Unter Auszahlung versteht man den Abfluss eines Zahlungsmittelbetrags (Bargeld, Giralgeld), der von Seiten eines Wirtschaftssubjektes (Betrieb, Verbraucher, Gemeinde u.Ä.) an andere Wirtschaftssubjekte (der Beschaffungs-, Absatz-, Geld- und Kapitalmärkte) oder an den Staat fließt. Strömungsgröße; zugehörige Bestandsgröße: Zahlungsmittelbestand (Bestand an Kasse + Sichtguthaben bei Banken).
Im Bankgeschäft wird eine Auszahlung als Überweisung zur Barauszahlung eines bestimmten Betrages an einen bestimmten Empfänger gegen Legitimation verstanden.
Im Rechnungswesen wird als Auszahlung ein Abfluss an Zahlungsmitteln (Bargeld, Giralgeld) verstanden. Eine Auszahlung vermindert den Zahlungsmittelbestand (Bestand an Kasse, Sichtguthaben bei Banken).
Gegensatz: Einzahlung.
Anders: Ausgaben, Aufwendungen, Kosten