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Autokaufvertrag

Autokaufvertrag – die Basics

  • Schließe Autokaufverträge am besten schriftlich ab, beispielsweise mit unserer Autokaufvertrag-Vorlage.
  • Schließe die Gewährleistung aus, um nicht für offensichtliche Mängel haften zu müssen.
  • Melde der Zulassungsstelle schnellstmöglich den Verkauf, zum Beispiel mit einer Veräußerungsanzeige.
  • Informiere Deine Versicherung unverzüglich mit einer Mitteilung über den Verkauf des Fahrzeugs.

Warum einen Autokaufvertrag aufsetzen?

Beim Verkauf Deines Autos hast Du grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Du kannst den Verkauf mündlich durchführen oder schriftlich mit einem Vertrag. Ein schriftlicher Autokaufvertrag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, bei späteren Uneinigkeiten bist Du aber rechtlich abgesichert.

Was muss in einem privaten Autokaufvertrag stehen?

Mit einem Autokaufvertrag regelst Du ganz genau, wie der Verkauf Deines Fahrzeugs ablaufen soll. Daher beinhaltet der Vertrag neben Deinen persönlichen Angaben und denen des Käufers bzw. der Käuferin auch alle Angaben zum Auto sowie etwaige Sonderregelungen.

Personalien

Ein Autokaufvertrag enthält üblicherweise die korrekten persönlichen Angaben beider Parteien. Dazu gehören auch Eure aktuellen Adressen. Lässt Du Dir den Ausweis der Interessentin oder des Interessenten geben, kannst Du Namen, Adresse und Ausweisnummer direkt in den Kfz-Kaufvertrag eintragen.

Achte darauf, dass die Unterschrift auf dem Kaufvertrag mit der im Personalausweis übereinstimmt.

Ist die interessierte Person minderjährig, kannst Du den Vertrag nur mit den gesetzlichen Vertretern abschließen.

Fahrzeugangaben

Gib im Kfz-Kaufvertrag genau an, welches Fahrzeug Du verkaufst. Trage dazu folgende Angaben ein:

Gewährleistung ausschließen

Verkaufst Du privat einen Gebrauchtwagen, darfst Du die Gewährleistung ausschließen. Mit der Klausel „gekauft wie gesehen“ vermeidest Du, für offensichtliche Mängel haften zu müssen. In unserer Vertragsvorlage ist die Klausel bereits enthalten. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht bleibt auch bei Privatverkäufen bestehen, wenn die verkaufende Partei ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.

Mängel am Fahrzeug

Grundsätzlich solltest Du im Autokaufvertrag alle Dir bekannten Mängel am Fahrzeug auflisten. Das gilt gleichermaßen für sichtbare Mängel wie Kratzer, Beulen oder Rostflecken aber auch für unsichtbare Mängel. Damit ersparst Du Dir später Beschwerden des neuen Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin. Wenn schwerwiegende Mängel verschwiegen werden, kann der Kaufvertrag im Nachhinein für ungültig erklärt werden.

Vorgenommene Reparaturen

Größere vorgenommene Reparaturen und den Austausch wesentlicher Teile, wie Motor oder Getriebe, stehen üblicherweise ebenso im Autokaufvertrag.

Aktuelle und vergangene Unfallschäden

Sowohl aktuelle als auch behobene Unfallschäden gibst Du im Autokaufvertrag an. Beschreibe den Schaden im Kfz-Kaufvertrag so genau wie möglich. Gibt es noch Reparaturrechnungen oder Gutachten dazu? Dann mache davon zwei Kopien und lege eine Ausführung dem Kaufvertrag bei.

Eine davon behältst Du selbst und die andere gibst Du an den Käufer oder die Käuferin. Lass Dir am besten per Unterschrift bestätigen, dass er oder sie die Dokumente erhalten hat. Kennst Du nicht die gesamte Unfallgeschichte des Fahrzeugs, kannst Du das ebenso im Autokaufvertrag notieren. Trage neben dem Vermerk „keine Unfallschäden“ das Datum ein, an dem Du das Fahrzeug übernommen hast sowie das Datum des geplanten Verkaufs.

Gewerbliche Nutzung

Hast Du Dein Auto nebenbei oder ausschließlich gewerblich genutzt, gehört diese Information ebenso in den Kfz-Kaufvertrag. Das ist der Fall, wenn Dein Auto beispielsweise als Taxi, Miet- oder Fahrschulwagen im Einsatz war.

Was muss ich nach Abschluss des Autokaufvertrags beachten?

Nachdem beide Seiten den Kfz-Kaufvertrag unterschrieben haben, gibt es drei weitere Punkte zu beachten: die Bezahlung, die Versicherung und die Kfz-Steuer.

Zahlungsweise beschließen

Überlasse Dein Kfz erst der neuen Käuferin oder dem Käufer, wenn Du die Bezahlung erhalten hast. Als sicherste Zahlungsmethode beim Gebrauchtwagenverkauf gilt immer noch die Barzahlung. Neuere Optionen schließen digitale Lösungen wie Bezahldienste über das Smartphone ein. Hier dient der Bezahldienst als Mittler zwischen den Parteien und bestätigt beiden, wenn die Transaktion abgeschlossen ist.

Zulassungsstelle über Autoverkauf informieren

Hast Du den Verkauf abgeschlossen, verständige schnellstmöglich die Zulassungsstelle darüber. Dazu füllst Du die Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. § 13 IV FZV aus und reichst sie bei der zuständigen Zulassungsstelle ein. Erst dann zahlst nicht mehr Du die Kfz-Steuer, sondern der Käufer bzw. die Käuferin. Vergisst Du die Veräußerungsanzeige und die übernehmende Partei meldet das Fahrzeug nicht um, zahlst Du nicht nur die Steuer, sondern auch noch mögliche Bußgelder.

Stillgelegtes Fahrzeug verkaufen

In einigen Fällen ist es sinnvoll, Dein Fahrzeug stillzulegen, bevor Du es verkaufst. Das hat den Vorteil, dass Du keine Veräußerungsanzeige mehr benötigst. Allerdings darfst Du ein abgemeldetes Kfz nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren oder parken.

Der neue Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin kann ein Überführungskennzeichen beantragen, um das Auto für den Kauf bzw. die Zulassung zu transportieren beantragen.

Kfz-Versicherung über Autoverkauf informieren

Du solltest Deiner Versicherung schnellstmöglich den Verkauf Deines Autos mitteilen. Dafür nutzt Du die Mitteilung über den Verkauf des Fahrzeugs. Nach einem privaten Verkauf gewährt Deine Kfz-Versicherung Deinem früheren Fahrzeug noch einen Monat Schutz – auch wenn Du schon vorher kündigst. Erst wenn der Käufer bzw. die Käuferin eine eigene Versicherung abschließt und das der Zulassungsstelle meldet, ist Dein Vertrag beendet. Dies gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Teil- und Vollkaskoversicherung. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Mitteilung bei Deiner Versicherung eingegangen ist, gibt es auch keine Auswirkungen mehr auf Deine Schadenfreiheitsklasse.

Welche Vorlagen benötige ich für den privaten Autokaufvertrag?

Zusammengefasst benötigst Du für den Verkauf Deines Fahrzeugs drei Dokumente:

  • Autokaufvertrag (zwei Exemplare)
  • Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. § 13 IV FZV
  • Mitteilung über den Verkauf des Fahrzeugs

Wer bekommt das Original des Autokaufvertrags?

Wenn beide Parteien beide Ausführungen unterschreiben, dann gibt es kein Original und keine Kopie, sondern zwei identische Ausführungen. Von diesen bekommt jede Partei eine. Nutzt Du beispielsweise eine Vorlage mit Durchschlag, dann geht das Original an die kaufende Partei und der Durchschlag, also die Kopie, bleibt bei der verkaufenden Seite.

Viel Erfolg beim Verkauf Deines Autos wünscht Dir CAPITALO!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Autor
Über den Autor Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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