Schadenfreiheitsklasse übertragen oder übernehmen – die Basics
- Wechselst Du Deine Kfz-Versicherung, nimmst Du Deine Schadenfreiheitsklasse mit in Deinen neuen Vertrag.
- Du kannst Deine Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person übertragen, wenn Du das Autofahren aufgibst. Dafür benötigst Du das passende Formular.
- Andersherum kannst Du auch die Schadenfreiheitsklasse von jemand anderem übernehmen, um selbst eine bessere Einstufung zu erhalten.
- Wenn Dir jemand seine SF-Klasse überträgt, dann überprüfe, ob sich ein Versicherungswechsel für Dich lohnt. Nutze CAPITALO, um den Tarif zu finden, der Dir mit Deiner neuen SF-Klasse die besten Konditionen bietet.
Schadenfreiheitsklasse – was ist das?
Die Schadenfreiheitsklasse ist einer der Faktoren, anhand derer Versicherungen die Beitragshöhe für ihre Kunden bestimmen. Sie gibt an, wie viele Jahre die Person unfallfrei gefahren ist.
Je weniger Schäden Deine Versicherung bisher für Dich regulieren musste, desto höher und besser ist Deine Schadenfreiheitsklasse.
Schadenfreiheitsrabatt
– Unterschied zur SF-Klasse
Der Schadenfreiheitsrabatt resultiert aus der Schadenfreiheitsklasse. Versicherungen belohnen damit Versicherte, für die sie wenige oder gar keine Schäden übernehmen mussten. In welcher Höhe eine Versicherung Rabatt auf Deine schadenfreien Jahre gewährt, ist unterschiedlich. Der Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie am stärksten.
Kann man SF-Klassen übernehmen?
Ja, grundsätzlich kannst Du Schadenfreiheitsklassen übernehmen bzw. übertragen. Dies kommt in drei verschiedenen Situationen infrage:
- Die eigene SF-Klasse von der bestehenden für eine andere Versicherung übernehmen (Kfz-Versicherungswechsel).
- Die eigene SF-Klasse auf eine andere Person übertragen.
- Die Schadenfreiheitsklasse von einer anderen Person übernehmen.
Nur die Übertragung der SF-Klasse ist möglich. Der daraus entstehende Rabatt kann nicht übertragen werden, denn diesen legt jede Versicherung individuell fest.
Die eigene SF-Klasse übertragen beim Versicherungswechsel
Wechselst Du Deine Versicherung, nimmst Du Deine bestehende Schadenfreiheitsklasse mit in Deinen neuen Versicherungsvertrag. Dafür teilst Du deinem neuen Anbieter Deine bisherige Versicherung sowie Deine alte Versicherungsnummer mit. Mit diesen Informationen ermittelt Deine neue Versicherung Deine bestehende Schadenfreiheitsklasse.
Kündigst Du Deine Versicherung regulär zum Vertragsjahresende und hast in diesem Jahr keinen Schaden regulieren lassen, wirst Du dafür in Deiner neuen Versicherung eine SF-Klasse höhergestuft.
Die Schadenfreiheitsklasse übernehmen
Du kannst auch die Schadenfreiheitsklasse einer anderen Person übernehmen, wenn diese nicht mehr mit dem Auto unterwegs ist. Somit profitierst Du von dem entsprechenden Schadenfreiheitsrabatt, ohne dass das Auto auf Dich zugelassen war. Trotzdem musst Du nachweisen können, regelmäßig mit dem Auto gefahren zu sein und so auch zur Schadenfreiheit beigetragen zu haben. Du kannst nur so viele Klassen bzw. schadenfreie Jahre übernehmen, wie Du selbst hättest erreichen können.
Du kannst auch die Schadenfreiheitsklasse einer anderen Person übernehmen, wenn diese nicht mehr mit dem Auto unterwegs ist. Somit profitierst Du von dem entsprechenden Schadenfreiheitsrabatt, ohne dass das Auto auf Dich zugelassen war. Trotzdem musst Du nachweisen können, regelmäßig mit dem Auto gefahren zu sein und so auch zur Schadenfreiheit beigetragen zu haben. Du kannst nur so viele Klassen bzw. schadenfreie Jahre übernehmen, wie Du selbst hättest erreichen können.
Die Schadenfreiheitsklasse übertragen
Möchtest Du Deine Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person übertragen, musst Du dies schriftlich bei Deiner Versicherung beantragen. Dafür reichst Du das entsprechende Formular ausgefüllt und mit den Unterschriften beider Beteiligten ein. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Beendigung des Versicherungsvertrages eingehen.
Wenn Du Deine eigene Schadenfreiheitsklasse abgibst, verlierst Du sie vollständig und unwiderruflich.
Schadenfreiheitsrabatt übertragen: Formular TB28 Rabattübertragung
Für die SFK-Übertragung benötigst Du das Formular TB28, mit dem Du bei Deiner Versicherung die Rabattübertragung schriftlich beantragst. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
- Daten zu Kfz und Versicherung beider Parteien
- Verzichtserklärung der gebenden Person
- Führerscheinkopie der empfangenden Person
- Beschreibung, in welchem Verhältnis die beiden Parteien zueinanderstehen.
- Ort, Datum und Unterschriften beider Parteien
Wann lohnt es sich, die Schadenfreiheitsklassen zu übernehmen?
Unter bestimmten Umständen lohnt es sich besonders, wenn Du Schadenfreiheitsklassen übernehmen kannst.
Fahranfänger, die ihren Führerschein noch nicht sehr lange haben, sollten erst einige Jahre Fahrpraxis sammeln, bevor sie SF-Klassen übernehmen. Denn sie können nur so viele SF-Klassen übernehmen, wie sie selbst den Führerschein besitzen. Die restlichen schadenfreien Jahre wären dann verschenkt.
Schadenfreiheitsklasse übernehmen – innerhalb der Familie
Möchtest Du die Schadenfreiheitsklasse etwa von Deinem Vater übernehmen, ist das normalerweise bei jeder Autoversicherung problemlos möglich. Für gewöhnlich lassen Versicherungen die SFK-Übertragung bei Kindern, Eltern und Ehepartnern immer zu. Manche Versicherer ermöglichen dies auch bei Lebensgefährten, nicht leiblichen Kindern oder Enkeln. So können beispielsweise Großeltern ihre SF-Klasse weitergeben, wenn sie ihr Auto aus Altersgründen aufgeben.
Schadenfreiheitsklasse übertragen nach einem Todesfall
Verstirbt die versicherte Person, verfällt ihre Schadenfreiheitsklasse nicht automatisch. Zusammen mit dem Auto geht die Versicherung auf die Erben über. Unabhängig davon kann die Schadenfreiheitsklasse auch auf eine andere verwandte Person übertragen werden.
- Für die SFK-Übertragung nach dem Tod beträgt die Frist 12 Monate.
- Dafür muss dem Übertragungsantrag die Sterbeurkunde der versicherten Person beiliegen.
SF-Klasse vom Zweitwagen übernehmen
Die SF-Klasse vom Zweitwagen zu übernehmen, lohnt sich vor allem für Familienmitglieder. Wenn Du etwa den Zweitwagen Deiner Eltern nach einiger Zeit der Fahrpraxis auf Dich zulässt, kannst Du die Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Die Einstufung und der daraus folgende SF-Rabatt vom Erstwagen sind davon nicht betroffen.
SFR-Übertragung bei Carsharing
Meldest Du Dein erstes Auto an, nachdem Du bereits einiges an Fahrerfahrung gesammelt hast, wirst Du oft trotzdem in die niedrigste SF-Klasse eingestuft. Einige Tarife berücksichtigen jedoch Fahrerfahrung, die Du beim Carsharing sammeln konntest. So profitierst Du von Beginn an von einem Schadenfreiheitsrabatt, auch wenn Du vorher noch kein eigenes Auto hattest. Dafür musst Du Dir für jedes Jahr eine vorgegebene Anzahl an unfallfreien Fahrten von Deinem Carsharing-Anbieter für die Versicherung bestätigen lassen.
Übernahme des Schadenfreiheitsrabattes von einem Dienstwagen
Bei einem Dienstwagen läuft die Kfz-Versicherung in der Regel über das Unternehmen. Wechselst Du irgendwann wieder zu einem eigenen Auto, würdest Du den Schadenfreiheitsrabatt verlieren. Die meisten Versicherungen erkennen allerdings auch die schadenfreien Jahre eines Dienstwagens an, sodass Du diese Schadenfreiheitsklasse übertragen könntest.
Kläre mit Deinem Arbeitgeber frühzeitig, ob Du die Schadenfreiheitsklasse Deines Dienstwagens auf Dein privates Auto übertragen könntest.
Schadenfreiheitsklasse übernehmen und neue Versicherung finden
Du kannst die SF-Klasse von jemand anderem übernehmen und suchst nun nach einer neuen Versicherung? Wir helfen Dir, einen Tarif zu finden, der zu Deinen Bedürfnissen passt und Dir den besten Schadenfreiheitsrabatt bietet. Beantworte ein paar Fragen und schon zeigt Dir CAPITALO die passenden Policen – einfach, fair und verständlich.
Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.