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Schufa-Eintrag löschen lassen

Autor
Christian Bammert | Aktualisiert am 21. Februar 2021
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Wer in Deutschland einen Kredit braucht, der kommt um die Schufa kaum herum. Seit vielen Jahren stellt sie Unternehmen und Privatpersonen Schuldnerdaten zur Verfügung, damit deren Bonität geprüft oder auch nachgewiesen werden kann. Vielen Verbrauchern bereitet der Service der Schufa Unbehagen, sodass sich die Frage stellt: Wie kann ich meinen Schufa-Eintrag eigentlich löschen lassen? Unser Ratgeber bietet Ihnen Hintergrundinformationen zu dieser entscheidenden Frage und zeigt insbesondere, wie und wann eine Löschung der Schufa Daten möglich ist.

Das macht die Schufa in Deutschland

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (kurz Schufa) stellt seit 1927 Daten zum Zahlungsverhalten an Unternehmen bereit. Das Ziel ist es nach Auskunft der Schufa, Kredite und Geschäfte zu ermöglichen, die ohne eine Auskunft zur Bonität der Kunden nicht zustande gekommen wären. Kunden der Schufa sind meist Unternehmen und Banken, aber auch Privatpersonen selbst können eine Schufa-Auskunft erhalten. Dies kann von Vorteil sein, etwa wenn man Mietverträge oder andere Privatverträge abschließen möchte.

Auch wenn die Schufa selbst angibt, dass bei den über 67 Millionen Bonitätsprofilen über 90 % der Auskünfte positiv sind: Viele von uns haben eher Unbehagen bei der Vorstellung, dass Daten zum Kredit- und Zahlungsverhalten gespeichert werden. Häufig wird auch das Risiko gesehen, dass ein Sachverhalt falsch oder verzerrt erfasst wurde und Daten auch falsch weitergegeben werden. Somit stellt sich also die berechtigte Frage: Wie kann ich meinen Schufa-Eintrag überprüfen – oder löschen lassen?

Welche Daten speichert die Schufa?

Zunächst ist wichtig, dass die Schufa in erster Linie zahlungsbezogene Daten speichert, aber keineswegs Daten zum Einkommen oder anderen persönlichen Aspekten. Diese Daten sammelt sie nicht selbst, sondern erhält sie von ihren Vertragspartnern. Das sind Unternehmen, Händler und sonstige Dienstleister, die mit der Schufa einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben. Eine weitere Datenquelle für die Bonitätsauskunft sind amtliche Schuldnerverzeichnisse, die gerichtliche Vollstreckungsbefehle und andere kritische Sachverhalte wie Insolvenzverfahren und eidesstattliche Erklärungen enthalten.

Im Wesentlichen finden sich also in der Schufa-Datenbank Zahlungsdaten zu Kredit-, Ratenkauf, Mobilfunk und anderen langlaufenden Verträgen, bei denen Verbraucher eine längerfristige Zahlungsverpflichtung eingehen und es natürlich auch zum Zahlungsverzug kommen kann. Als positive Einträge werden bei der Schufa solche Verträge gespeichert, bei denen alle Zahlungen reibungslos verlaufen sind. Bei negativen Einträgen ist das nicht der Fall.

Unser Tipp: In der Regel müssen zwei Mahnungen an den Schuldner ergangen sein, bis ein negativer Eintrag bei der Schufa erfolgt. Außerdem muss in der Mahnung auf den Schufa Eintrag hingewiesen werden. Mit diesem muss außerdem bis zu vier Wochen nach der ersten Mahnung gewartet werden.

Warum darf die Schufa Zahlungsdaten speichern?

Auch die Schufa und ihre Partner unterliegen in Deutschland dem Datenschutzrecht. Danach dürfen personenbezogene Daten nur gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden, wenn die betroffene Person diesem zugestimmt hat. Wenn Sie aktuell einen Schufa-Eintrag haben, werden Sie sich vielleicht fragen, wann Sie der Speicherung Ihrer Daten zugestimmt haben. Tatsächlich ist die Zustimmung zur Weitergabe von Daten an die Schufa in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen geregelt. Es lohnt sich also für Sie, diese vor Vertragsabschluss genauso zu prüfen wie den eigentlichen Vertragstext selbst. Schließlich sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stets Teil eines jeden Vertrags und rechtsverbindlich.

Außerdem kann die Schufa Daten speichern, wenn dieses nach Bundesdatenschutzgesetz zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Unternehmen sinnvoll und geboten erscheint. Das berechtigte Interesse hier ist in erster Linie der Schutz der Banken und Unternehmen vor drohenden Zahlungsausfällen. Wenn man bedenkt, dass Banken Kredite aus unseren Einlagen finanzieren, scheint eine solche gesetzliche Regelung durchaus sinnvoll.

Wie lange speichert die Schufa Ihre Daten?

Die Schufa behält unsere Daten nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag. Diese werden automatisch nach bestimmten Fristen gelöscht (Quelle: Schufa):

  • Zunächst wird die Information zu den Anfragen selbst gespeichert und nach einem Jahr wieder gelöscht. Über die Schufa-Anfrage eines Unternehmens werden andere Unternehmen aber nur 10 Tage lang informiert.
  • Daten zu Kreditverträgen werden drei Jahre nach vollständiger Rückzahlung aus dem Schufa-Register entfernt.
  • Drei volle Kalenderjahre lang werden Informationen zu fälligen und beglichenen Forderungen gespeichert. Wenn die Forderung nicht beglichen, aber auch nicht gerichtlich verfolgt wird, dauert die Speicherung bis zum Ende des vierten vollen Jahres.
  • Bei Verpflichtungen aus Girokonten oder aus langlaufenden Schuldverhältnissen – wie etwa einem Mobilfunkvertrag – werden diese Daten mit Auflösung des Kontos oder des Schuldverhältnisses gelöscht.
  • Daten aus der Nutzung einer Kreditkarte werden nach genau drei Jahren gelöscht.
  • Daten zu Verbindlichkeiten gegenüber Onlineshops und Versandhändler werden erst dann gelöscht, wenn diese beglichen wurden.
  • Und schließlich werden Daten aus den amtlichen Schuldnerverzeichnissen nach drei Jahren oder nach Nachweis durch das Amtsgericht gelöscht, das das Schuldnerverzeichnis führt.
  • Können Sie Ihre Schufa Einträge vorzeitig löschen lassen?
  • Auch die Schufa ist nicht unfehlbar. So kann es durchaus sein, dass falsche oder unvollständige Daten im Zentralregister gespeichert sind. Daher empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen – nach Empfehlung von Experten sogar einmal jährlich –  von dem kostenlosen Auskunftsrecht Gebrauch zu machen.

Unser Tipp: Dieses Recht steht jedem Privatverbraucher in Deutschland nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz zu.  Ihr entsprechendes das Formular zur Schufa-Auskunft finden Sie im Downloadbereich auf meineschufa.de

Schufa-Einträge löschen – diese Möglichkeiten haben Sie
Löschung von positiven Schufa-Einträgen: Fehler in positiven Schufa-Auskünften, etwa Adressenfehler oder Fehler in Schreibweisen, können Sie mittels eines Schreibens an die Schufa korrigieren lassen. Diese ist natürlich daran interessiert, die korrekten Daten zu haben. Wenn die Änderung unstrittig ist – was bei positiven Einträgen in der Regel der Fall sein dürfte – können die Daten sehr schnell gelöscht werden.

Löschung von negativen Schufa-Einträgen: Anders ist es bei negativen Einträgen. Hier verweist die Schufa an die Unternehmen, von denen die Einträge stammen. Ein falscher negativer Schufa-Eintrag kann beispielsweise entstehen, wenn Sie einer Forderung widersprochen haben, weil diese unbegründet ist. In diesem Fall darf die unbeglichene Forderung nicht als negativer Eintrag an die Schufa weitergegeben werden.

Natürlich kann es auch zu Fehlern oder einer Verzögerung bei der Weitergabe von Daten an die Schufa kommen. In diesem Fall sind die verantwortlichen Unternehmen verpflichtet, bei der Schufa für die Löschung Ihrer Daten zu sorgen. Wenn das Unternehmen allerdings der Meinung ist, dass der negative Eintrag berechtigt ist, bleibt Ihnen in den meisten Fällen nur der Gang zu einem Fachanwalt. Hier können Sie den Sachverhalt abklären und ggf. über weitere gerichtliche Schritte informieren lassen. Ist dies in einer etwaigen Verhandlung erfolgreich, werden falsche Einträge natürlich ebenfalls kostenfrei gelöscht.

Schufa-Daten löschen zu lassen – wann geht das?

Schließlich bietet Ihnen die Schufa unter bestimmten Voraussetzungen auch an, Einträge über Zahlungsverzug vorzeitig aus dem Register zu löschen. Dies können Sie bei der Schufa etwa dann beantragen, wenn ein Zahlungsverzug nur kurzfristig bestand. Dazu muss die Forderung der Schufa nach 2012 mitgeteilt worden sein, der jeweilige Betrag darf 2.000 Euro nicht überschreiten und es muss zu einem Ausgleich der Forderung innerhalb von sechs Wochen gekommen sein.

Auch muss der jeweilige Gläubiger die Forderung als beglichen bestätigen und es dürfen keinerlei gerichtliche Vollstreckungstitel vorliegen. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, wird der Eintrag vollständig gelöscht. Andernfalls bleibt die Information zur kurzzeitig unbeglichenen Forderung in der Schufa-Datenbank bis zur gesetzlichen Frist bestehen.

Unser Fazit für Sie

Es lohnt sich durchaus für Sie, vom Auskunftsrecht der Schufa Gebrauch zu machen, die eigenen Daten regelmäßig einzusehen und zu überprüfen. Gerade in Zeiten zunehmenden internationalen Onlinehandels und kurzfristiger Kreditkäufe beim Konsum, werden Bonitätsauskünfte der Schufa immer wichtiger.

Autor
Redaktion Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.