Wofür eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll ist?
Fast alle deutschen Haushalte (85 %) verfügen über eine private Haftpflichtversicherung – ein Schutz, der sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich genutzt werden kann. Sie deckt Schadenersatzansprüche Dritter bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab, sei es durch einen verlegten Schlüssel oder ein zerbrochenes Fenster beim Fußballspielen. Bei einem solchen Versicherungsschutz für nur 1,54 Euro im Monat ist es erstaunlich, dass es in vielen Haushalten immer noch an einer Haftpflichtversicherung mangelt.
Nutzen Sie den kostenlosen Privathaftpflicht-Vergleich von CAPITALO, um sich vor möglichen finanziellen Einbußen durch ein Schaden zu schützen.
Private Haftpflichtversicherung: Definition
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Das heißt, wenn Sie einen Schaden verursacht haben, kommt Ihre Privathaftpflicht für die Kosten auf, auch wenn der Schaden auf Fahrlässigkeit, Nachlässigkeit oder eine Pflichtverletzung zurückzuführen ist. Da sich die Leistungen der einzelnen Privathaftpflichtanbieter drastisch unterscheiden können, sollten Sie unseren kostenlosen Vergleich für Haftpflichtversicherungen nutzen, um Leistungen und Deckungssummen zu vergleichen und den für Sie passenden Tarif auszuwählen.
Auch ein Tarifwechsel lohnt sich: Besitzen Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung? Nutzen Sie trotzdem den kostenlosen Haftpflichtversicherungs-Vergleich – neue Verträge bieten meist einen besseren Schutz und günstigere Tarife.
Was versichert die Privathaftpflicht?
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie im Basistarif vor verschiedenen Schadensarten mit einem Grundschutz.
1. Sachschäden
Wenn Sie das Eigentum einer anderen Person beschädigen oder zerstören, spricht man von Sachschäden.
Privathaftpflicht-Leistungen bei Sachschäden
- Der Sachschaden wird geprüft und es wird festgestellt, ob Sie für den Schaden verantwortlich sind. Stellt sich heraus, dass der Schaden auf Ihr Verschulden zurückzuführen ist, deckt Ihre Privathaftpflichtversicherung den Schaden.
- Erweisen sich die Vorwürfe als unbegründet, bietet Ihre Privathaftpflichtversicherung Rechtsschutz bei der Abwehr der Ansprüche gegen Sie.
Diese Kosten werden übernommen
Bei Sachschäden deckt die Privathaftpflicht die Kosten für den Zeitwert des betroffenen Gegenstandes, nicht den Wiederbeschaffungswert.
Beispiel für kleinere Schäden
Ein Freund gibt Ihnen sein Smartphone, um Ihnen seine neuen Urlaubsfotos zu zeigen. Durch eine Unachtsamkeit fällt Ihnen das Handy aus der Handy und fällt zu Boden. Das Display des Handys ist zerbrochen. Für Sie ist das allerdings kein Problem, denn Ihre Privathaftpflicht übernimmt die Kosten für den Austausch des Displays.
Beispiel für größere Schäden
Wenn in Ihrer Wohnung ein Feuer ausbricht und auf die Wohnung Ihres Nachbarn übergreift, haben Sie das Glück, eine Privathaftpflichtversicherung zu haben, die Sie schützt. Diese Versicherung kommt für den Schaden auf, der in der Wohnung Ihres Nachbarn entstanden ist, so dass Sie im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
2. Personenschäden
Ein Personenschaden ist ein Ereignis, bei dem eine Person geschädigt oder in ihrer Gesundheit beeinträchtigt wurde. Im schlimmsten Fall kann die verletzte Person sterben oder eine dauerhafte Behinderung davontragen. In diesem Fall kann die haftende Partei für die Zahlung des entstandenen Schadens verantwortlich gemacht werden. Dies wird als persönliche Haftung bezeichnet.
Privathaftpflicht-Leistungen bei Personenschäden
- Es muss eine Prüfung der Schadensursache vorgenommen und festgestellt werden, ob die Schadensersatzanforderungen berechtigt sind. Wenn die Forderungen berechtigt sind, wird der Schadenersatz gezahlt.
- Wenn die Forderungen nicht berechtigt sind, wird Ihre private Haftpflichtversicherung zu einer passiven Rechtsschutzversicherung. In diesem Fall übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Abwehr der Schadenersatzansprüche.
Diese Kosten werden übernommen
- Bergungskosten
- Behandlungs- und Heilkosten (inkl. Krankenhausaufenthalt, Reha-Kosten, Hilfsmittel und Personal)
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Beerdigungskosten
- Im Falle einer Berufsunfähigkeit: Rentenzahlungen
Beispiel für leichte Personenschäden
Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs und haben an einer Ampel nicht rechtzeitig angehalten, wodurch es zu einem Unfall mit einem anderen Radfahrer kam. Dieser andere Radfahrer stürzte und zog sich einen gebrochenen Finger zu. Die Behandlungs- und Transportkosten werden von Ihrer Privathaftpflicht übernommen.
Beispiel für schwere Personenschäden
Sie überqueren als Fußgänger unerlaubt eine Straße, und ein entgegenkommender Autofahrer kann nicht rechtzeitig anhalten, so dass es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fußgänger kommt. Der Fußgänger erleidet schwere Verletzungen und ist seitdem gelähmt. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Operation, den Krankenhausaufenthalt, die Rehabilitation und zahlt dem Verletzten eine Rente.
Beispiel für Personenschäden mit Todesfolge
Der Versuch, einen anderen Radfahrer auf einem schmalen Radweg zu überholen, kann zu einem Unfall mit tragischen Folgen führen. In diesem Fall kommt die Privathaftpflicht für die Beerdigungskosten auf und entschädigt die Angehörigen der am Unfallort verstorbenen Person für ihr Leid.
3. Vermögensschäden
Wenn jemandem durch Ihr Verhalten ein direkter oder indirekter finanzieller Nachteil entsteht, wird dies als Vermögensschaden bezeichnet. Es wird zwischen echtem und unechtem Vermögensschaden unterschieden. Der unechte Vermögensschaden ist ein Folgeschaden aufgrund der Verletzung von Sachen oder Personen. Der echte Vermögensschaden wird vor allem im beruflichen Umfeld genannt und bedeutet, dass eine andere Person durch Ihr Verschulden einen finanziellen Schaden erleidet (z. B. durch eine falsche Beratung).
Privathaftpflicht-Leistungen bei Vermögensschäden
- Prüfung der Rechtmäßigkeit der Schadensersatzansprüche.
- Bei ungerechtfertigten Ansprüchen wehrt Ihre Privathaftpflicht die Schadensersatzanforderungen ab und übernimmt in Zweifelsfall Kosten für Anwälte und Gerichtsverhandlungen.
- Bei gerechtfertigten Ansprüchen übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung.
Diese Kosten werden übernommen
Die Privathaftpflichtversicherung kommt für den erlittenen finanziellen Schaden auf und deckt ihn bis zu der in der Police angegebenen Versicherungssumme ab. Sie zahlt auch bei nicht rechtmäßigen Schäden, abgesehen von denen, die mit Verletzungen oder Sachschäden zusammenhängen.
Schadensbeispiel unechter Vermögensschaden
Sie haben auf Ihrem Fahrrad fahrlässig einen Fußgänger angefahren, der sich daraufhin das Handgelenk gebrochen hat. In diesem Fall handelt es sich um einen Personenschaden, aber da die verletzte Person aufgrund ihrer Arbeit einen Einkommensverlust erlitten hat, wird der Schaden als „unechter Vermögensschaden“ betrachtet.
Schadensbeispiel echter Vermögensschaden (berufsbedingt)
Wenn Sie als Steuerberater die Abgabefrist nicht einhalten, erhebt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag, und der daraus resultierende finanzielle Verlust geht zu Ihren Lasten.
Schadensbeispiel echter Vermögensschaden (privat)
Durch das unvorsichtige Parken eines anderen Fahrzeugs haben Sie bewirkt, dass die Person, in der Sie geparkt haben, einen wichtigen Geschäftstermin verpasst hat. Wenn diese Person nun ein Taxi nehmen muss, um zu dem Termin zu gelangen, müssen Sie die Kosten dafür übernehmen.
Wann der Haftpflichtschutz nicht greift
Unter bestimmten Bedingungen greift der Schutz der Haftpflichtversicherung nicht.
Demnach besteht kein Versicherungsschutz, bei
- durch Vorsatz hervorgerufene Schäden.
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen (Tipp: Einige Versicherer ermöglichen durch eine Sonderklausel einen Versicherungsschutz).
- Schäden durch oder in Zusammenhang mit kriminellen Tätigkeiten.
- Schäden, welche durch mitversicherte Personen an Angehörigen entstanden sind.
- Geldstrafen und Bußgeldern.
- Sie selbst betreffende Schäden.
Wer sollte eine private Haftpflichtversicherung abschließen?
Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss im Versicherungsordner. Schütze dich vor Schadensersatzansprüchen und prüfe mindestens alle fünf Jahre den Versicherungsschutz, Leistungen und den Preis.
- Haftpflicht für Studenten: Kinder und Jugendliche, die noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.
- Haftpflicht für Ehepartner/Lebenspartner: Auch wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann die Versicherung für beide Partner gelten. Tragen Sie dafür den Namen des Partners in den Vertrag.
- Haftpflicht für Kinder: Sobald die Kinder volljährig sind, müssen Sie selbst eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Es sei denn, die Kinder gehen weiterhin zur Schule, machen ihre erste Berufsausbildung oder heiraten.
- Haftpflicht für Babysitter/Erzieher(in): Wer auf fremde Kinder aufpasst, ist in der Regel über den Familientarif haftpflichtversichert. Frage danach, ob eine private Haftpflichtversicherung besteht.
- Haftpflicht für Haushaltshilfen: Wie beim Babysitter zahlt bei einem Schaden in der Regel die Haftpflichtversicherung der Auftraggeber.
- Haftpflicht für Rechtsreferendare und Lehramtsanwälte: Ihr müsst euch ab dem ersten Staatsexamen selbst versichern.
Die Bedeutung der privaten Haftpflichtversicherung: Umfrage zeigt, dass viele junge Menschen ungeschützt sind
Die private Haftpflichtversicherung (PHV) ist ein essentieller Schutz gegen finanzielle Risiken im Schadenfall. Eine Umfrage hat gezeigt, dass etwa ein Fünftel der Befragten keine PHV besitzt. Besonders jüngere Menschen sind häufig nicht versichert, während über 55-Jährige zu 81 Prozent eine PHV haben. Es wird empfohlen, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und zu wechseln, da ältere Verträge oft eine zu geringe Deckungssumme haben. Durch einen Wechsel können Versicherte sowohl ihre Leistungen verbessern als auch Geld sparen. Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Serviceleistungen werden ebenfalls angeboten.
Optionale Zusatzleistungen
- Schlüsselverlust: Bei der Auswahl Ihrer Police sollten Sie darauf achten, dass Sie sowohl persönliche Schlüssel (z. B. für Ihr Haus, Schließanlage) als auch geschäftliche Schlüssel (für ein Büro) versichern. Wenn Sie einen Ihrer Schlüssel verlieren, übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung die Kosten für den Austausch der Schlösser (Schlüsselversicherung).
- Mietsachschäden: Bestimmte Haftpflichtpolicen bieten die Möglichkeit, Schäden an gemietetem Eigentum zu decken. Unter Mietsachschäden fallen: Schäden am Inventar (beispielsweise Brandlöcher in Polstergarnituren eines Hotels), Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen (etwa die Beschädigung einer für den Urlaub bei einem Freund ausgeliehenen Kamera), Schäden am Gebäude (beispielsweise durch einen Wasserschaden nach dem Überlaufen der Badewanne)
- Allmählichkeitsschäden: zum Beispiel durch Feuchtigkeit
- Gefälligkeitsschäden: Ein Gefälligkeitsschaden ist ein Schaden, der z. B. durch eine freiwillige Gefälligkeit (Hilfe bei einem Umzug, Freundschaftsdienste) entstanden ist. Üblicherweise wird eine Gefälligkeit als „Gefallen ohne Vergütung“ bezeichnet.
- Forderungsausfalldeckung: Die Forderungsausfalldeckung deckt Ihre eigenen Schadensersatzansprüche, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Wichtige Voraussetzung: Der Beschuldigte muss vor Gericht zu einer Schadensersatzleistung verurteilt werden.
- Deliktunfähige Kinder: Kinder unter sieben Jahren gelten als nicht deliktfähig und können daher nicht für verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr gilt diese Regelung für Kinder unter zehn Jahren. Als Elternteil haften Sie jedoch dann, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Buchen Sie Schäden durch deliktunfähige Kinder in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung im Tarif mit dazu, so zahlt die Versicherung Schäden auch dann, wenn Sie rein gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind.
- Ehrenamtliche Tätigkeiten: Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung für ehrenamtliche Tätigkeiten abschließen, gilt die Deckung für Ansprüche wegen Verletzungen, Sach- oder Vermögensschäden, wenn Sie Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausüben (z. B. als Trainer einer Sportmannschaft).
Vorteile und Nachteile
- Die Haftpflichtversicherung zahlt schnell und unkompliziert.
- Die private Haftpflichtversicherung gilt in der Regel für die ganze Familie und Lebensgemeinschaften in einem Haushalt, sowie für WG´s.
- Auch Kinder sind in der Privathaftpflichtversicherung versichert.
- Die Privathaftpflicht leistet mehr als nur für den Ersatz von materiellen Schäden.
- Die Haftpflichtversicherung zahlt beim Sport.
- Bauherren, Jäger und Besitzer von Hunden müssen eine gesonderte Haftpflichtversicherung abschließen.
- Die Privathaftpflichtversicherung schützt Ihr Guthaben, Haus und Hof, das Bankguthaben und den Lohn und das Gehalt – wenn Sie zu Schadensersatz verpflichtet werden.
- Die private Haftpflichtversicherung gilt nicht für Autos, Motorräder oder Quads – diese müssen über die Kfz-Versicherung abgedeckt werden.
- Die Privathaftpflichtversicherung wehrt, ähnlich einer Rechtsschutzversicherung, unberechtigte Ansprüche ab. Sie würde also im Rechtsstreit den Prozess führen und die damit verbundenen Kosten übernehmen.
Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?
Die Kosten für die Privathaftpflichtversicherung unterscheiden sich je nach Familienstand und Höhe der Selbstbeteiligung. Günstige Haftpflichtversicherungen mit guten Leistungen finden Sie bereits ab 1,54 Euro pro Monat. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die möglichen Kosten für Ihre neue Privathaftpflichtversicherung.
Haftpflicht-Kosten im Überblick
Familienstand | Selbstbeteiligung | Privathaftpflicht Kosten |
---|---|---|
Single ohne Kinder | keine (empfohlen) | ab 33,90€ / Jahr |
Single ohne Kinder | max. 150€ | ab 26,35€ / Jahr |
Single mit Kindern | keine (empfohlen) | ab 40,39€ / Jahr |
Single mit Kindern | max. 150€ | ab 34,01€ / Jahr |
Familie / Paar ohne Kinder | keine (empfohlen) | ab 40,39€ / Jahr |
Familie / Paar ohne Kinder | max. 150€ | ab 33,92€ / Jahr |
Familie mit Kindern | keine (empfohlen) | ab 40,39€ / Jahr |
Familie mit Kindern | max. 150€ | ab 34,01€ / Jahr |
So können Sie den Beitrag sparen:
- Mit einer Selbstbeteiligung können Versicherungskunden sparen. Dieser Betrag muss im Schadenfall also selbst bezahlt werden, dafür verringert sich der Jahresbeitrag. Achtung: Versicherungen haben nach einem Schaden ein Sonderkündigungsrecht. Überlege dir also, ob du auch Bagatellschäden meldest.
- Beiträge für Versicherungen versuchen immer einmal im Jahr zu bezahlen. Versicherer schlagen für monatliche, vierteljährige und halbjährige Zahlweise einen Zuschlag obendrauf, den jeder sich sparen kann, wenn er nur einmal im Jahr bezahlt.
Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Ansprüchen von Dritten, denen Sie in Ihrem Privatleben einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zugefügt haben.
Nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Sie verpflichtet, für Schäden, die Sie anderen Menschen zufügen, aufzukommen, und zwar in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privathaftpflichtversicherung können Sie sich jedoch kostengünstig vor diesem finanziellen Risiko schützen.
Schäden an Sachen und Personen, die durch den Versicherten verursacht werden, sowie die Kosten für Rechtsstreitigkeiten.
Es empfiehlt sich, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, sobald man eigene Vermögenswerte hat oder Kinder hat.
Kinder ab 7 Jahren sind in der Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert, bis sie die Erstausbildung abgeschlossen haben. Eine private Haftpflichtversicherung für Singles ohne Kinder ist nicht ausreichend.
Kinder unter 7 Jahren (bzw. im Straßenverkehr unter 10 Jahren) gelten rechtlich als deliktunfähig, einen Schaden zu verursachen, und können daher nicht für die negativen Folgen ihres Handelns verantwortlich gemacht werden. Wenn niemand schuldig ist und niemand haftet, muss der private Haftpflichtversicherer nicht zahlen. Kommt es zu einem Schadensfall, zahlt der Haftpflichtversicherer nur dann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ansonsten erhält der Betroffene keine Entschädigung. Diese fehlende Erstattung kann zu Streitigkeiten führen, wenn andere Personen für die Kosten aufkommen müssen.
Um sich davor zu schützen, können Sie Schäden, die von Ihren minderjährigen Kindern verursacht werden, in Ihre Haftpflichtversicherung mitversichern.
Mit der Forderungsausfalldeckung schützen Sie sich vor finanziellen Verlusten, die anderen entstehen. Wenn die für den Schaden verantwortliche Person keine private Haftpflichtversicherung hat oder nicht über die Mittel verfügt, um den Schaden zu bezahlen, übernimmt Ihre private Haftpflichtversicherung die Kosten, sofern ein rechtskräftiges Urteil gegen sie vorliegt. Viele Privathaftpflichtversicherungen enthalten eine Ausfalldeckung, die oft eine Mindestschadenssumme für die Erstattung voraussetzt, z. B. 2.500 €. Besonders empfehlenswert sind Tarife, die keinen solchen Mindestbetrag vorsehen.