Die Hausratversicherung
Hausratversicherung sichert deinen kompletten Hausrat ab – von den Möbeln bis zu jedem Kleidungsstück über alle elektronischen Geräte. Zusätzlich können Fahrräder für den Fall des Diebstahls über die Hausratversicherung versichert werden.
Sie haben teure Möbel, Teppiche und Fernseher? Dann sollten Sie Ihre Einrichtung und Co. mit einer Hausratversicherung absichern. Vergleichen lohnt sich allerdings!
Eins vorweg: Die Hausratversicherung ist keine Muss-Versicherung. Wenn Sie knapp bei Kasse sind, sparen Sie sich besser diese Kosten. Allerdings müssen Sie immer überlegen, wie viel Wert Ihre Einrichtungsgegenstände haben. Bei einem Brand, Einbruch oder Blitzschlag kann auf einen Schlag viel Geld verloren gehen – wofür die Hausratversicherung einspringt. Sie deckt die finanziellen Folgen.
- Nicht nur die Anzahl der Wohnungseinbrüche steigt jährlich an, sondern auch die damit verbundenen Schadenssummen. Dabei treiben vorwiegend teure Fernsehgeräte und Computer die Kosten in die Höhe.
- Immer mehr Autos werden aufgebrochen – auch hier springt die Hausratversicherung ein.
- Im Jahr 2020 leisteten die Versicherer in mehr als einer Million Schadenfällen.
Vorteile und Nachteile
- Die Hausratversicherung muss nicht teuer sein.
- Die Hausratversicherung zahlt für gestohlene oder kaputte Inneneinrichtung.
- Der Hausratversicherer zahlt immer nur so viel Schadenssumme, wie Sie vereinbart haben. Verteuert sich Ihr Hausrat, sollten Sie die Hausratversicherung aufstocken.
- Die Hausratversicherung zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit. Wer also eine Kerze brennen lässt und das Haus verlässt muss für den Schaden selbst aufkommen.
- Kinder, die zwar im Haus der Eltern leben und eine eigene abgeschlossene Wohnung im Haus bewohnen, müssen selbst eine Hausratversicherung abschließen. Die Versicherung der Eltern greift in diesem Fall nicht.
Wer sollte eine Hausratversicherung abschließen?
Die Hausratversicherung ist keine Muss-Versicherung. Wer sie nicht hat, muss im Schadensfall eben seine komplette Wohnungseinrichtung neu kaufen und selbst bezahlen.
- Sammler: Teurer Schmuck, Briefmarken, Goldbestände – Wertgegenstände im Haushalt müssen versichert werden. Gib beim Versicherer jedoch an, was du Zuhause hortest und passe die Versicherungssumme dementsprechend an den Wert in deinem Haushalt an.
- Teure Möbel: Hochwertiges Inventar, teure Möbel und kostspielige Technik – für jeden, der so eingerichtet ist, lohnt sich eine Hausratversicherung. Würde zum Beispiel durch Einbruchdiebstahl oder einen Brand der Hausrat entwendet bzw. zerstört werden, müsste derjenige ohne Versicherung alles aus eigener Tasche neu kaufen.
- Günstig eingerichtet: Wer keinen großen Wert auf teure Einrichtungsgegenstände legt, benötigt in der Regel keine Hausratversicherung.
Welche Leistungen können Sie erwarten?
- Wann wird gezahlt? Die Hausratversicherung zahlt bei Feuer, Blitz, Explosion oder Implosion, bei Einbruch im Haus oder Diebstahl aus dem Auto, bei Sturm und Hagel ab Windstärke 8, Schäden durch Leitungswasser und Überspannungsschäden – wenn ein Blitz einschlägt und zum Beispiel den Wasserkocher beschädigt.
- Was wird gezahlt? Die Hausratversicherung versichert das gesamte bewegliche Eigentum. Dazu gehören Ihre Möbel, Bücher, Kinderspielzeug, Computer und Elektrogeräte, der Kühlschrank, Teppiche und Lampen sowie die Kleidung. Auch Gegenstände aus dem Keller oder der Garage sind abgedeckt, wie der Rasenmäher oder teures Werkzeug.
Wichtig: Das Gebäude oder die Wohnung an sich ist über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. - Wann zahlt die Hausratversicherung nicht? Die Hausratversicherung zahlt allerdings nicht automatisch bei sogenannten Elementarschäden: Elementar sind Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen, Hochwasser oder Kriegsereignisse. Elementarschäden können jedoch zusätzlich abgesichert werden. Das lohnt sich hauptsächlich in Risikogebieten, wenn das Haus an einem Fluss steht oder am Hang. Auch für den Fahrraddiebstahl gelten besondere Regeln und der Verlust ist nicht immer automatisch mitversichert. Fragen Sie einfach danach! Zudem ist nicht versichert, was einfach so kaputtgeht oder herunterfällt.
Darauf sollten Sie achten
- Umzug: Sie ziehen um? Dann gilt für zwei Monate der Versicherungsschutz für die alte und die neue Wohnung automatisch. Prüfen Sie jedoch, ob Ihre neue Wohnung größer oder kleiner geworden ist und passen Sie dahin gehend Ihre Hausratversicherung an – nach oben oder nach unten. Freilich erhöht oder verringert sich dadurch auch Ihr Beitrag.
- Transport: Dein Mobiliar ist bei einem Umzug nicht während des Transports versichert! Wenn Sie dafür ein Umzugsunternehmen buchen, ist Ihr Hab und Gut jedoch über die Transportfirma abgesichert.
- Bargeld: Auch der Notgroschen in der Wohnung ist versichert, aber nicht unbegrenzt. Für Bargeld gilt meist eine Obergrenze von 1.500 Euro, die Ihnen der Hausratversicherer maximal erstattet.
- Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere: Wertgegenstände in der Wohnung bezahlt der Versicherer nicht unbegrenzt. Für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere setzt der Versicherer meist eine Obergrenze von 3.000 Euro an.
- Schmuck: Wer teuren Schmuck in der Wohnung hat, sollte dies speziell der Versicherung melden und gegebenenfalls die Versicherungssumme erhöhen. Meist gilt ein Maximal-Erstattungsbetrag von 25.000 Euro.
- Gemälde: Sie haben ein teures Bild in Ihrem Wohnzimmer hängen? Melden Sie das der Versicherung und legen am besten ein Gutachten über den Wert des Bildes bei – sonst zahlt Ihnen die Versicherung nur maximal bis zu 25.000 Euro. Fragen Sie jedoch beim Versicherer nach, die Summen für eine Erstattung schwanken von Anbieter zu Anbieter.
- Arbeitszimmer: Sie haben ein Arbeitszimmer eingerichtet, wo etwa Computer, Drucker und teure Bücher drin stehen? In der Regel zahlt der Hausratversicherer nur dann für diese Einrichtungsgegenstände, wenn das Finanzamt das Arbeitszimmer NICHT anerkennt.
- Untermieter: Sie vermieten ein paar Wochen im Jahr Ihre Wohnung unter? Dann benötigt Ihr Untermieter eine eigene Hausratversicherung.
- Kaufbelege: Für teure Gegenstände bewahren Sie besser die Quittungen und Rechnungen auf. Im Schadensfall können Sie gegenüber der Versicherung so besser nachweisen, was in der Wohnung gestanden hat und wie viel es gekostet hat.
Die Hausratversicherung einfach erklärt
Was sie leistet und welche Besonderheiten Sie als Verbraucher berücksichtigen sollten.
Häufige Fragen zur Hausratversicherung
Eine Auswahl der häufigsten Fragen zur Hausratversicherung finden Sie hier.
Prinzipiell ist die Hausratversicherung nicht steuerlich absetzbar. Es gibt jedoch Ausnahmen. Sobald eine Hausratversicherung aus beruflichen Gründen erforderlich ist, kann sie entweder vollständig oder anteilig abgesetzt werden. Wer beispielsweise seine Büroräume mit einer Hausratversicherung schützen will, kann den vollen Versicherungsbeitrag als Betriebsausgabe geltend machen. Weitaus häufiger ist der Fall, dass ein Arbeitnehmer sein Arbeitszimmer beruflich nutzt. In diesem Fall kann er einen Teil der Absicherung als Werbungskosten absetzen. Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern und einer Bürofläche von 25 Quadratmetern sind zum Beispiel 25% der Beitragssumme absetzbar. Wichtig ist dabei, dass es sich beim Arbeitszimmer um einen abgetrennten Raum handeln muss, der überwiegend beruflich genutzt wird. Bei der Steuererklärung ist zudem zu beachten, dass man den vollen Versicherungsbeitrag, die Wohnfläche, die Bürofläche und die absetzbare Summe im Detail angibt. Dadurch erspart man dem Finanzamt und sich selbst zeitaufwendige Rückfragen und stellt sicher, dass die Versicherung als absetzbar anerkannt wird.
Auf der Suche nach der individuell optimalen Lösung bietet sich dem interessierten Wohnungs- oder Hausbesitzer eine Vielzahl an Informationen. Doch welche sind für ihn relevant? Ein einfacher Preisvergleich der Versicherungen ist kaum möglich. “Gut und günstig” soll sie sein, doch was ist gut? “Benötige ich eine Glasversicherung oder nicht? Verfüge ich über besondere Wertgegenstände wie Schmuck, die eine Standardversicherung nicht vollständig abdeckt? Wie schnell wird mein Schaden ersetzt? Welcher Versicherungsumfang ist sinnvoll? Welche Rolle spielt die Lage meiner Immobilie bei der Preisgestaltung?” Je nach Region und Umfang der Hausratversicherung kann eine 50 Quadratmeter große Wohnung bereits für weniger als 5 Euro monatlich versichert werden. Um einen möglichst günstigen Preis bei individuell angepassten Leistungen zu erzielen, empfiehlt Capitalo.de die Nutzung von Online-Vergleichsrechnern. Nachdem eine passende Versicherung gefunden ist, kann diese auch – oft rabattiert – online abgeschlossen werden. Wenn sie lieber persönlich beraten werden wollen, bieten wir Ihnen auch ein Kontaktformular, um einen unabhängigen Finanzmakler zu kontaktieren.
Mit einer Hausratversicherung wird das Inventar Ihres Haushaltes gegen Leitungswasser-, Feuer-, Sturm-, Blitzschlag- und Hagelschäden sowie gegen Einbruch, Vandalismus und Raub versichert. Die Anzahl der durch die Hausratversicherung abgedeckten Schäden beläuft sich seit 2012 konstant auf circa 1,1 Millionen jährlich. Anzumerken ist, dass gerade die Anzahl der Einbrüche in den vergangenen Jahren um 35% angestiegen ist. Hier können einfache technische Maßnahmen das Risiko reduzieren und eine Hausratversicherung im Fall der Fälle die Kosten decken. Zudem erstatten viele Versicherungen auch Schäden, die “grob fahrlässig” verursacht wurden, an denen der Versicherte also eine gewisse Mitschuld trägt. Aufgrund der Vielzahl der abgedeckten Risiken ist die Absicherung des Haushaltes daher empfehlenswert.
Die Hausratversicherung ist keine Muss-Versicherung. Wer sparen will, sollte erst wichtigere Versicherungen abschließen, wie die Haftpflichtversicherung. Dennoch kann sich die Hausratversicherung lohnen. Wenn du deine komplette Einrichtung absichern willst zum Beispiel. Auch, wenn Sie über hochwertiges Inventar verfügen, um es gegen Diebstahl, Feuer, Hagel und Blitz abzusichern. Dann wird Ihr Hausrat zum Neuwert ersetzt. Zusätzlich sollte eine Hausratversicherung abschließen, der teure Gemälde hat und keinen Safe zuhause oder bei der Bank nutzen will.
Was ist versichert in der Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung zahlt alles, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. Dazu zählt die Couch, ein teurer Teppich, Gemälde oder den Wasserkocher. Auch Kinderspielzeug, Bücher und der Kühlschrank sowie Kleidung, Lampen und Gegenstände die im Keller gelagert sind oder der Rasenmäher im Schuppen.
Die Einbauküche hingegen ist nur über eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Auch Gegenstände im Auto des Versicherungsnehmers sind bei Diebstahl über die Hausratversicherung versichert, genauso wie dein Gepäck, das aus dem Hotelzimmer geklaut wird.
Je nach Region und Umfang der Hausratversicherung kann eine 50 Quadratmeter große Wohnung bereits für weniger als 5 Euro monatlich versichert werden. Der Preis steigt proportional zur Quadratmeterzahl. Für Wohnungen in Regionen mit hohem Einbruchrisiko steigt der Jahresbeitrag. Zusätzlicher Schutz für beispielsweise Schmuck oder Fahrrad hebt den Beitrag ebenfalls an. Eine jährliche Zahlweise, eine höhere Selbstbeteiligung, eine längere Vertragslaufzeit oder eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst können die Beiträge jedoch auch senken.
Zusätzlich können das Fahrrad gegen Diebstahl in der Hausratversicherung abgedeckt werden. Dafür gelten jedoch besondere Auflagen:
Das Fahrrad muss zum Zeitpunkt des Diebstahls entweder in der Wohnung, im abgeschlossenen Keller oder in einer abgeschlossenen Garage gestanden haben.
Steht das Fahrrad auf der Straße und wird geklaut, ist es meist nicht inbegriffen.
Wer sein Fahrrad auch sonst gegen Diebstahl versichern will, muss dafür extra in die Tasche greifen. Dennoch zahlen die Versicherer nur dann, wenn das Fahrrad durch ein Schloss gesichert wurde und zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr früh beim Diebstahl entweder in Gebrauch war oder ebenfalls in einem abgeschlossenen Keller stand. Klingt seltsam, ist es auch. Das ein Fahrrad während es benutzt wird geklaut wird, ist eher unwahrscheinlich. Daher raten wir von solchen teuren Zusätzen eher ab. Kaufen Sie sich für dieses Geld lieber ein sicheres Schloss oder auch zwei.
Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen einem “echten” Einbruch und einem Diebstahl. Trägt jemand nicht dafür Sorge, dass sein Besitz ausreichend geschützt ist, so handelt er fahrlässig. Das ist z.B. der Fall, wenn jemand sein Laptop auf der Terrasse stehen lässt und danach eine halbe Stunde im Haus diversen Tätigkeiten nachgeht. Wird das Laptop entwendet, so handelt es sich um einfachen Diebstahl und die Versicherung kommt nicht für den Schaden auf. Bei einem echten Einbruch hingegen werden beispielsweise verschlossene Türen oder Fenster aufgebrochen. Hier kommt die Versicherung für entwendete Dinge auf. Der Hausrat erstreckt sich dabei auch auf – abgeschlossene – Hotelzimmer. Die Versicherung erstattet in diesen Fällen die Summe, die für die Neuanschaffung des gestohlenen Gegenstands nötig ist. Um den Einbruch und insbesondere die Höhe des entstandenen Schadens zu dokumentieren empfiehlt es sich, sämtliche Belege für größere Anschaffungen nach dem Kauf separat vom Wertgegenstand aufzubewahren. Eine Dokumentation per Fotos sollte ebenfalls wenn möglich regelmäßig erstellt werden, um das Vorhandensein von Wertgegenständen zu beweisen.
Nein, Schäden am Hausrat infolge eines Stromausfalls, einer Stromunterbrechung oder eines Versagens von Kühleinrichtungen unterfallen nicht dem Schutz der Versicherungen und müssen nicht erstattet werden. Sie lassen sich aber bei einigen Versicherungen in einem bestimmten Rahmen gegen einen Zusatzbeitrag versichern.
Schäden, die auf diese Weise entstehen, können in der Hausratversicherung grundsätzlich versichert werden, müssen aber extra bezahlt werden.
Nicht alle. Fragen Sie uns! Wir haben alle Versicherungen auf einen Blick dahingehend geprüft.
Oft werden Wertsachen in der Wohnung durch Überspannungsschäden zerstört. Die sind zwar in den meisten Hausrattarifen abgedeckt – allerdings meist nicht ausreichend. Standardmäßig sind oft nur Schäden versichert, die im Stromnetz auftreten – das ist jedoch selten der Fall. Meist entstehen die Schäden bei Gewittern durch den Einschlag eines Blitzes – und dieser Fall sollte versichert sein und zwar mit einer möglichst hohen Versicherungssumme.
Die Hausratversicherung zahlt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme bei diesen Gefahren:
– Einbruch
– Feuer
– Brand
– Blitz
– Explosion
– Sturm und Hagel
– Glasbruch (separat versicherbar über eine Glasbruchversicherung)
– Glaskeramik-Kochfelder
– Leitungswasser
Zusätzlich können Fahrraddiebstahl und Aquarien sowie Wasserbetten gegen Aufpreis versichert werden.
Wie meistens in den Versicherungsbedingungen, ist die grobe Fahrlässigkeit und Vorsätzlichkeit ausgeschlossen. Grob fahrlässig handelt man laut Versicherungsbedingungen dann, wenn man in den Urlaub fährt und die Türe und das Fenster nicht ordnungsgemäß verschließt oder in den Skiurlaub fährt für längere Zeit und die Wasserrohre nicht abdreht. Zahlen muss eine Hausratversicherung auch dann nicht, wenn Sie auf einen Trickbetrug hereinfallen und dabei ausgeraubt werden.
Zudem zahlt die Hausratversicherung nicht automatisch für sogenannte Elementarschäden oder Naturschäden. Das sind Schäden durch:
Kernenergie,
Kriege,
Grund- und Hochwasser,
Lawinen
Sturmfluten
Vulkanausbrüche
normaler Regen!
Wichtig: Fragen Sie danach, diese Elementarschäden gegen einen Aufpreis abzudecken, wenn Sie zum Beispiel in einem Risikogebiet wohnen. Informationen erhalten Sie dazu vom Versicherer oder Makler Ihres Vertrauens.
Der obligatorische Notgroschen ist auch in der Hausratversicherung abgedeckt. Meist zahlen die Versicherer jedoch nur bis zu einer Maximalhöhe von 1.500 Euro.
Hausratversicherer sprechen häufig von Unterversicherung. Diese liegt vor, wenn Ihr gesamter Hausrat die im Vertrag angegebene Versicherungssumme übersteigt. Erleiden Sie einen Schaden erhalten Sie zwar dennoch Geld, jedoch eben nur die vereinbarte Summe.
Die Versicherungssumme wird aufgrund der Wohnfläche vermittelt. Pro Quadratmeter berechnen die meisten Versicherer 650 Euro. Bei 100 Quadratmeter kommt so eine Versicherungssumme von 65.000 Euro zusammen. Wer teure Gegenstände oder Gemälde hat, muss die Summe natürlich erhöhen.
Besser man lässt keine wertvollen Gegenstände im Auto offen herumliegen. Wird dennoch zum Beispiel ein Koffer geklaut, sollten Sie umgehend telefonisch eine Schadensmeldung bei Ihrer Hausratversicherung vornehmen und sich nach den weiteren Schritten erkundigen. Gleiches gilt für einen gestohlenen Koffer aus einem Hotelzimmer. Auch hierfür kommt die Hausratversicherung auf – natürlich nur bis zu einer gewissen Summe, die sich von Versicherer zu Versicherer unterscheidet.
Gut zu wissen: Die Hausratversicherung zahlt für Diebstähle aus dem Hotelzimmer. Was aber, wenn man statt im Urlaub in einem Krankenhauszimmer übernachten muss? Nicht automatisch – jedoch kann dies speziell mit der Hausratversicherung vereinbart werden gegen einen Aufpreis. Besser aber, Sie besorgen sich ein kostenloses Schließfach auf der Station.
Wer längere Zeit nicht in seiner Wohnung ist, muss bestimmte Umstände seiner Hausratversicherung melden. Das nennt sich „meldepflichtige Gefahrenerhöhung“. Diese besondere Gefahr liegt zum Beispiel vor, wenn ein Baugerüst vor Ihrem Fenster steht und du wegfährst. Bricht dann jemand dadurch in deine Wohnung ein und du hast das Gerüst nicht bei der Versicherung gemeldet, kann sie eine Zahlung zwar nicht ganz verweigern, aber zumindest kürzen.
Wichtig: Doch nicht jeder Kurzurlaub muss dem Versicherer gemeldet werden. Erst ab 60 Tagen.
Erreicht ein Sturm die Windstärke 8, zahlt die Hausratversicherung. Das muss natürlich über den Wetterdienst nachgewiesen werden. Auch bei einem Hagelschaden wird die Versicherung ohne Murren bezahlen.
Es kommt darauf an. Wer die Bude samt Möbel vermietet, also samt seinem eigenen Besitz, überträgt diese somit auf den Untermieter. Ist die Wohnung leer und stellt der Untermieter seine eigenen Möbel rein, muss er sich selbst um eine Versicherung kümmern.
Erst einmal – Ruhe bewahren. Und dann auf keinen Fall aufräumen. Besser ist es, wenn Sie vom Schaden Bilder machen. Ist der Sachschaden enorm groß, sollten Sie nichts anrühren, bevor ein Sachverständiger von der Versicherung vorbeigekommen ist.
Natürlich sind Sie dennoch angehalten, den Schaden zu begrenzen. Ist also Wasser durch die Scheibe geflossen, können Sie den Schaden so weit entfernen, damit nicht noch ein größerer entsteht.
Spätestens nach einer teuren Neuanschaffung sollten Sie Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten. Häufig reicht dann die Deckungssumme für den Hausrat nicht mehr aus. Zudem steigt im Allgemeinen der Wert Ihres Hausrates mit den Jahren stetig und nicht selten erheblich an.
Um sich einen Teil vom Beitrag zu sparen, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dieser Betrag wird also immer dann fällig, wenn ein Schaden auftritt. Legen Sie daher diese Summe immer auf ein Tagesgeldkonto für diesen Fall, damit Sie wegen der Selbstbeteiligung nicht in finanzielle Engpässe kommen.
Um die empfohlene Versicherungssumme für die Hausratversicherung zu ermitteln, werden je Quadratmeter Wohnfläche minimal 650 Euro Versicherungssumme veranschlagt. Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern entspricht das bspw. einer Versicherungssumme von 65.000 Euro.