Sich selbstständig zu machen ist für manche ein Lebenstraum. Sie opfern eine Karriere in einem festen Anstellungsverhältnis der Aussicht auf die Freiheit als selbstständiger Unternehmer. Doch allzu viele scheitern bereits in den ersten drei Jahren, weil sie die Herausforderungen unterschätzt haben, die auf sie zukommen.
Meist ist es das liebe Geld, das Selbstständige früh scheitern lässt. Eine sichere Alternative stellt die nebenberufliche Selbstständigkeit dar. Hier behalten Gründungswillige ihren Hauptjob und bauen die Selbstständigkeit langsam Schritt für Schritt auf.
Chancen der nebenberuflichen Selbstständigkeit
Sich nebenberuflich selbstständig zu machen birgt einige echte Vorteile. Gründer können ihr Gehalt nebenbei aufstocken. Außerdem öffnet sich eine Tür, die Ihnen spannende Einblick in das Unternehmertum gibt. Sie schnuppern sozusagen Unternehmerluft und können abwägen, ob sie das freie Unternehmertum der sicheren Festanstellungen in einer Firma vorziehen.
Vorbereitung ist das A und O
Sie selbstständig zu machen bedeutet auch für diejenigen, die das im Nebenerwerb tun, eine gründliche Vorbereitung. Es gibt einige Aspekte, die dringend zu beachten sind, damit der Nebenerwerb auf sicheren Füßen steht.
Immer mehr Menschen suchen nach Möglichkeiten, ihre Einkünfte mit einem Nebenjob oder einem Minijob im Homeoffice aufzubessern. Eine wachsende Anzahl von Arbeitnehmern erkennt die Vorteile eines zusätzlichen Einkommensstroms neben ihrer Hauptbeschäftigung. Auf Jooble finden Sie zahlreiche Stellenanzeigen für Minijobs im Homeoffice, die flexibles Arbeiten ermöglichen und eine breite Palette von Fähigkeiten und Interessen abdecken.
Die richtige Geschäftsidee
Die richtige Geschäftsidee ist der Dreh- und Angelpunkt der Selbstständigkeit. Was richtig ist, hängt von jedem selbst ab. Im Idealfall sind die Anfangsinvestitionen niedrig und es werden geringe laufende Kosten verursacht.
Perfekt ist es, wenn die Selbstständigkeit von zu Hause ausgeübt werden kann. Oft machen Gründer ihr Hobby zum Beruf. Sie bieten kreative Artikel auf Etsy an, übernehmen nebenbei Gartenpflegearbeiten oder erstellen online Websites. Eine gute Geschäftsidee ist ausbaufähig und bietet Wachstumspotenzial. So kann beispielsweise aus einem nebenberuflichen Gartenpflegeservice ein professioneller Landschaftsbaubetrieb werden oder die Programmierung von Webseiten kann in den Aufbau einer Onlinemarketing-Agentur münden.
Nebenberufliche Tätigkeit vom Arbeitgeber absegnen lassen
Bevor es richtig losgeht, sollte bzw. muss der Arbeitgeber der nebenberuflichen Tätigkeit zustimmen. In zahlreichen Arbeitsverträgen steht sinngemäß, dass Angestellte ihren Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen müssen, wenn Sie eine Nebenbeschäftigung aufnehmen. Auch sind Klauseln bezüglich möglicher Konkurrenzarbeit enthalten, die zu berücksichtigen sind. So wäre es etwa kritisch zu sehen, wenn der Mitarbeiter einer Bäckerei selbst jeden Sonntag auf eigene Rechnung Brötchen direkt nebenan verkaufen würde. Dennoch gilt: Es gibt kein explizites Gesetz, welches die Aufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit verbietet. Der Beitrag „Muss der Chef als Arbeitgeber wegen des Nebengewerbes informiert werden?” beschäftigt sich ausführlich mit diesem Themenkomplex.
Rechtsformwahl: Das ist zu beachten
Steht der nebenberuflichen Selbstständigkeit nichts entgegen, stellt sich die Frage nach der Rechtsformwahl. Wer allein als Einzelunternehmer tätig wird, beispielsweise im gewerblichen Bereich, braucht lediglich einen Gewerbeschein. Selbstständige, die ihr Wissen zu Geld machen, also etwa als Berater oder im künstlerischen Bereich arbeiten, melden ihre Selbstständigkeit lediglich beim zuständigen Finanzamt an. Wenn mehrere Gründer gemeinsam tätig werden, kommt die Gründung einer GbR oder OHG in Betracht. Die einfachste Möglichkeit auch hinsichtlich der steuerlichen Behandlung ist, als natürliche Person in der Rechtsform eines Einzelunternehmens zu starten. Weiterer Informationen und Entscheidungshilfen rund und die Rechtsformwahl bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf dieser Page. Im Zweifel ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Dieser kann die steuerliche Gesamtsituation am besten einschätzen und eine Empfehlung aussprechen, die die individuellen Belange des Gründers berücksichtigen.
Genehmigungen und Nachweise besorgen
Bevor die Anmeldung offiziell wird, müssen Gründer überprüfen, ob Genehmigungen und Nachweise erforderlich sind. Manche Berufe sehen hierfür bestimmte Regeln vor. So dürfen etwa Gastronomiebetriebe nur mit bestimmten Hygienenachweisen eröffnen oder Taxifahrer müssen einen Personenbeförderungsschein erwerben. Für diejenigen, die im Handwerk eine Existenzgründung anstreben, empfiehlt sich die Lektüre dieses Artikels.
Es ist wichtig, schon jetzt jeden Beleg zu sammeln. Alle Kosten, die im Kontext der Firmengründung stehen, dazu gehört beispielsweise auch die Rechnung über die steuerliche Beratung vor der Gründung, lassen sich später als Betriebskosten absetzen.
Selbstständigkeit anmelden
Sind alle Formulare ausgefüllt und sämtliche Genehmigungen erteilt, kann die Existenzgründung offiziell angemeldet werden. Abhängig von der Rechtsform und dem Geschäftszweck laufen die Anmeldungen unterschiedlich ab. Wie oben erwähnt, müssen beispielsweise Gewerbetreibenden einen Gewerbeschein beantragen, während Freiberufler dieses erspart bleibt. In jedem Fall ist die Anmeldung der nebenberuflichen Selbstständigkeit beim Finanzamt fällig. Dort wird auch die Steuernummer beantragt.
Finanzbedarf ermitteln
Wie eingangs erwähnt scheitern die meisten Existenzgründungen am Geld. Entweder ist die Kapitaldecke zu dünn und reicht nicht, um die ersten harten Anlaufjahre abzusichern, oder es gibt Probleme mit dem Cashflow und die Selbstständigkeit muss aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten schnell wieder aufgegeben werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Finanzbedarf sorgfältig zu ermitteln.
Zunächst einmal gilt es festzustellen, wie groß der Kapitalbedarf in der Gründungsphase ist. Hier geht es um die Anschaffungen und Investitionen, die für den Start unbedingt erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Maschinen und Geräte, Büroausstattung und Computer, Lizenzen für Software und anderes mehr.
Hinzu kommen die Positionen, die für den laufenden Betrieb nötig sind. Dazu gehören Verbrauchsmaterialien, Mietkosten, Wareneinkauf, Versicherungsbeiträge etc. Solange noch keine konkreten Zahlen vorliegen, sollten kaufmännisch vorsichtige Schätzungen vorgenommen werden. Das bedeutet, dass stets ein Sicherheitspuffer berücksichtigt wird, der im Zweifel großzügiger ausfallen sollte. So entsteht ein Sicherheitspolster, dass bei unerwartet hohen Ausgaben angegriffen werden kann. Insgesamt sollte die Vorausschau auf den Finanzbedarf mindestens 3 Jahre umfassen.
Gründercoach hinzuziehen
Wer sich von der Berechnung des Finanzbedarfs überfordert fühlt, sollte sich Hilfe von einem Gründercoach holen. Die Beratung durch einen zertifizierten Gründercoach wird staatlich gefördert. Abhängig davon, wie lange der Zeitpunkt der Gründung zurückliegt und an welchem Standort die Selbstständigkeit angemeldet wurde, schießt der Staat bis zu 80 % zu den Beratungskosten zu. So erhält z. B. ein Existenzgründer, der in den letzten 24 Monaten in den neuen Bundesländern gegründet hat, einen Zuschuss von 80 %, höchstens jedoch 3.200 Euro. Das bedeutet, dass er Beratungsleistungen in Höhe von 4000 Euro beanspruchen kann. Liegt die Aufnahme der Geschäftstätigkeit länger zurück, sinkt der maximal mögliche Zuschuss auf 2.400 €. In den alten Bundesländern liegt die Zuschussquote bis auf wenige Ausnahmen bei 50 % unabhängig vom Zeitpunkt der Gründung.
Firmenkonto eröffnen
Ein zeitgemäßes Firmenkonto ist für die nebenberufliche Selbstständigkeit dringend zu empfehlen. Das Geschäftskonto Einzelunternehmer von Penta bietet eine integrierte Buchhaltung und unterstützt Selbstständige mit einem smarten Aufgabenmanagement. Das spart Zeit und Geld. Zudem lassen sich Unterkonten und Budgets einrichten, sodass Selbstständige von Tag eins an den Überblick über ihre Geldströme behalten.
Krankenkasse in Kenntnis setzen
Krankenkassen berechnen die Höhe des monatlichen Beitrags anhand des Einkommens der Versicherten. Wer mit einem Nebenerwerb Geld verdient, muss deshalb Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen und diese darüber informieren. Die Krankenkasse meldet sich rechtzeitig mit einem Fragebogen, in der des zusätzlichen Einkommens einzutragen ist. Gründer sollten deshalb unbedingt einen monatlichen Beitrag zur Seite legen, der für die zu erwartende Nachzahlung an die Krankenkasse reserviert ist.
Versicherungsbedarf klären und decken
Auch, wenn die Selbstständigkeit im kleineren Umfang nebenberuflich läuft, sind Versicherungsrisiken zu berücksichtigen. Private Haftpflichtversicherungen greifen nicht, um eventuelle Schäden aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit aufzufangen. In vielen Fällen ist es empfehlenswert, betriebliche Versicherungen abzuschließen, die die speziellen Risiken der Selbstständigkeit abdecken. Eine Betriebshaftpflichtversicherungen wird auf die individuellen Risiken der Selbstständigkeit zugeschnitten. Wer etwa Handwerker-Workshops veranstaltet, brauchte eine Versicherung, die bei Unfällen mit bereitgestellten Materialien, Maschinen und Geräten eintritt.