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Kfz-Versicherung kündigen

Einfach erklärt, bis wann die Kfz-Versicherung zu kündigen ist, warum sich eine Kündigung der Autoversicherung lohnen kann und wie Du am besten vorgehst.

Autor
Christian Bammert | Aktualisiert am 13. April 2021
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Kfz-Versicherung kündigen – die Basics

  • Die Kfz-Versicherung kannst entweder Du oder Dein Kfz-Versicherer kündigen.
  • Du kannst die Autoversicherung regulär zum Ende der Laufzeit kündigen oder auch früher mit einem bestimmten Grund (Sonderkündigung).
  • Die Kündigung der Kfz-Versicherung muss immer schriftlich erfolgen.
  • Auch nach der Kündigung der Autoversicherung bleiben Deine Schadenfreiheitsklassen zunächst bestehen.
  • Finde mit CAPITALO eine neue Kfz-Versicherung, die genau auf Deine Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Warum die Autoversicherung kündigen?

Der Wunsch die bisherige Kfz-Versicherung zu kündigen, kann vielfältige Gründe haben. Vielleicht ist Dein Beitrag gestiegen oder Du möchtest Dein Auto verkaufen. Viele möchten die Kfz-Versicherung wechseln, nachdem Sie ein besseres Angebot bekommen haben. Abhängig vom Grund hast Du verschiedene Möglichkeiten die Kfz-Versicherung zu kündigen:

  • Ordentliche Kündigung: Du kannst die Autoversicherung innerhalb der Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
  • Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung): Du kannst die Kfz-Versicherung aus einem triftigen Grund zu einem anderen Zeitpunkt kündigen.

Wann die Kfz-Versicherung kündigen?

Die meisten Autoversicherungsverträge beginnen am 1. Januar. Bei einer einmonatigen Kündigungsfrist ist dann der 30. November Stichtag. Bis zu diesem Tag sollte Deine schriftliche Kündigung der Kfz-Versicherung bei Deiner Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. War die Kündigung der Autoversicherung nicht mehr fristgerecht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Schicke die Kündigung am besten bereits zu einem früheren Zeitpunkt ab, um sicherzugehen, dass Du die Frist nicht verpasst. Dein Vertrag endet trotzdem regulär zum Ende der Laufzeit.

Ausnahmen der regulären Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung

In einigen Fällen ist nicht der 30. November der Stichtag. Bei einer ordentlichen Kündigung sind folgenden Ausnahmen möglich:

  • Saisonkennzeichen: Da die Hauptfälligkeit beim Saisonkennzeichen auf dem jeweiligen Saisonbeginn liegt, verschiebt sich der Stichtag. Beginnt die Saison am 1. März, kündigst Du die Kfz-Versicherung zum 31. Januar.
  • Unterjährige Hauptfälligkeit: Ist der Vertragsbeginn nicht wie üblich der 1. Januar, endet die Versicherung zwar ebenfalls nach einem Jahr, allerdings zu einem anderen Zeitpunkt. Die Kündigungsfrist der Autoversicherung beträgt hier ebenso einen Monat.

Wann ist eine Sonderkündigung der Kfz-Versicherung möglich?

Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn das Sonderkündigungsrecht greift. Dies erlaubt Dir, auch dann Deine Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Du außerhalb der Kündigungsfrist bist. Allerdings muss es dafür einen triftigen Grund geben.

Die häufigsten Gründe für ein Sonderkündigungsrecht sind eine Beitragserhöhung, ein Fahrzeugwechsel oder ein Schadensfall.

Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung

Bekommst Du von Deinem Versicherer eine Benachrichtigung, dass die Beiträge steigen, kannst Du innerhalb von einem Monat von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Gründe dafür können neben einer regulären Preiserhöhung auch eine Änderung der Regional- oder der Typklasse (Risikobewertung des Zulassungsbezirks oder des Pkw-Modells) sein. Beide werden jährlich anhand von Statistiken neu berechnet.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei einer Beitragserhöhung wegen Umzugs (Änderung der Regionalklasse) oder wenn sich die Leistung der Versicherung deutlich verbessert, hast Du kein Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung.

Sonderkündigung wegen Fahrzeugwechsel

Wechselst Du während eines laufenden Vertrags Dein Fahrzeug, indem Du ein altes ab- und ein neues anmeldest, hast Du Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kannst Du die Kfz-Versicherung kündigen, ohne auf Fristen oder Stichtage zu achten.

Sonderkündigung wegen Fahrzeugverkauf

Verkaufst Du ein versichertes sowie angemeldetes Auto, kannst Du nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das hat den Hintergrund, dass die Versicherung direkt an den Käufer oder die Käuferin übergeht. Dadurch hat das Fahrzeug zumindest die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allerdings kannst Du im Autokaufvertrag festhalten, dass die kaufende Person schnellstmöglich die bestehende Kfz-Versicherung kündigt. Denn sie hat ein Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigung wegen Stilllegen des Fahrzeugs

Nutzt Du das Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum nicht mehr, ist keine Sonderkündigung möglich. Allerdings kannst Du stattdessen eine beitragsfreie Ruheversicherung veranlassen. Sobald Dein Fahrzeug wieder regulär am Verkehr teilnimmt, aktivierst Du die bestehende Versicherungspolice.

Sonderkündigung wegen Fahrzeugabmeldung

Möchtest Du Dein Auto abmelden und verschrotten lassen, musst Du die Autoversicherung nicht kündigen. Sie endet automatisch, sobald Du Deinen Versicherer darüber informierst. Dies wird auch Wagniswegfall genannt.

Sonderkündigung wegen Änderung der Fahrzeugverwendung

Wenn sich die Fahrzeugart und -verwendung ändert und sich dadurch ein mehr als zehn Prozent höherer Beitrag ergibt, ist eine Sonderkündigung möglich. 

Kündige dafür innerhalb von 4 Wochen, nachdem Du über die Beitragserhöhung informiert worden bist.

Sonderkündigung wegen Änderungen der Bedingungen des Tarifs oder der Versicherung

Das Sonderkündigungsrecht greift auch dann, wenn sich Tarifstrukturen oder Versicherungsbedingungen umfassend ändern. Dabei beträgt die Kündigungsfrist für eine Tarifänderung einen Monat und für Bedingungsanpassungen 6 Wochen nachdem Dich die Versicherung darüber informiert hat.

Sonderkündigung wegen Todesfall

Wenn ein Fahrzeughalter stirbt, bleibt die Kfz-Versicherung im Regelfall bestehen. Sie geht gemeinsam mit dem Fahrzeug in den Besitz des Erbenden über. Bestehende Prämien können an die jeweilige Schadenfreiheitsklasse des neuen Besitzers oder der Besitzerin angepasst werden. Eine Sonderkündigung ist nur dann bei einem Todesfall möglich, wenn das Fahrzeug bereits zu Lebzeiten auf die erbende Person umgeschrieben wurde.

Sonderkündigung wegen Schadensfall

Sowohl Du als auch der Versicherer können die Autoversicherung kündigen, wenn ein Schadensfall vorliegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht und welche Art von Beschädigung vorliegt. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer den Fall bearbeitet, haben beide Parteien ein Sonderkündigungsrecht mit einer einmonatigen Frist.

Autoversicherung kündigen: Wie geht das?

Wenn der Kündigungsgrund klar ist und Du weißt, ob es sich um eine außerordentliche oder eine ordentliche Kündigung handelt, kannst Du mit der Kündigung der Kfz-Versicherung loslegen. Dafür kommen mehrere Möglichkeiten infrage. 

Neuen Vertrag abschließen vor Kündigung der Kfz-Versicherung

Grundsätzlich schließt Du eine neue Versicherung ab, bevor Du die alte kündigst. Dadurch kannst Du ausschließen, dass Du plötzlich gar keinen Versicherungsschutz mehr hast. Allerdings ist es auch möglich, die Autoversicherung erst zu kündigen und im Anschluss einen neuen Vertrag einzugehen. 

Achtung: Wenn Du keine Kfz-Haftpflichtversicherung für Dein Fahrzeug hast, darfst Du das Fahrzeug nicht fahren. 

So sieht das Kündigungsschreiben für die Kfz-Versicherung aus

Die Kündigung der Kfz-Versicherung erfolgt immer schriftlich und enthält folgende Angaben:

  • Dein Name und Deine Anschrift
  • Adresse der Versicherungsgesellschaft
  • Datum
  • Deine Versicherungsnummer
  • Fahrzeugkennzeichen
  • Deine Unterschrift
  • Kündigungsgrund bei Sonderkündigungen
  • Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung

Schickst Du Deine Kfz-Versicherungskündigung per Post, ist eine Kündigung per Einschreiben üblich. So kannst Du sichergehen, dass die Versicherung sie wirklich erhält. 

Muster für das Kündigungsformular

Unter folgendem Downloadlink kannst Du Dir eine Mustervorlage für Dein Kündigungsschreiben herunterladen: 

Kündigung der Kfz-Versicherung per E-Mail oder per Post?

Ob die Kündigung der Autoversicherung nur in Briefform zulässig ist oder auch per Fax oder E-Mail möglich ist, steht in den Versicherungsbedingungen. Heißt es „Kündigung in Textform“, kann die Kfz-Versicherungskündigung mittels E-Mail oder Fax eingehen. Steht dort „in Schriftform“ so ist es erforderlich, dass Du das Kündigungsformular original unterschrieben per Post einreichst. Eine Kündigung ist in einigen Fällen auch direkt im Kundencenter möglich.

Was passiert nach der Kündigung der Kfz-Versicherung

Vor der Kündigung ist es wichtig zu wissen, was danach mit der Schadensfreiheitsklasse und den Rabatten passiert und ob Du unter Umständen noch Geld zurückerstattet bekommst. 

Kann die Kündigung der Autoversicherung rückgängig gemacht werden?

Ist die Kündigung der Kfz-Versicherung abgeschlossen und die Widerrufsfrist abgelaufen, besteht kein rechtlicher Anspruch darauf, diese wieder rückgängig zu machen. Allerdings kannst Du dennoch versuchen, die Kündigung nach Ablaufen der Frist zu widerrufen. Unter Umständen akzeptiert die Versicherungsgesellschaft aus Kulanzgründen Deinen Widerruf. 

Wird Geld nach der Kfz-Versicherungskündigung zurückerstattet?

Eine Kfz-Versicherung wird immer im Voraus bezahlt, in zuvor vereinbarten Zeiträumen (monatlich, halbjährlich, jährlich).

Hast Du Deine Autoversicherung fristgerecht und ordentlich gekündigt, erhältst Du keine Rückerstattung, denn bezahlt hast Du für die Zeit, in der der Vertrag regulär gelaufen ist.

Handelt es sich um eine Sonderkündigung, kann es sein, dass Du Zahlungen zurückerhältst. Allerdings nur, wenn Du bereits für einen Zeitraum gezahlt hast, in dem die Versicherung nicht mehr aktiv ist. 

Was passiert mit SF-Klassen und -Rabatten nach der Kündigung?

Schadenfreiheitsklassen übertragen geht meistens ohne weiteres. Die SF-Klassen bleiben Dir auch beim Anbieterwechsel erhalten. Kündigst Du allerdings die Kfz-Versicherung und hast dann für eine längere Zeit keine mehr, kann die Versicherung selbst entscheiden, ob sie Deine SF-Klassen noch anerkennt. Meist liegt die Frist bei sieben bis zehn Jahren.
Deine neue Versicherungsgesellschaft berechnet die Rabatte auf Grundlage Deiner Schadenfreiheitsklasse neu. Sie können daher höher oder niedriger ausfallen als vorher.

Deine Sondereinstufungen sind allerdings nach der Kündigung Deiner Kfz-Versicherung ungültig. Du kannst sie nicht zu Deiner neuen Versicherung mitnehmen.

Kfz-Versicherung kündigen – wir helfen Dir weiter

Hast Du noch Fragen zur Kündigung Deiner Autoversicherung oder möchtest wissen, wohin Du am besten wechseln solltest, informieren wir Dich gern. Mit CAPITALO findest Du schnell und einfach Deine neue Versicherung – eine, die ganz zu Deinen Wünschen passt!

Autor
Redaktion Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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