Im Allgemeinen wird unter dem Begriff Schuldner ein Geldschuldner verstanden. Ein Schuldner ist prinzipiell jedoch jeder, der zu einer Leistung verpflichtet ist.
Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger aus dem bestehenden Schuldverhältnis eine bestimmte Leistung zu erbringen.
Der Begriff Schuldner ist nicht auf die Verpflichtung einer Person eine Geldleistung zu erbringen, begrenzt. Wenn mehr als ein Schuldner verpflichtet ist, dem Gläubiger die geschuldete Leistung zu erbringen, zum Beispiel wenn beide Ehepartner einen Mietvertrag unterschreiben, spricht man von der sogenannten Schuldnermehrheit.