Wenn es Post von der KFZ-Versicherung gibt, ist es meist die Beitragsrechnung. Doch es kann auch sein, dass eine Kündigung durch den Versicherer ins Haus flattert.
Das Kündigungsschreiben kommt in den meisten Fällen sehr überraschend, da man oft davon ausgeht, dass man nur selbst den eigenen Vertrag kündigen kann. Wir erklären hier, ob dies rechtens ist und was zu tun ist, solltest Du selbst betroffen sein.
Kann mich die Versicherung kündigen?
Ja, dies ist möglich und rechtlich wirksam. Die KFZ-Versicherung zählt zu den Schadensversicherungen. Das heißt, dass die Versicherung nur leistet, wenn ein Schaden eingetreten ist und grundsätzlich nur das Risiko versichert, dass etwas passieren kann. Versicherer dieser Versicherungsart haben die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen.
Wann darf die Versicherung kündigen?
Die Versicherung darf in der Regel in folgenden Fällen die Kündigung eines KFZ-Vertrages oder Teilen davon (bspw. nur Teil- oder Vollkasko) aussprechen:
- zum Ablauf des Versicherungsjahres
- nach einem Schadensereignis (bspw. aufgrund eines Unfalls)
- aufgrund der Nichtzahlung des Folgebeitrages
- bei Wegfall des Fahrzeuges (bspw. durch Verkauf, Verschrottung)
- wenn die Pflichten zum Gebrauch eines Fahrzeuges verletzt wurden
- Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes (Deckungskarte bei Fahrzeuganmeldung)
Je nachdem bei welchem Versicherer Du versichert bist, gelten verschiedene Bedingungen und Fristen. Hier gilt es in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) zum Thema „Kündigung“ nachzusehen. Dort sind die Grundlagen und Fristen im Detail dargestellt. Sind diese Formulierungen nicht verständlich, rufe bei Deinem Versicherer an und lasse Dir diese erklären und Deine Fragen beantworten.
Was sind die häufigsten Gründe für eine Kündigung?
Die häufigsten Gründe für die Kündigung der KFZ-Versicherung durch den Versicherer sind Schäden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) – zuständig für alle Versicherungsgesellschaften – hat die Schäden und Einnahmen aus KFZ-Versicherungsverträgen gegenübergestellt.
Betrachtet man die Einnahmen einer KFZ-Versicherung im Verhältnis zu den Ausgaben für Schäden, kann man erkennen, dass in den Jahren 2012 bis 2018 zwischen 84 bis 93% der Beitragseinnahmen für die Regulierung von Schäden aufgewendet wurden.
Eine Kündigung hat dabei nicht immer etwas mit der Menge der Schäden zu tun. Es kann auch die Ersatzleistung aus einem Schaden sein, die vergleichsgemäß sehr hoch ist. Ersatzteilkosten sind im Vergleich von 2013 zu 2019 signifikant gestiegen; bspw. um 53% beim Ersatz der Rückleuchten.
Ein Versicherer muss daher sehr darauf achten, wie sich ein Vertrag entwickelt und ob bspw. die Kosten eines Vertrages auffallend hoch sind. Dies ist auch zum Schutz aller Versicherten, da alle Beiträge in eine Art „Risikotopf gelegt” werden und von dort die anfallenden Schäden bezahlt werden. Der Versicherer hat hier eine Pflicht alle angefallen Schäden zu regulieren, um die Versicherten und Geschädigten bestmöglich zu schützen. Ist der „Topf“ leer, muss mehr Geld in diesen gelegt werden, was bedeutet, dass jeder Versicherungskunde mehr zahlen müsste. Eine Beitragserhebung wäre fällig. Da es aber bspw. nur um das Verhalten eines Kunden geht, versucht man eine Lösung hier zu finden und kündigt diesen einen Vertrag. Hinter dieser Entscheidung steht ein technisches System, das die Verträge ausfiltert und automatisch beim Erreichen bestimmter Attribute kündigt. Es kann also passieren, dass einem Kunden – trotz jahrelanger Schadenfreiheit – nach einem nicht vom Glück gesegneten Jahr mit mehreren Unfällen – gekündigt wird. Solltest Du betroffen sein, nimm es daher nicht allzu persönlich und werde aktiv. KFZ-Versicherungen unterliegen einem großen preislichen Wettbewerb untereinander. Daher sind die Entscheidungen jemanden zu kündigen oft kalkulatorisch. Ebenso kann es sein, dass bspw. Bestände von Versicherungen bereinigt werden, wenn diesen bspw. sehr alte Bedingungen zugrunde liegen oder ein Fahrzeug sich bspw. als sehr unfallträchtig auf dem Markt erweist.
Was tun wenn die Kfz-Versicherung kündigt?
Wenn die KFZ-Versicherung kündigt, ist es wichtig erst einmal ruhig zu bleiben. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung hast Du noch etwas Zeit Dich zu erkundigen und neuen Versicherungsschutz zu beantragen. Geht aus dem Schreiben der Versicherung nicht hervor, warum diese kündigt, kläre mit der Versicherung ab, was der Grund ist. Wenn der Grund Schadenhäufigkeit ist, kläre ab, wie viele Schäden dieses Jahr angefallen sind und wie hoch die jeweilige Ersatzleistung war. Frage nach, ob die Kündigung evtl. zurückgenommen werden kann. Wenn Ja, bitte um die Rücknahme der Kündigung. Wenn nicht, erkundige Dich, was Du tun kannst. Bspw. Übernahme eines Schadens durch Selbstzahlung (wenn dieser Betrag nicht zu hoch ist und es zeitlich noch möglich ist) oder durch Abschluss eines neuen Vertrages. Es ist besser zu wechseln, wenn beim Kündigungsgrund nicht „Kündigung durch Versicherer“ im elektronischen Austausch zwischen den Versicherungsgesellschaften beim Vertragswechsel steht. Sollte die Kündigung bestehen bleiben, ist dies auch nicht schlimm. Es gilt hierbei einfach offen der neuen Gesellschaft gegenüber zu sein und klar anzusprechen, warum Du wechselst und ob die Gesellschaft damit einverstanden ist. Generell muss jede Versicherung Dich annehmen: Sie kann allerdings den vorläufigen Versicherungsschutz entziehen. Achte daher bei der Wahl des neuen Versicherers darauf, dass dieser dies darüber informiert ist und dies akzeptiert.
Fazit:
Eine Kündigung durch den Versicherer ist eine gute Möglichkeit sich neu auf dem Markt zu orientieren. Wenn ein Versicherer gekündigt hat, ist das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft bereits etwas zerrüttet. Selbst wenn man es schafft, dass die Versicherung die Kündigung zurücknimmt, kann man davon ausgehen, dass bei der nächsten Gelegenheit die Kündigung erneut ausgesprochen wird. Nutze daher die Chance, zu sehen, wie die Versicherung über den Vertrag denkt, zum produktiven Handeln und halte nach einer neuen Versicherung Ausschau, die sich freut, dass Du ihr Kunde bist.
Die Schritte dazu:
- Kündigungsgrund bei der Versicherung erfragen (sofern nicht im Schreiben benannt)
- Nachfragen bei Versicherung, ob diese Kündigung zurücknehmen kann oder was für die Rücknahme erforderlich ist
- Angebote einholen
- Klärung, ob die neue Versicherung den Vertrag trotz Kündigung durch den Versicherer annimmt
- sofern vorhanden: Angabe der Schäden im laufenden Jahr
- bei vorheriger Rücknahme der Kündigung durch den Versicherer:
selbst Kündigung der bisherigen Versicherung aussprechen - Vertragsabschluss und Versichererwechsel
Achte beim Wechsel darauf anzugeben, dass die Versicherung den Vertrag gekündigt hat und – sofern vorhanden – wie viele Schäden im laufenden Jahr waren, sodass diese den Beitrag aufgrund der verringerten schadenfreien Jahre korrekt ermittelt und Dir den richtigen Beitrag mitteilt und Du keine zweite Überraschung erlebst.
Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.