Haftpflichtversicherung für Dein Auto – die Basics
- Jedes motorisierte Fahrzeug braucht laut Gesetzgeber eine Kfz-Haftpflicht, wenn es auf der Straße unterwegs ist.
- Die Autohaftpflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer und übernimmt Personenschäden, Fahrzeugschäden sowie andere Sachschäden.
- Schäden an Deinem Auto trägt eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, die Du zusätzlich abschließen kannst.
- In der Basisversion ist die Haftpflichtversicherung für dein Kfz das einfachste mögliche Tarifangebot.
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Die Haftpflicht ist ein Muss für jedes Auto
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes motorisierte Fahrzeug, das auf der Straße unterwegs ist, gesetzlich verpflichtend. Dazu gehören:
- Autos
- Motorräder
- Quads
- Mofas
- Busse
- Traktoren
Autofahren ohne Haftpflicht ist in Deutschland eine Straftat. Bereits wenn Du Dein Auto anmelden möchtest, musst Du bei deiner zuständigen Kfz-Zulassungsstelle eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Daher ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht auch bei fehlenden oder negativen Schufa-Einträgen möglich – mindestens als Basistarif ohne Zusatzleistungen. Bei der Kfz-Haftpflicht gilt für Versicherer der sogenannte Kontrahierungszwang:
Versicherer müssen Deinen Antrag auf Versicherungsschutz grundsätzlich annehmen. Nur unter bestimmten Bedingungen dürfen sie den Abschluss einer Kfz-Haftpflicht verweigern.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungen
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet in ihren Leistungen die komplette Abwicklung des Schadenfalls – wenn das versicherte Fahrzeug den Schaden verursacht hat. Bei berechtigten Forderungen nach Schadensersatz kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden dritter Personen und deren Fahrzeuge auf. Dazu gehören:
Personenschäden
> Behandlungskosten
> Verdienstausfall
> Schmerzensgeld
> Rente
> Beerdigungskosten
> Hinterbliebenengeld
> Wiedereingliederungs-kosten
Fahrzeugschäden
> Abschleppkosten
> Gutachterkosten
> Reparaturkosten
> Nutzungsausfall
> Mietwagenkosten
> Wertminderung
> Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
> An- und Abmeldekosten
> Anwaltskosten
Andere Sachschäden
> Schäden an Gebäuden
> Verkehrseinrichtungen
> Flurschäden
Vermögensschäden
> finanzielle Einbussen
z. B. wenn durch “zuparken” jemand daran gehindert wird, bereits bezahlte Dienstleistungen oder Termine wahrzunehmen
Wer kann Ansprüche an die Kfz-Haftpflicht stellen?
Neben den geschädigten Unfallbeteiligten holen sich auch indirekt Beteiligte ihre Aufwendungen von der Autoversicherung zurück, z. B.:
- Krankenkasse
- Gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung
- Arbeitgeber
Wie viel zahlt der Versicherer den Geschädigten? – die Deckungssumme
Die Deckungssumme legt fest, bis zu welchem Betrag der Versicherer den Geschädigten absichert. Folgende Mindestversicherungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben:
- Personenschäden: bis zu 7,5 Millionen Euro
- Sachschäden: bis zu 1,22 Millionen Euro
- Vermögensschäden: bis zu 50.000 Euro
Diese Versicherungssummen bilden die unterste Grenze. Eine Deckungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro ist für die Kfz-Haftpflicht von Vorteil.
Welche Personen sind durch die Autohaftpflicht versichert?
Die Kfz-Haftpflicht versichert in erster Linie den Fahrzeughalter gegenüber Forderungen von Dritten. Die Versicherung zahlt also die Schäden, die das Fahrzeug bei anderen versucht hat. Hast Du im Versicherungsvertrag auch noch weitere Fahrer angegeben, sind auch sie versichert.
Der Fahrerkreis
Der Fahrerkreis bestimmt die vertraglich mitversicherten Personen. Wer nicht als Zusatzfahrer aufgeführt ist, ist auch nicht mitversichert. Je mehr Personen der Fahrerkreis beinhaltet, desto höher die Versicherungsprämie. Fahrerkreise sind in der Autoversicherung unterschiedlich weit gefasst:
Fahrerkreis | Wer ist mitversichert? | Beispiele |
Personalisierter Fahrerkreis | Mitversicherte sind mit Namen im Vertrag aufgeführt oder über die Beziehung zur versicherten Person definiert. | Ehe- oder LebenspartnerKinder |
Abstrakter / erweiterter Fahrerkreis | Mitversicherte müssen eine bestimmte Bedingung erfüllen. | MindestalterKinderAltersspanneDauer des Führerscheinbesitzes |
Unbegrenzter / offener Fahrerkreis | Alle Personen im Besitz eines Führerscheins, die das versicherte Auto fahren. | Alle Personen im Besitz eines Führerscheins, die das versicherte Auto fahren. |
Wann zahlt die Kfz-Haftpflicht nicht?
Unter bestimmten Umständen ist die Autohaftpflichtversicherung nicht dazu verpflichtet, für einen Schaden aufzukommen.
Verletzung von Obliegenheiten
Versicherte müssen bestimmte Obliegenheiten, also Pflichten, einhalten, um das Recht auf vollständigen Versicherungsschutz zu haben. Verletzen sie diese Pflichten als Versicherter, kann die Versicherung den Schutz völlig oder teilweise verweigern.
Obliegenheitsverletzungen sind zum Beispiel:
- Unfallflucht
- Teilnahme an illegalen Autorennen
Fahrlässigkeit
Auch bei fahrlässig verursachten Schäden muss die Versicherung gar nicht oder nur teilweise aufkommen.
Grob fahrlässig ist z. B.:
- Rote Ampeln zu überfahren
- Beim Autofahren zu telefonieren
Unfälle, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entstehen, deckt keine Autoversicherung ab.
Regressansprüche
Kommt es unter solchen Umständen zu einem Unfall, zahlt die Autohaftpflicht den Schaden meistens fürs Erste, um geschädigte Dritte zu schützen. Die Versicherung geht in Vorleistung und kann diese dann von der versicherten Person zurückverlangen. Juristisch ausgedrückt nimmt die Versicherung die Person in Regress.
Regressansprüche sind gesetzlich auf 5.000 Euro pro Verstoß begrenzt.
Haftpflichtversicherung für Dein Auto: Kosten und wie sie sich zusammensetzen
Die Kfz-Versicherungskosten, sogenannte Prämien, setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen.
Fahrzeugnutzung
Zunächst muss der Versicherer wissen, wer das Fahrzeug regelmäßig nutzt:
- Nur eine Person, ein Paar oder eine ganze Familie?
Je weniger Personen mit dem Auto fahren, desto geringer die Prämie.
- Wie alt sind die Personen?
- Wie viel Fahrerfahrung bringen die Personen mit?
- Welcher Berufsgruppe gehören die Personen an?
Je älter die Versicherten sind und je mehr Fahrpraxis sie mitbringen, desto geringer die Versicherungsprämie.
- Wie ist die durchschnittliche Jahresfahrleistung?
Je weniger Kilometer ein Fahrzeug pro Jahr fährt, desto geringer ist die Versicherungsprämie.
Eckdaten des Fahrzeugs
Außerdem benötigt der Versicherer natürlich Informationen zum Fahrzeug, das versichert werden soll.
- Das Alter des Fahrzeugs beim Kauf
- Erstzulassung
Hinzu kommen weitere Faktoren wie die Typklasse, Regionalklasse und die schadenfreien Jahre, die den Versicherungsbeitrag beeinflussen.
Typklasse in der Kfz-Haftpflicht
Die Typklasse gibt die Schaden- und Unfallbilanzen der in Deutschland zugelassenen Automodelle wieder. Für die Autohaftpflicht gibt es insgesamt 16 Typklassen. Ist ein Autotyp im Vergleich zum Vorjahr in weniger Schadensfälle beteiligt, wird die Typklasse herabgesetzt – und umgekehrt.Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stuft die Typklassen jährlich auf Basis der Schadensstatistik ein.
Je höher die Wahrscheinlichkeit, dass der Fahrzeugtyp in einen Unfall verwickelt wird, desto höher die Typklasse. Je höher die Typklasse, desto höher die Versicherungsprämie.
Regionalklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Regionalklasse gibt die Schadenbilanz einer bestimmten Region wieder. Dafür unterteilen die Versicherer Deutschland in unterschiedliche Regionen. Die Regionalklasse ergibt sich aus dem Verhältnis der zugelassenen Fahrzeuge und der durchschnittlichen Schadenhöhe. Insgesamt 12 Regionalklassen gibt es für die Kfz-Haftpflichtversicherung.Je wahrscheinlicher Unfälle oder Diebstähle in einer Region sind, desto höher die Regionalklasse. Je höher die Regionalklasse, desto höher die Versicherungsprämie.
Schadenfreiheitsrabatt (SF) in der Autohaftpflichtversicherung
Der Schadenfreiheitsrabatt ist der wichtigste Einflussfaktor auf die Prämienhöhe.Er ergibt sich aus den unfallfreien Versicherungsjahren. Die Anzahl der schadenfreien Jahre zeigt die Schadenfreiheitsklasse an. Versicherer entscheiden selbst, wie viel Rabatt sie tatsächlich darauf gewähren. Möchtest Du Deine Versicherung wechseln, dann lass Dir von Deinem bisherigen Versicherer schriftlich bestätigen, welchen Schadenfreiheitsrabatt dieser an Deinen neuen Versicherer weiterleitet.Je mehr schadenfreie Jahre, desto mehr Rabatt können Versicherer auf die Prämie geben.
Ab einer gewissen Anzahl schadenfreier Jahre gewähren viele Anbieter auch einen hausinternen Rabattretter bzw. Rabattschutz – so kannst Du einen Schaden pro Jahr regulieren lassen, ohne dass Du gleich in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wirst.
Ein Rabattretter bzw. Rabattschutz gilt nur hausintern – bei einem Versicherungswechsel werden Deine tatsächlichen schadenfreien Jahre übermittelt.
Werkstattbindung und Selbstbeteiligung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung
Werkstattbindung und Selbstbeteiligung stehen bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zur Auswahl. Sie sind nur im Rahmen einer Kfz-Kaskoversicherung von Bedeutung.
Kfz-Haftpflichtversicherung – Vergleich verschiedener Policen
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