Die allgemeinen Darlehensbedingungen sind ein Schriftstück, in dem Banken, Sparkassen, Bausparkassen und andere Kreditgeber die Konditionen der Darlehensvergabe festhalten. Die allgemeinen Darlehensbedingungen eines Darlehensgebers sind dabei sowohl für diesen selbst, als auch für jeden Darlehensnehmer bindend und verbindlich. Die Bank händigt ihrem Kunden die Kreditbedingungen gemeinsam mit dem Darlehensvertrag aus, die dieser mit seiner Unterschrift unter den Darlehensvertrag akzeptiert.
Aus diesem Grund sind die allgemeinen Darlehensbedingungen eine Spezialform der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Verbraucher beim Abschluss verschiedener Geschäftsverträge akzeptieren müssen. Ziel der allgemeinen Darlehensbedingungen ist es unter anderem, den individuellen Kreditvertrag durch ein vorgefertigtes Vertragswerk zu vereinfachen oder zu beschleunigen.
Das sogenannte Kleingedruckte bei Darlehensverträgen beinhaltet zahlreiche wichtige Informationen für Kreditgeber und Kreditnehmer. Neben den allgemeinen Informationen sind hier Regelungen und Konsequenzen für die Kündigung seitens Gläubiger und Schuldner festgehalten. Mögliche Gebühren, die der Darlehensnehmer bei einem Zahlungsverzug zu zahlen hat sind in den allgemeinen Darlehensbedingungen ebenso niedergeschrieben wie beispielsweise die Möglichkeiten von Sondertilgungen. In den allgemeinen Darlehensbedingungen ihres Vertrages finden Darlehensnehmer zudem Informationen zur Absicherung des Darlehens und den Rechten bezüglich des Vertragswiderrufes.
Tipp: Hier gibt es mehr zu Vorfälligkeitsentschädigung.