Der Begriff „2/3-Zins bzw. Zweidrittelzins“ ist ein Begriff für die Bezeichnung des Zinssatzes, zu dem, unter normalen Umständen, tatsächlich zwei Drittel der Antragsteller eines Finanzinstituts einen Kredit erhalten.
Die Regelungen dazu sind u.a. in der Preisangabenverordnung (PAngV) zu finden. Laut PAngV dürfen Banken nicht mehr mit dem niedrigsten Zins sowie dem Werbespruch „erhältlich ab“ werben, sondern müssen den Zins angeben der 1.) für 2/3 der Kunden erreichbar ist und 2.) nur den minimalen Zins angeben der bei höchster Bonität gezahlt werden muss.
Bei bonitätsabhängigen Krediten, werben zahlreiche Banken mit dem Zweidrittelzins, da es ihnen in diesem Fall nicht möglich ist eine genaue Kennzahl zu nennen, ohne vorab die Bonität des Antragstellers ermittelt zu haben. Zusammen mit der jeweiligen Laufzeit ergibt der ermittelte Zins schließlich den Effektivzins.