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Gläubiger

Gläubiger Definition: Ein Gläubiger ist eine natürliche oder juristische Person, die gegenüber einem oder mehreren Schuldnern eine bestimmte Leistung einfordern kann. Eine andere Bezeichnung für Gläubiger ist Kreditor. Analog dazu wird der Schuldner als Debitor bezeichnet.

Die Bezeichnung rührt daher, dass ein Kreditor typische Kreditrisiken übernimmt. Eine Zahlung auf Ziel wird auch als Lieferantenkredit bezeichnet, wobei die Laufzeiten im Vergleich zu Ratenkrediten hierbei relativ kurz ausfallen. Die Beziehung zwischen Kreditor und Debitor wird als Schuldverhältnis bezeichnet. In der Regel hat sich der Schuldner nach Erhalt einer Leistung zu einem Ausgleich in Form einer Zahlung verpflichtet. Es besteht also eine Forderung vonseiten des Gläubigers. Das Schuldverhältnis bleibt bis zur vollständigen Erfüllung oder bis zum Insolvenz-bedingten Ausfall dieser Forderungen bestehen.

Risiken des Gläubigers

Ein Gläubiger sieht sich immer dem Risiko eines Forderungsausfalls gegenüber. Regelungen, die dazu dienen, ihn vor einem solchen Ausfall in Folge einer Insolvenz zu bewahren, werden unter dem Begriff Gläubigerschutz zusammengefasst. Das Prinzip des Gläubigerschutzes basiert auf der möglichst frühzeitigen Einschränkung von Risiken, wie sie durch die Nichterfüllung vertraglich zugesicherter Leistungen seitens des Schuldners entstehen können. Dieses Prinzip erstreckt sich auf mehrere Ebenen, in denen Gläubigern Pflichten und/oder Verbote auferlegt werden, die dem Gläubigerschutz dienen. Dies lässt sich auch anhand der verschiedenen Risikoarten verdeutlichen:

  • Informationsrisiko: Damit ist die Gefahr gemeint, dass dem Gläubiger fehlerhafte oder unvollständige Informationen vom bzw. über den Schuldner zur Verfügung gestellt werden und es auf deren Basis zu einer Entscheidung kommt, die unter anderen Umständen (also bei einem besserem Informationsstand) nicht gefällt worden wäre.
  • Insolvenzrisiko: Damit ist die Gefahr für den Kreditor gemeint, in Folge einer Insolvenz beim Schuldner einen Forderungsausfall zu erleiden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens kann der Anspruch des Gläubigers aber noch ganz oder teilweise befriedigt werden. Im Rahmen einer Gläubigerversammlung werden die Interessen von allen Gläubigern gebündelt.
  • Verlustrisiko: Dieses Risiko bezeichnet die Gefahr, dass eine Forderung in Folge eines Insolvenzverfahrens nur teilweise oder gar nicht beglichen wird.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Autor
Über den Autor Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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