Bei einem klassischen Ratenkredit fragen die Banken nach der Verwendung eines aufgenommenen Kredits. Dieser ist meist nicht zweckgebunden. Das bedeutet, dass der Kredit bzw. die Kreditsumme kann frei verwendet werden ohne Verwendungsgründe angeben zu müssen – für beliebige Zwecke, wie etwa den Kauf von Konsumgütern.
Da der Verwendungszweck bei einem Konsumkredit nicht festgelegt ist, kann er zur Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten genutzt werden.
Bei einem Ratenkredit dient Lohnpfändung selbst als Sicherheit für den Kreditgeber. Dabei geht ein Teil Ihres Lohns während der Laufzeit des Kredits auf die Bank über. Daher fordern die Banken bei einer freien Kreditverwendung in der Regel eine Kopie der Gehaltsabrechnung, um die Tragbarkeit eines Kredits zu überprüfen.
Viele Banken ziehen den Verwendungszweck für die Berechnung eines Kreditscores. Wenn der Kreditnehmer etwa den Kredit für Dispoausgleich verwendet, so berechnet die Bank meist höhere Konditionen, als wenn dieser für Kreditumschuldung oder Autofinanzierung den Kredit verwendet.