Bezeichnung für eine Person, ein Unternehmen oder eine Bank, die einer Person oder Firma einen Kredit zur Verfügung stellt. Im Gesetz wird von Darlehensgeber gesprochen, weitere Bezeichnung ist Gläubiger.
Der Kredit wird dann gegen Zinsen zurückgezahlt. Meist handelt es sich beim Kreditgeber um ein Kreditinstitut, aber auch Privatpersonen können einen Kredit vergeben. Der Kreditgeber wird auch Gläubiger oder Darlehensgeber genannt.
Um das Ausfallrisiko einschätzen zu können, überprüft der Kreditgeber die Bonität des Kreditnehmers. Diese Überprüfung der Kreditwürdigkeit geschieht unter anderem durch eine Schufa-Abfrage. Der dort erhältliche Scorewert gibt die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand gesammelter Daten zum Kreditnehmer wieder. Der Kreditgeber verlangt außerdem gewisse Sicherheiten vom Schuldner. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Einkommensnachweise und Kontoauszüge. Bei einer Fahrzeugfinanzierung muss meist auch der Fahrzeugbrief hinterlegt werde
Der Kreditvertrag wird von Kreditgeber und Kreditnehmer unterzeichnet und enthält die genauen Konditionen. Gläubiger und Schuldner vereinbaren darin unter anderem den Kreditbetrag und die Kreditart sowie die Laufzeit, den Zinssatz und die Tilgung. Auch andere Kosten wie die Bearbeitungsgebühr werden im Kreditvertrag festgehalten.