Wann ist eine Hundeversicherung sinnvoll?
Viele denken über eine Hundeversicherung erst dann nach, wenn es zu spät ist. Auch wenn Hunde des Menschen treueste Begleiter sind, kann ein Hund neben viel Freude auch Probleme bereiten.
Nicht nur, dass Hunde beißen können, auch andere, indirekte Schäden können vom eigenen Hund verursacht werden. So mancher Hundehalter bedenkt nicht, wenn er einen Hund anschafft, dass er als Halter für die vom Hund verursachten Schäden aufkommen muss. Und wenn es zu Verletzungen fremder Personen kommt, dann kann die Schadenshöhe sehr schnell sehr hoch sein. Die Lösung für das „Risiko Hund“ ist tatsächlich eine Hundehaftpflichtversicherung. Zu dieser Versicherung finden Sie in diesem Beitrag die wichtigsten Informationen. Einen Vergleich zu privaten Haftpflichtversicherungen können Sie natürlich ebenfalls hier bei CAPITALO durchführen.
Die Hundeversicherung – darum ist sie wichtig
Wie wichtig eine Hundehaftpflichtversicherung ist, zeigt ein kurzer Blick in die Statistik. Von den in Deutschland lebenden, knapp 83 Millionen Menschen haben laut dem Statistikdienst Statista aktuell ca. 20% einen bellenden Vierbeiner in ihrem Haushalt. Insgesamt werden ca. 9.200.000 Hunde in Deuschland vermutet, das sind pro Kopf 0,11 Hunde.
Nicht nur die Zahl der in Deutschland lebenden Hunde sondern auch die möglichen Schadensfälle durch Hunde sind beeindruckend. Gerade große und aggressive Hunde bedeuten ein gewisses Gefährdungspotenzial. Auf gar keinen Fall sollte davon ausgegangen werden, dass eine Hundehaftpflichtversicherung den Hundehaltern die Verantwortung vollständig abnimmt. Das ist nicht der Fall. Vielmehr muss man damit rechnen, dass bei Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Hundehaltung eine Versicherung die Haftung eben nicht übernimmt.
Schäden durch Hunde entstehen vor allem bei Bissverletzungen. Aber auch freilaufende Hunde im Straßenverkehr können zu Schadensfällen führen. Hier wird in einem Versicherungsfall zu prüfen sein, ob der Halter oder der Hundeführer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Ein weiterer möglicher Schadensfall ist ein wenig pikant: Der ungewollte Deckakt. Wird eine läufige Hündin von einem Rüden gedeckt, so kann das als Schaden gesehen werden. Schließlich können gerade große Hunde an Türen, Holzfußböden und Teppichen in fremden Wohnungen nennenswerte Schäden verursachen, bei denen sich die Frage stellt, ob eine Hundehaftpflicht dafür aufkommt.
Die Hundehaftpflichtversicherung einfach erklärt
In diesem Video erklären wir, was die Hundehaftpflicht leistet und welche Besonderheiten Sie als Verbraucher berücksichtigen sollten.
Häufige Fragen zu Hundeversicherung
Die Haftpflicht für Hundehalter ist eine unverzichtbare Versicherung für jeden Hundebesitzer und in vielen Bundesländern deswegen auch eine Pflichtversicherung.
Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich folgende Haftungsgrundlage: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Hundehalter haftet daher unbegrenzt für durch seinen Hund verursachte Schäden, auch wenn keine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung vorliegt. Viele Hundebesitzer unterschätzen das Haftungsrisiko in der Annahme, dass ein gutmütiger Hund keine Schäden verursache. Die Mehrzahl der Schadensfälle wird jedoch nicht durch Aggressionen der Hunde verursacht. Vielmehr kommt es zu zahlreichen Schäden durch Beißereien mit dritten Hunden, wobei es für die Ersatzpflicht keine Rolle spielt, ob der eigene Hund lediglich zurückgebissen hat. Problematisch sind aber vor allem große Schäden, die verursacht werden, weil ein Hund im Spiel oder in einer Schreckreaktion Unfälle verursacht (z.B. auf die Straße läuft und so ein Verkehrsunfall verursacht).
Nicht in jedem Hundehaftpflichtangebot sind Mietsachschäden enthalten. Doch in diesem Bereich treten häufig Schadenfälle auf, verursacht zum Beispiel durch Kratzspuren an der Haustür oder im Fußbodenbelag. Achten Sie daher bei Abschluss auf die versicherten Einschlüsse der jeweiligen Tarife.
In Deutschland kann eine Hundeversicherung auf verschiedene Weise abgeschlossen werden. Bei einigen Privathaftpflichtversicherungen können Hunde bequem eingeschlossen werden. In diesem Fall braucht man nur eine Police und einen Versicherer, was sicher bequemer ist als eine separate Hundehaftpflicht. Ähnliches gilt, wenn man die Hundehaltung in die Hausratversicherung für Wohnung oder Haus einschließen kann. In diesem Fall muss aber genau geprüft werden, ob auch durch den Hund versursachte Schäden außerhalb der eigenen Wohnung eingeschlossen werden. Und schließlich kann man natürlich die Hundehaftpflichtversicherung als separate Versicherung abschließen. Wir raten dazu, eine separate Versicherung abzuschließen, da dadurch in der Regel ein umfassenderer Schutz gewährleistet wird.
Beim Abschluss der Versicherung sollten Sie genau prüfen, welche Schäden eingeschlossen sind und welche nicht. Da sich die Versicherungen in dieser Frage deutlich unterscheiden, lohnt sich ein Versicherungsvergleich durchaus. Das gilt auch für die Schadenssumme, die sinnvoller Weise bei minimal 1 Mio. € liegen sollte. Wichtig ist auch, dass Schadensfälle von der Versicherung gedeckt sind, bei denen nicht der Halter sondern eine andere Person den Hund ausgeführt und betreut haben.
Soweit Sie nähere Informationen über die richtige Einordnung Ihres Hundes oder zu Ausschlüssen und Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie gerne – ggf. über eine interaktive Onlineberatung – hinaus, sofern dies erforderlich ist.
Da ein Hund unberechenbar sein kann, bekommen Sie von keiner Versicherung eine 100-prozentige Abdeckung aller Schäden. Vielmehr setzt der Versicherungsschutz voraus, dass die Halter ihrer Sorgfaltspflicht genüge leisten. Das ist vor allem dann wichtig, wenn zusätzlich zu den Versicherungsbedingungen auch noch gesetzliche Verpflichtungen für die Hundehaltung bestehen. Wenn etwa Leinenpflicht besteht, kann man nicht von einem Versicherungsschutz ausgehen, wenn man die Leinenpflicht ignoriert. Achten Sie insgesamt beim Versicherungsvergleich darauf, ob und wie in der Versicherung Leinenzwang geregelt oder vorgeschrieben ist. Bei großen oder aggressiven Hunden könnte zusätzlich ein Maulkorb verlangt werden. Auch darüber sollten Sie sich genau informieren, bevor Sie die Hundeversicherung abschließen. Lassen Sie einen verpflichtenden Maulkorb weg und kommt es zu einem Hundebiss, ist der Versicherungsschutz ebenfalls ausgeschlossen.
Glücklicher Weise ist die Prämie für eine Hundeversicherung günstig. Der Beitrag für die Haftpflichtversicherung schwankt um die 40 Euro im Jahr. Dennoch ist es vernünftig, für die Hundehaftpflichtversicherung einen Preisvergleich durchzuführen. In der Regel spielt es keine Rolle, welche Rasse man versichern will oder wie groß oder alt der Hund ist. Allerdings wird jeder Hund einzeln berechnet, so dass bei einer größeren Anzahl an Hunden auch mehr Versicherungsprämie fällig wird. Züchter sollten in diesem Zusammenhang beachten, dass der Versicherungsschutz für Zuchthündinnen auch die Welpen bis zu einem gewissen Alter einbezieht. Wer eine Hundehaftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung möchte, muss mit höheren Versicherungsprämien rechnen.
Auch wenn in Ihrem Bundesland die Hundehaftpflichtversicherung nicht verpflichtend ist, sollten Sie sich gegen Schäden absichern, die ihr Hund oder ihre Hunde verursachen können. Erfahrungen zeigen, dass Hunde ein größeres Risiko sind, als man gemeinhin annimmt.