Bei der Preisangabenverordnung (PangV) handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die Kreditinstitute verpflichtet, alle maßgeblichen Preise und Kosten in ihren sämtlichen Kreditangeboten anzugeben.
Dadurch soll dem Kreditnehmer ein Preisvergleich ermöglicht werden. Die PangV regelt, wann und wie ein Kreditinstitut seine Preise anzugeben hat und welche einzelnen Bestandteile in den Gesamtpreis einzurechnen sind. Daher muss in allen Kreditangeboten auch der effektive Jahreszins genannt werden.
Die Preisangabenverordnung schreibt vor, dass Verbraucher immer möglichst die vollständigen Preise – sogenannte Endpreise – sehen können. Für Kredite, bei welchen der Endpreis schwierig zu bestimmen ist, schreibt die PAngV die Angabe von Effektivzinsen und dem repräsentativen Beispiel vor.
Das repräsentative Beispiel bei bonitätsabhängigen Zinsen
Die Preisangabenverordnung verhindert, dass Banken bei bonitätsabhängigen Zinsen in ihrer Werbung nur den minimalen Zinssatz angeben, der nur bei schwierig zu erreichender Top-Bonität angeboten wird. § 6 a PAngV verlangt daneben auch die Angabe eines repräsentativen Beispiels, der einen Zinssatz enthält, der für mindestens zwei Drittel der Kunden tatsächlich erreichbar ist.