Definition einer Debitkarte
Das Wort „Debit“ stammt vom lateinischen „debere“, was „schulden“ bedeutet. Eine Debitkarte, oft auch als Girocard oder Geldkarte bezeichnet, ist eine Zahlungskarte, die keine Kreditrahmen gewährt und die Umsätze zeitnah vom Girokonto abbucht.
Funktionsweise einer Debitkarte und PIN-Sicherheit
Wenn Sie mit einer Debitkarte wie einer Visa Debit oder Debit Mastercard bezahlen, wird der fällige Betrag sofort oder so schnell wie möglich vom zugehörigen Girokonto abgebucht. Die Sicherheit bei der Bezahlung ist durch eine PIN-Abfrage, Kartennummer oder eine Unterschrift gewährleistet. Kontaktloses Bezahlen ist ebenfalls möglich.
Zu einer Debitkarte erhalten Sie einen persönlichen Code, auch PIN (persönliche Identifizierungsnummer) genannt. Die PIN ist eine vierstellige Ziffernkombination, mit der Sie die Karte benützen können. Sie sind daher verpflichtet, die PIN geheim zu halten, um eine missbräuchliche Verwendung der Karte durch unberechtigte Personen zu verhindern.
Die PIN wird Ihnen aus Sicherheitsgründen getrennt von der Karte übergeben oder mit der Post übersandt. Auf dem Postweg dürfen Ihnen die PIN und/oder die Karte nur dann zugestellt werden, wenn Sie die Bank dazu aufgefordert haben. Aber selbst im Fall einer Versendung auf Ihren Wunsch trägt die Bank das Risiko, dass die Karte oder die PIN auf dem Postweg verloren gehen und in der Folge von unbefugten Dritten missbräuchlich verwendet werden.
Vorteile einer Debitkarte
Durch die Kooperation mit internationalen Marken wie Visa oder MasterCard kann Ihre Debitkarte, als Plastikkarte, weltweit eingesetzt werden, was vor allem bei Auslandsaufenthalten praktisch ist. Sie behalten stets den Überblick über Ihre Finanzen, da Zahlungen direkt vom Girokonto abgebucht werden. Zudem entfällt bei Debitkarten die Bonitätsprüfung, was den Beantragungsprozess vereinfacht und beschleunigt. Oftmals sind die Jahresgebühren geringer als bei Kreditkarten.
Nachteile einer Debitkarte
Klassische Geldkarte oder Girokarten können meist nur in Europa genutzt werden. Ohne Co-Branding mit Maestro von MasterCard oder V-Pay von Visa können im Ausland Probleme beim Geldabheben und Bezahlen auftreten. Die Kosten und Gebühren für Debitkarten variieren je nach Bank und Angebot.
Kontaktlos-Funktion bei Debitkarten
Debitkarten sind seit einigen Jahren standardmäßig mit einer Kontaktlos-Funktion ausgestattet, die auf der Karte durch ein Funk-Symbol aus gebogenen Linien angezeigt wird. Diese Funktion ermöglicht es Ihnen, ohne lästiges Stecken durch bloßes Hinhalten der Karte Bargeldabhebungen und Zahlungen an ebenfalls mit dem Funk-Symbol gekennzeichneten Geldautomaten und Kassenterminals vorzunehmen.
Während Sie bei kontaktlosen Bargeldabhebungen immer die PIN eingeben müssen, ist das bei kontaktlosen Zahlungen an Kassenterminals nur dann notwendig, wenn die Betragsgrenzen für Kleinbetragszahlungen überschritten werden. Derzeit sind das 50 Euro pro Zahlung. Insgesamt können Sie aufeinanderfolgende Zahlungen ohne PIN-Eingabe jedoch höchstens bis zu einem Gesamtbetrag von 125 Euro vornehmen. Durch die Kontaktlos-Funktion wird der Zahlungsvorgang nicht nur einfacher, sondern auch schneller und bequemer gestaltet.
Die verschiedenen Arten von Debitkarten
In Deutschland ist die Maestro Karte von MasterCard eine der beliebtesten Debitkarten. Sie überzeugt durch einfache Handhabung beim bargeldlosen Bezahlen und ermöglicht das Abheben von Bargeld an Geldautomaten. Es gibt auch Prepaid-Kreditkarten oder reine Visa oder MasterCard Debitkarten, die nach dem Debit-Prinzip arbeiten. Eine neue Debit-Kreditkarte von MasterCard vereint die Vorteile einer Kreditkarte mit dem einfachen Handling einer Maestro Karte und bietet einen Verfügungsrahmen.
Digitale Debitkarten
Neben der physischen Debitkarte besteht auch die Möglichkeit, eine digitale Debitkarte zu nutzen. Dazu benötigen Sie ein Mobiltelefon oder ein anderes Gerät, wie zum Beispiel ein Tablet oder eine Smartwatch. Auf diesem Gerät installieren Sie die App Ihrer Bank, welche Ihre Debitkarte digitalisiert. Mit diesem Gerät können Sie dann kontaktlos Zahlungen und Bargeldbehebungen durchführen, ohne die physische Debitkarte zu benötigen.
Für die Autorisierung Ihrer Zahlungen können Sie statt der PIN auch biometrische Merkmale wie den Fingerabdruck verwenden. Biometrische Merkmale haben den Vorteil, dass man sie sich nicht merken und geheim halten muss. Zudem bieten sie einen besseren Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Karte durch unbefugte Dritte. So wird das Bezahlen noch sicherer und komfortabler gestaltet. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank über die Möglichkeiten der digitalen Debitkarten und deren Nutzung.
Debitkarten und Online-Banking
Debitkarten eignen sich für Online-Shopping und bargeldloses Bezahlen. App-basierte Anbieter wie N26 bieten eine kostenlose MasterCard und ein Girokonto an. Durch die App können Karteninhaber schnelle Kartenanträge stellen und von Online-Serviceleistungen profitieren.
Limits bei Debitkarten und Ihre Möglichkeiten
Bei Bargeldabhebungen und Zahlungen mit Ihrer Debitkarte sind Sie an Limits gebunden, die Sie mit Ihrer Bank für die Nutzungsmöglichkeiten der Karte pro Tag oder pro Woche vereinbart haben. Zusätzlich müssen Ihre Transaktionen durch das auf Ihrem Konto verfügbare Guthaben oder den von Ihrer Bank eingeräumten Überziehungsrahmen gedeckt sein.
Da Sie im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten von Ihrer Bank unter Umständen für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Debitkarte entstehen, haben Sie das Recht, bei Ihrer Bank jederzeit eine Senkung der vereinbarten Kartenlimits zu veranlassen. So können Sie das Risiko einer unerwünschten Verwendung Ihrer Debitkarte und möglicher finanzieller Verluste weiter reduzieren.
Kosten und Gebühren bei Debitkarten
Die Bereitstellung einer Debitkarte ist je nach Bank und gewähltem Kontotarif entweder in der laufenden Kontoführungsgebühr enthalten oder es fällt eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr für die Karte an. Ob für die einzelnen Transaktionen mit der Debitkarte Entgelte anfallen, hängt ebenfalls vom gewählten Kontotarif ab. In den meisten Fällen fallen jedoch keine Transaktionsentgelte an. Dies ermöglicht Ihnen eine kostengünstige Nutzung Ihrer Debitkarte für Zahlungen und Bargeldabhebungen. Dennoch ist es ratsam, sich vorab über die jeweiligen Gebühren und Konditionen Ihrer Bank zu informieren, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Benutzungsmöglichkeiten einer Debitkarte
a) Bargeldbezug an Geldausgabeautomaten
Mit Ihrer Debitkarte und Eingabe der PIN können Sie weltweit an Geldausgabeautomaten, die mit dem auf Ihrer Debitkarte angeführten Symbol gekennzeichnet sind, Bargeld bis zu den vereinbarten Limits beziehen. Normalerweise können Sie pro Tag 400 Euro beheben, wenn Sie mit Ihrer Bank kein höheres Limit vereinbart haben. Besondere Limits gelten für Bargeldbehebungen an Geldausgabeautomaten in den Foyers Ihrer Bank. Dort sind je nach Vereinbarung Behebungen bis zu 5000 Euro pro Tag möglich. Jugendliche können mit ihrer Debitkarte zu ihrem Schutz höchstens 400 Euro pro Woche abheben.
Entgelte für einzelne Bargeldabhebungen darf Ihnen Ihre Bank aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe nur dann verrechnen, wenn Sie bei der Eröffnung des Kontos frei zwischen einem Tarif mit einer solchen Gebühr und zumindest einem anderen Tarif ohne Behebungsgebühren (und dafür einer höheren Kontoführungs-/Kartenbereitstellungsgebühr) wählen konnten. Dadurch soll der kostenlose Zugang zu Bargeld geschützt und unterbunden werden, dass die Banken DebitkarteninhaberInnen über die Verrechnung von Gebühren dazu drängen, auf Bargeldbezüge weitgehend zu verzichten und die Karte vermehrt für bargeldlose Zahlungen an POS-Kassen zu verwenden. Die gesetzliche Schutzbestimmung hat bewirkt, dass in Österreich die ganz überwiegende Mehrheit der KonsumentInnen weiterhin eine Kontotarif nutzt, bei dem für Bargeldbezüge an Geldautomaten keine gesonderten Entgelte verrechnet werden.
Das Gesetz schützt Sie jedoch nur vor Bargeldbehebungsgebühren Ihrer Bank, nicht jedoch vor Gebühren, die bankenunabhängige Drittbetreiber von Geldautomaten verlangen, die sich nicht an den zwischen den Banken bestehenden Vereinbarungen beteiligen. In Österreich verlangt der Drittbetreiber Euronet für Behebungen an seinen Geldautomaten teilweise ein Entgelt in der Höhe von 1,95 Euro, das gemeinsam mit dem behobenen Betrag vom Bankkonto des Karteninhabers/der Karteninhaberin abgebucht wird.
Bei Geldausgabeautomaten, die nicht mit einem Bankenlogo gekennzeichnet sind, sollten Sie daher darauf achten, ob Ihnen während des Behebungsvorganges eine Entgeltinformation angezeigt wird. Sie können sich dann entscheiden, die Gebühr mittels Button zu akzeptieren oder den Behebungsvorgang abzubrechen. Kundenfreundlicher wäre es, wenn gebührenpflichtigen Automaten bereits von außen gut sichtbar gekennzeichnet werden müssten. Leider gibt es derzeit keine derartige rechtliche Verpflichtung.
b) Zahlungen an POS-Kassen
Mit Ihrer Debitkarte können Sie in Geschäften an „Point of Sale“-Kassen (POS-Kassen), die mit dem auf Ihrer Debitkarte angeführten Symbol gekennzeichnet sind, bis zum vereinbarten Limit bargeldlos bezahlen. An POS-Kassen, die mit dem Kontaktlos-Symbol gekennzeichnet sind, können Sie Ihre Karte kontaktlos ohne Einstecken verwenden. Bei kontaktlosen Kleinbetragszahlungen entfällt zusätzlich auch die Eingabe der PIN.
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020 liegt die Betragsgrenze für kontaktlose Kleinbetragszahlungen ohne PIN bei 50 Euro pro Einzelzahlung, wobei aber der Gesamtbetrag aufeinanderfolgender Kleinbetragszahlungen ohne PIN aus Sicherheitsgründen auf 125 Euro begrenzt ist. Wenn durch eine kontaktlose Kleinbetragszahlung dieser Gesamtbetrag überschritten wird, werden Sie durch eine Anzeige am Terminal aufgefordert, Ihre PIN einzugeben und die Karte allenfalls auch zu stecken.
Kontaktlose Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe der PIN sind eine rasche, bequeme und hygienische Zahlungsmöglichkeit, die für Sie entgegen mancher Befürchtungen auch sicher ist. Zwar könnte bei einem Verlust oder Diebstahl der Karte bis zu ihrer Sperre jeder Finder oder Dieb die Karte missbräuchlich für kontaktlose Kleinbetragszahlungen nutzen. Allerdings ist diese Missbrauchsmöglichkeit für Kriminelle wegen der geringen Betragsgrenzen uninteressant. In den wenigen Fällen, in denen es bisher möglicherweise doch zu einem Missbrauch gekommen ist, haben die Banken den Schaden getragen. Rechtlich könnten die Banken das mit Kleinbetragszahlungen ohne PIN verbundene Risiko zwar in ihren Geschäftsbedingungen unter bestimmten Voraussetzungen auf die KundInnen überwälzen. Darauf hat der ganz überwiegende Teil der österreichischen Banken bisher aber verzichtet, weil die Banken ein erhebliches wirtschaftliches Interesse daran haben, dass Debitkarten vermehrt für unbare Zahlungen an POS-Kassen, an denen die kartenausgebenden Banken verdienen, und weniger oft für Bargeldbehebungen an Geldautomaten, die für die Banken insgesamt ein Verlustgeschäft sind, verwendet werden.
c) Zahlungen im Fernabsatz
Mit Debitkarten kann man nunmehr, was früher nur mit Kreditkarten möglich war, auch im Internet bezahlen. Die dabei einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen hängen von der Höhe des Zahlungsbetrags ab. Bei Kleinbetragszahlungen im Internet bis 30 Euro kann es Ihre Bank ermöglichen, dass die Berechtigung des Zahlers (= so genannte Kundenauthentifizierung) nur mit Hilfe der auf der Karte offen aufgedruckten Daten überprüft wird. Dann müssen Sie bei der Freigabe der Zahlung nur die Kartennummer, das Verfallsdatum und die Prüfziffer angeben. Das mit solchen ungesicherten Zahlungen, die hintereinander zusammen den Betrag von 100 Euro nicht überschreiten dürfen, verbundene Missbrauchsrisiko trägt Ihre Bank, die allfällige Schäden wiederum auf den Unternehmer überwälzt, der die ungesicherte Zahlung akzeptiert hat.
Werden die Grenzen für Kleinbetragszahlungen überschritten, ist Ihre Bank aber verpflichtet, eine so genanannte starke Kundenauthentifizierung zu verlangen. Dafür wird von den österreichischen Banken das Mastercard®Identity Check™-Verfahren (kurz MIC-Verfahren) verwendet. Um am MIC-Verfahren teilzunehmen, müssen Sie sich als Karteninhaber im Online Banking Ihrer Bank für dieses Verfahren registrieren. Bei der Registrierung müssen Sie eine Antwort zu einer Sicherheitsfrage definieren, die Sie geheimhalten müssen. Bei den einzelnen Zahlungen mit Ihrer Debitkarte im Internet erhalten Sie nach der Eingabe der Kartennummer, des Ablaufdatums und der Prüfnummer einen Transaktionscode auf das Mobiltelefon übermittelt, das bei Ihrer Bank für die Übermittlung der TAN im Online Banking registriert ist. Die Zahlung wird dann von Ihnen durch die Eingabe des Transaktionscodes und der bei der Registrierung festgelegten Antwort auf die Sicherheitsfrage freigegeben. Bei wiederkehrenden Zahlungen an denselben Zahlungsempfänger (Unternehmer) muss nur bei der ersten Zahlung eine starke Kundenauthentifizierung durchgeführt werden. Das damit verbundene Missbrauchsrisiko tragen wiederum Ihre Bank und das Unternehmen, das die Zahlungen akzeptiert hat.
Durch Zahlungen mit Ihrer Debitkarte im Internet verringert sich der Betrag, der Ihnen für Zahlungen an POS-Kassen aufgrund des mit Ihrer Bank vereinbarten Limits zur Verfügung steht. Von der Teilnahme am MIC-Verfahren können Sie sich jederzeit wieder abmelden.
d) Einzahlungen und Überweisungen an Selbstbedienungsautomaten
Mit Ihrer Debitkarte und Ihrer PIN können Sie an Selbstbedienungsautomaten Ihrer Bank Einzahlungen auf Ihr Konto vornehmen und Überweisungen beauftragen. Außerdem können Sie Ihrer Bank in der Regel auch andere Aufträge erteilen und Informationen (z.B. Kontoauszüge) abrufen.
Nutzung der Debitkarte im Ausland
Ihre Debitkarte können Sie weltweit an allen Geldautomaten und POS-Kassen nutzen, die mit dem auf Ihrer Karte angeführten Symbol gekennzeichnet sind. Bei Transaktionen innerhalb der EU in Euro und in Schweden in Schwedischen Kronen dürfen Ihnen aufgrund einer EU-Verordnung keine höheren Kosten als bei einer Verwendung der Karte in Ihrem Heimatland verrechnet werden. Im Normalfall fallen daher für Sie bei solchen Auslandstransaktionen keine Kosten an.
Bei Transaktionen in einer anderen Währung innerhalb der EU oder in Euro außerhalb der EU fallen hingegen in der Regel Kosten an, die durchaus erheblich sein können. Über diese Kosten können Sie sich im Preisverzeichnis Ihrer Bank informieren.
Im Normalfall ist bei Ihrer Debitkarte automatisch eine Geo-Control-Funktion aktiviert, mit der sich die Banken vor einem Missbrauch der Karte schützen. Das bedeutet: Außerhalb Europas sind in den meisten Ländern Bargeldabhebungen mit Ihrer Debitkarte nur dann möglich, wenn Sie vorher Geo-Control für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts von Ihrer Bank deaktivieren lassen. Eine Deaktivierung können Sie über Ihren Online Banking-Zugang, telefonisch oder persönlich in Ihrer Filiale veranlassen. Ihre Debitkarte ist dann vorübergehend weltweit freigeschaltet. Nach Ablauf Ihres Urlaubs wird Geo-Control automatisch wieder aktiviert.
Mit Geo-Control werden vor allem Schäden durch das sogenannte „Skimming“ verhindert, für die Ihre Bank aufkommen müsste. Beim Skimming werden an manipulierten Geldautomaten die Kartendaten vom Magnetstreifen ausgelesen und auf gefälschte Karten kopiert. Damit wird in Ländern außerhalb Europas Bargeld abgehoben.
Sorgfaltspflichten für Debitkarteninhaber
Als Karteninhaber sind Sie verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehören:
- Die Debitkarte sorgfältig zu verwahren und nicht an andere Personen weiterzugeben.
- Die PIN geheim zu halten und auch nicht Familienangehörigen oder Bankmitarbeitern bekannt zu geben.
- Im Fall eines Verlusts, Diebstahls oder einer missbräuchlichen Verwendung Ihrer Debitkarte unverzüglich, sobald Sie davon Kenntnis erlangen, bei Ihrer Bank oder über den Sperrnotruf eine Sperre Ihrer Debitkarte zu veranlassen.
Wegen der zahlreichen geheimen Passwörter und Codes, die man im Alltag benötigt, ist es Ihnen grundsätzlich erlaubt, die PIN zu notieren oder abzuspeichern. Allerdings müssen Sie das so machen, dass unbefugte Personen nicht mit einem einzigen Angriff gleichzeitig auf Ihre Debitkarte und die PIN zugreifen können. Insbesondere dürfen Sie daher die Notiz der PIN nicht gemeinsam mit der Debitkarte (z.B. in Ihrer Geldbörse) verwahren oder die PIN direkt auf der Debitkarte notieren.
Rechtlich sind Sie nur verpflichtet, eine Sperre Ihrer Debitkarte zu veranlassen, sobald Sie den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung Ihrer Debitkarte tatsächlich bemerkt haben. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Ihre Kontoauszüge regelmäßig auf mögliche Missbräuche zu überprüfen oder sich ohne Grund in regelmäßigen Abständen zu vergewissern, ob sich Ihre Debitkarten noch in Ihrem Besitz befinden. Trotzdem ist es sinnvoll, Ihre Kontoauszüge in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, um praktische Schwierigkeiten zu vermeiden.
Missbräuchliche Verwendung der Debitkarte und Ihre Rechte
Wenn Ihre Debitkarte von unbefugten Personen missbräuchlich verwendet wird und Ihr Konto mit dem Betrag einer solchen nicht autorisierten Zahlung oder Bargeldabhebung belastet wird, haben Sie im Normalfall einen gesetzlichen Anspruch auf eine rückwirkende Berichtigung Ihres Kontos. Der Betrag der nicht autorisierten Transaktion muss Ihrem Konto unverzüglich und rückwirkend wieder gutgeschrieben werden, unabhängig davon, ob Ihre Bank ein Verschulden am Missbrauch trifft.
Den Berichtigungsanspruch können Sie zumindest 13 Monate lang ab der Belastung Ihres Kontos geltend machen. Ihre Bank muss Ihr Konto grundsätzlich bis zum Ende des Geschäftstags berichtigen, der auf den Tag folgt, an dem Ihre Bank von Ihnen oder auf einem anderen Weg vom Missbrauch erfahren hat.
Allerdings kann Ihre Bank eine Berichtigung Ihres Kontos ablehnen, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflichten grob fahrlässig, vorsätzlich oder in betrügerischer Absicht verletzt haben und dadurch unberechtigten Dritten eine missbräuchliche Nutzung Ihrer Debitkarte ermöglicht haben. In solchen Fällen ist Ihre Bank grundsätzlich berechtigt, Ihr Konto endgültig mit dem gesamten Betrag der nicht autorisierten Zahlung oder Bargeldabhebung zu belasten. Voraussetzung dafür ist, dass eine starke Kundenauthentifizierung vorgenommen wurde, wie z.B. die Verwendung der richtigen PIN am Geldautomaten oder im Internet im MIC-Verfahren.
Bei einer bloß leicht fahrlässigen Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten hingegen darf Ihre Bank eine Berichtigung Ihres Kontos nicht verweigern. Das Gesetz ermöglicht es Ihrer Bank nur, Ihnen unter bestimmten engen Voraussetzungen einen Selbstbehalt von 50 Euro in Rechnung zu stellen.
Grobe Fahrlässigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn Sie beispielsweise die Debitkarte und eine Aufzeichnung der PIN gemeinsam in der Geldbörse aufbewahren oder die PIN einer anderen Person mitteilen. Um einem unbefugten Dritten eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Debitkarte zu ermöglichen, müssen Sie sich im Normalfall zumindest grob fahrlässig verhalten.
Zusammenfassung und Fazit
Debitkarten bieten zahlreiche Vorteile für den Alltag und sind in verschiedenen Varianten verfügbar, um individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Zukünftige Entwicklungen und Innovationen im Bereich der Debitkarten werden das Angebot weiter verbessern und den Nutzen für Verbraucher erhöhen.
Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.