Eine Restschuldversicherung übernimmt die Zahlung der Tilgungsraten eines Kredits, falls ein Kreditnehmer durch bestimmte Vorfälle zahlungsunfähig wird. Im Todesfall sind die Hinterbliebenen durch die Restkreditversicherung abgesichert.
Für einen Kreditnehmer besteht die Wahl zwischen verschiedenen Absicherungsstufen. So gibt es Varianten für eine Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit, bei Arbeitsunfähigkeit, bei unfallbedingter Invalidität oder für den Todesfall.
Gerade bei einer Baufinanzierung kann sich eine Restschuldversicherung als wichtig erweisen, da diese Kredite meistens über mehrere Jahrzehnte laufen vor allem, wenn nur ein Mitglied in der Familie die Kreditraten trägt. Ändern sich die Lebensumstände oder tritt sogar ein Todesfall ein, sind die Hinterbliebenen geschützt und werden vor dem finanziellen Ruin bewahrt. Je nach Art des Versicherungsschutzes übernimmt die Kreditversicherung die komplette Restschuld oder einen großen Teil des Baukredits.
Beim linear fallenden Versicherungsschutz wird die Restschuld nicht komplett übernommen. Der Vorteil besteht jedoch darin, dass die Beiträge günstiger ausfallen, als bei der Variante mit variabler Anpassung. Diese passt sich jährlich an den Tilgungsplan an, was bedeutet, dass der Kreditnehmer für jedes Jahr der Laufzeit seiner Kreditversicherung einen anderen Betrag zahlt und die Restschuld im Todesfall völlig getilgt ist.
Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Kreditsumme, der Laufzeit sowie dem Gesundheitszustand und Alter des Kreditnehmers. Auch das Geschlecht spielt eine Rolle: Männer zahlen aufgrund ihrer statistisch geringeren Lebenserwartung mehr als Frauen, genau wie Menschen mit Vorerkrankungen. Die Versicherungssumme und Beiträge nehmen entsprechend der Tilgung ab. Die Restschuldversicherung zu kündigen ist in der Regel unproblematisch, sollte aber vorher sorgfältig durchdacht werden.
Die Restschuldversicherung gehört zu den Risikolebensversicherungen. Überlebt der Kreditnehmer die Versicherungsdauer, wird nach Ablauf in der Regel kein oder nur sehr wenig Geld ausbezahlt. Von den Leistungen ausgeschlossen sind Versicherungsfälle, die durch Vorerkrankungen eintreten, die bei Abschluss bereits bestanden haben.
Manchmal spielt es im Vorfeld einer Kreditvergabe eine Rolle, ob der Kreditnehmer bereit ist, eine Restschuldversicherung abzuschließen.