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Ablösung

Unter Ablösung versteht man in der Regel die Übertragung eines Baudarlehens auf ein anderes Kreditinstitut. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ist die Ablösung eines Darlehens für eine Baufinanzierung dann problemlos möglich. Verlängert ein Darlehensnehmer seinen Baukredit nach Ablauf der Zinsbindungsfrist bei derselben Bank zu einem anderen Zinssatz, spricht man von Prolongation (Verlängerung).

Möchte der Darlehensnehmer seinen Baukredit vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ablösen, muss er eine sogenannte Vorfälligkeits­entschädigung entrichten, die mehrere Tausend Euro betragen kann.  Wie hoch sie ausfällt und wie sie berechnet wird, hängt von der Höhe und Art des Darlehens sowie des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses ab. Der Darlehensgeber ist dabei verpflichtet dem Kreditnehmer, transparent zu machen, wie die Vorfälligkeits­entschädigung berechnet wurde. Die vorzeitige Ablösung lohnt sich also nur, wenn die Zinsersparnis des neuen Darlehens höher ist als die Vorfälligkeits­entschädigung. Aber: Zehn Jahre, nachdem die Baufinanzierung vollständig ausgezahlt wurde, kann jeder Vertrag für die Finanzierung einer Immobilie mit einer Frist von sechs Monaten ohne Vorfälligkeits­entschädigung gekündigt werden (gesetzliches Sonderkündigungsrecht § 489 BGB).

Wer schon weiß, dass er für seine Baufinanzierung eine Ablösung plant, kann sich die günstigen Zinsen von heute schon für morgen sichern. Ein sogenanntes Forward-Darlehen wird nicht sofort, sondern bis zu 66 Monate später ausgezahlt.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Autor
Über den Autor Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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