Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind Kreditinstitute Unternehmen, die Bankgeschäft gewerbsmäßig betreiben und wird auch Geldinstitut bezeichnet. Als Bankgeschäfte sind im KWG u. a. definiert das Kredit-, Diskont-, Depot-, Investment- oder auch das Girogeschäft. In der Umgangssprache werden Kreditinstitute auch als Bank oder Bankhaus bezeichnet. Unter den Sammelbegriff Kreditinstitut fallen alle Sparkassen, Großbanken, Privatbanken sowie Volks- und Raiffeisenbanken.
Umgangssprachlich wird meist von Bank gesprochen, jedoch ist der Begriff Bank dem Kreditinstitut untergeordnet.
Kreditinstitute sind zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Entgegennahme verzinslicher Einlagen, die Ausgabe von Krediten und die Abwicklung des Wertpapier- und Emissionsgeschäftes. Das Kreditinstitut springt als Vermittler ein, wenn Waren unter Zuhilfenahme von Geld ausgetauscht werden. Zudem gleichen sie den Anlage- und Kreditbedarf aus und verfügen über die Möglichkeit der Geldschöpfung. Dabei unterliegen sie gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften, auf nationaler und internationaler Ebene, und werden von der Bankenaufsicht überwacht.