Die Mietbürgschaft
Wenn Sohn und Tochter in einer fernen Stadt ihr Studium oder eine Berufsausbildung beginnen, fehlt es oft an mehrerlei Dingen: Einer freien und bezahlbaren Wohnung, dem nötigen Kleingeld für die Mietkaution, und der finanziellen Sicherheit für regelmäßige Mietzahlungen. Dabei zählt bei den meisten Vermietern am Ende der Kontostand stets mehr, als ein sympathischer Eindruck.
Was also tun? Eine Mietbürgschaft kann hier die schnelle und sinnvolle Lösung sein. Sie sorgt für ausreichende Liquidität und Sicherheit – auch ohne Bares. Natürlich können Sie auch anderen Bekannten oder Freunden mit einer Mietkautionsbürgschaft unter die Arme greifen. Doch Vorsicht: Die Kautionsbürgschaft bietet auch Risiken, sie sollte also wohl überlegt sein.
Was genau ist eine Mietbürgschaft?
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Art „virtuelle“ Kaution bzw. Sicherheitsleistung bei Mietverhältnissen. Sie kommt immer dann zum Tragen, wenn für die Mietwohnung keine Barkaution geleistet wird. Die Kautionsbürgschaft kann also anstelle einer üblichen Mietsicherheit zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden.
Bei Mietbürgschaften ist oft auch von einer „selbstschuldnerischen Bürgschaft“ die Rede. Konkret bedeutet dies, dass der Bürge / die Kautionskasse ausdrücklich auf eine Vorausklage des Vermieters verzichtet. Der Vermieter kann also im Fall der Fälle – etwa bei Sachschäden, Nachforderungen oder Mietrückständen – sofort direkt den Bürgen in Haftung nehmen, und muss nicht erst gegen den Mieter als Schuldner vorgehen. Allerdings muss dies ausdrücklich in der Bürgschaft vereinbart sein.
Für die Absicherung per Mietkautionsbürgschaft sind jährliche Beiträge fällig. Diese Beiträge für die Kautionsversicherung werden, ähnlich wie bei einer Hausratversicherung oder einer Privathaftpflicht auch, nicht zurückgezahlt.
Bei dem Mietaval, wie die Mietkautionsbürgschaft auch genannt wird, zahlen private oder gewerbliche Mieter also weder die Kautionssumme noch die Mietschulden direkt an den Vermieter. Vielmehr wird das Geld an den Versicherer oder die Bank gezahlt.
Ob eine Bank (Bankbürgschaft), eine Versicherung oder eine Privatperson der Bürge ist, stellt dieser für das Mietaval eine Bürgschafts – Urkunde (Aval) aus. Dabei garantiert er dem Vermieter, mit einer geforderten Sicherheit für die Zahlungen des Mieters einzustehen z. B. im Fall von Mietschäden. Die Beträge holt sich der Bürge dann selbst von dem Mieter zurück.
Mietbürgschaft: Für wen ist sie geeignet?
Kurz und knapp gesagt: Sowohl für den Mieter, als auch für den Vermieter.
Besonders für Erstmieter, Berufseinsteiger oder Studenten ist eine Mietbürgschaft zu empfehlen, um finanziell nicht ins Hintertreffen zu geraten. Eine Mietkautionsbürgschaft ist kein Kredit, mit dem Sie etwa die Mietkaution monatlich abstottern. Es ist auch keinesfalls so, dass sich eine Wohnung damit kautionsfrei mieten lässt. Es ist lediglich eine Art Versicherung für den Fall, dass Teile der Kaution fällig werden, oder Sie mit Mietzahlungen in Rückstand geraten. Sie können es aber vermeiden einen großen Kautionsbetrag am Stück zahlen zu müssen, und sind bei Bedarf oder in einem Schadensfall durch den Bürgen abgesichert.
Auch für viele Vermieter ist die Mietbürgschaft mittlerweile ebenso ein gängiger Weg, sich gegen Zahlungsausfälle oder spätere Forderungen abzusichern. Denn eine Mietkautionsbürgschaft stellt grundsätzlich die gleiche Absicherung dar, wie das Hinterlegen einer Mietsicherheit per Barkaution.
Bevor ein Mieter eine Mietkautionsversicherung abschließen kann, wird eine Bonitätsprüfung / eine Schufa – Auskunft durchgeführt.
Ausfallbürgschaft versus selbstschuldnerische Bürgschaft
Sowohl Vermieter als auch der Bürge selbst, können bei der Mietbürgschaft zwischen zwei speziellen Produktgruppen wählen:
Neben der sogenannten selbstschuldnerischen Bürgschaft, bei der der Vermieter den Bürgen direkt in Haftung nehmen kann, gibt es bei der Mietkautionsbürgschaft auch die Möglichkeit der sogenannten Ausfallbürgschaft. Hier ist der Vermieter verpflichtet, finanzielle Forderungen zuerst gegenüber dem Mieter selbst geltend zu machen. Den eingetragenen Bürgen kann er erst dann zur Kasse bitten, wenn beim Mieter das Geld auch über eine Zwangsvollstreckung nicht einzutreiben ist.
Ihre Vorteile bei einer Mietbürgschaft
- Mehr Geld: Eine neue Mietwohnung kostet meist viel Geld. Eine Mitbürgschaft senkt die finanzielle Belastung deutlich. Mehr Geld im eigenen Portemonnaie ist ein wichtiger Vorteil.
- Kein Kredit oder Zinsen: Eine Mietbürgschaft erspart Ihnen einen Kredit zur Zahlung der Mietkaution – und unangenehme Fragen der Bank.
- Kein Mietkautionskonto: Das Geld für Ihre Mietkaution landet nicht auf einem – meist schlecht verzinsten – Mietkautionskonto. Besonders das Risiko der Veruntreuung Ihrer Mietkaution, etwa bei Insolvenz des Vermieters, fällt flach.
- Zusätzliche Finanzspritze: Auch das ist möglich. Holen Sie sich eine bereits geleistete Mietkaution per Mietbürgschaft zurück. Das entlastet die Haushaltskasse erheblich.
- Bessere Kreditwürdigkeit: Eine Mietbürgschaft verschlechtert im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft nicht Ihr persönliches Scoring.
- Flexible Laufzeiten: Widerruf und Kündigung einer Mietbürgschaft sind jederzeit möglich, falls sich eine Mietsicherheit in anderer Form ergibt.
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Die Beiträge für eine Mietbürgschaft sind sehr unterschiedlich. Vergleichen Sie daher Preise und Leistungen einer Mietkautionsversicherung genau, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, damit sich für Sie keine Nachteile ergeben. In unserem Mietbürgschaft Vergleich können Sie
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Mietbürgschaft – wichtige Leistungsmerkmale im Überblick
Nicht mehr als drei Monatsmieten: Eine Mietbürgschaft sollte nicht in beliebiger Höhe abgeschlossen werden, und sie kann es rechtlich auch gar nicht. Die Höhe der Mietbürgschaft ist in Deutschland maximal auf die Höhe der Mietkaution beschränkt. Dabei darf diese laut Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) 3 Nettokaltmieten nicht überschreiten. Nachträgliche Mieterhöhungen erhöhen die Bürgschaftshöhe nicht automatisch. Vergleichen Sie also unbedingt, welchen Mindestbeitrag die Versicherer und Banken ansetzen.
Dabei gilt laut einem BGH Urteil vom 03.12.2003, VIII ZR 86/03: Wird diese gesetzliche Höchstgrenze bei der Mietbürgschaft überschritten, bleibt der Vertrag zwar gültig. Allerdings nur bis zur gesetzlichen Obergrenze.
Natürlich können Sie freiwillig jederzeit zusätzlich eine höhere Bürgschaft und höhren Jahresbeitrag vereinbaren, beispielsweise um Bedenken zu Ihrer Zahlungsfähigkeit beim künftigen Vermieter zu umgehen.
Bezahlen und auflösen: Für eine Kautionsbürgschaft können Sie unterschiedliche Zahlungsmethoden vereinbaren. Am sichersten, effektivsten und vor allem günstigsten, ist ein Online-Abschluss. Der Mindestbeitrag hängt von der Versicherung bzw. der Bank ab, liegt aber meistens zwischen 4 und 6 % vom Kautionsbetrag.
Sollten Sie das Mietverhältnis vor Ablauf der Jahresfrist beenden, werden zu viel gezahlte Beiträge tagesgenau abgerechnet und zurückgezahlt. Die Höhe der Rückzahlung hängt also nicht nur von der Kautionshöhe ab, sondern auch wann im Jahr Sie den Mietvertrag aufheben. Hierzu müssen Sie nur die Bürgschaftsurkunde dem Anbieter zurückschicken. Eine Mindestlaufzeit haben Kautionsversicherungen nicht. Wenn Sie also plötzlich besser finanziell aufgestellt sind oder ihr Sparbuch plündern wollen, können Sie die Versicherung einfach kündigen und den Betrag für die Kaution selbst hinterlegen.
Sichere Rückgabe: Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie eine Mietkautionsversicherung erst dann auflösen, wenn die Wohnung ordnungsgemäß an den Vermieter oder Verwalter übergeben wurde. Und das Mietverhältnis vor allem korrekt und ohne offene Forderungen, Schäden, oder Renovierungsleistungen abgerechnet wurde.
Steht Ihr Umzug / Auszug an und haben Sie den Mietvertrag beendet, achten Sie bei der Rückgabe der Mietkautionsversicherung vor allem darauf, dass die Wohnung ohne Mängel übergeben wurde und alle Kosten beglichen sind. Dies sollte möglichst in einem sogenannten Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten werden. Zudem sollten Sie auf eine zeitnahe Abrechnung der Nebenkosten bestehen.
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Mietbürgschaft kompakt – das sollten Sie unbedingt beachten
- Vereinbaren Sie eine Mietbürgschaft nur in Ausnahmefällen im Mietverhältnis. Der Bürge trägt das Risiko, und haftet früher oder später meist immer.
- Die Höhe der Mietbürgschaft sollte die maximale Höhe der Mietkaution möglichst nicht übersteigen.
- Bei einer Mietbürgschaft handelt es sich nicht automatisch um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, oft auch „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ genannt.
- Sollten Sie als Eigentümer eine Kautionsversicherung für Ihre Mietwohnung abschließen, können Sie sich grundsätzlich zwischen einer Ausfallbürgschaft und einer selbstschuldnerischen Bürgschaft entscheiden. Letztere erspart Ihnen den oft langwierigen Klageweg über den Mieter.
- Als Bürge haften Sie für Versäumnisse des Mieters – sowohl die Miete betreffend, als auch bei eventuellen Nachzahlungen oder Sachschäden. Aufgrund der hohen Risiken ist hier die selbstschuldnerische Bürgschaft meist nicht zu empfehlen.