Zum Inhalt springen

Absicherung der Hinterbliebenen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Autor
Christian Bammert | Aktualisiert am 9. April 2020
Weitersagen:

Mit dem eigenen Tod beschäftigt sich niemand gerne. Niemand denkt gerne daran, was ist, wenn man selbst nicht mehr da ist. Dabei ist dieser Gedanke, so erschreckend er auch ist, ungemein wichtig. Wer Angehörige wie Kinder oder auch einen Partner hat, der muss frühzeitig daran denken, was mit einem selbst und dem Vermögen geschieht. Selbst ohne einen vorhandenen Nachlass kann jeder seinen Angehörigen eine schwierige Aufgabe abnehmen und sie noch zu Lebzeiten gebührend unterstützen. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der Absicherung.

Der günstige Klassiker: Risiko-Lebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist der Klassiker und zugleich günstig. Die Hilfe durch diese spezielle Form der Lebensversicherung ist, dass sie zahlt, sofern der Versicherte innerhalb der Laufzeit verstirbt. Der Versicherungsnehmer legt bei der Beantragung fest, an wen die Versicherungssumme ausgezahlt wird, der eintretende Versicherungsgrund wird durch den Tod des Versicherungsnehmers klar definiert. Grundsätzlich gilt:

  • Versicherungssumme beziffern – in den meisten Fällen wird die Summe so berechnet, dass beispielsweise der Hauskredit getilgt werden kann. Jüngere Versicherungsnehmer wünschen sich häufig, die Kinder während ihrer Kindheit abzusichern. In diesem Fall errechnet sich die Versicherungssumme mitunter durch die Anzahl der Jahre bis zur Volljährigkeit des Kindes, bis zum Ende des Studiums und den monatlich benötigten Mitteln. Sollte beispielsweise die jetzt 10-jährige Tochter bis zum fiktiven Ende ihres Studiums mit 27 Jahren finanziell abgesichert sein, könnte der Versicherungsnehmer mit 204 Monaten á 2.000 Euro rechnen. Die richtige Versicherungssumme würde nun 408.000 Euro betragen.
  • Begünstigte definieren – in der Regel wird die Versicherungssumme an den Ehepartner des Verstorbenen ausgezahlt. Es ist jedoch möglich, gezielt Personen einzusetzen. Das können die Kinder sein, aber auch ein anderer Lebenspartner.
  • Laufzeit – die Laufzeit muss ausreichend beziffert sein, da sie natürlich auch über die Höhe der monatlichen Raten entscheidet. Eine zu kurze Laufzeit birgt jedoch auch die Gefahr, dass keine direkte Absicherung stattfindet. Nur wenige Risikolebensversicherungen zahlen nicht genutzte Gelder am Ende der Laufzeit teilweise zurück, bei den meisten verfallen die Beiträge. Wird nun also eine Laufzeit von 10 Jahren gewählt, besteht zwar innerhalb der zehn Jahre ein Versicherungsschutz, doch das läuft dem Absicherungscharakter in vielen Fällen entgegen.

Risikolebensversicherungen sollten möglichst frühzeitig abgeschlossen werden. Die Beiträge richten sich nach dem Sterberisiko und der jeweiligen Laufzeit. Oftmals endet die Versicherung automatisch mit dem Renteneintritt, wodurch natürlich die Laufzeit schon eine feste Höchstlänge besitzt.

Viel wichtiger als diese Überlegungen ist aber, dass mit jedem Lebensjahr die Gefahr von Vorerkrankungen zunimmt. Für die Risikolebensversicherung ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Kommen hier bedenkliche Probleme zutage, werden Todesfälle, die aus diesen Problemen resultieren, ausgeschlossen. Ein Beispiel: Werden bei der Gesundheitsprüfung arterielle Schwachstellen und ein Herzfehler festgestellt, so werden Todesfälle, die aus diesen Befunden resultieren, von der Prämienzahlung ausgeschlossen.

Sterbegeldversicherung: die eigene Beerdigung finanziell absichern

Diese Versicherung steht in keinem Zusammenhang mit der tatsächlichen Absicherung der Hinterbliebenen, schützt sie jedoch vor den Beerdigungskosten. Da vorzeitig niemand weiß, wie die finanzielle Situation zum Zeitpunkt X der Hinterbliebenen aussieht, kann sie sich als sehr nützlich erweisen:

  • Abschluss – in der Regel legt der Versicherungsnehmer die Höhe der Sterbegeldversicherung beim Abschluss fest. Monatlich zahlt er nun einen gewissen Beitrag, der die Versicherung abdeckt.
  • Auszahlung – es gibt zwei Optionen. Einige Sterbegeldversicherungen besitzen eine feste Laufzeit, sodass das Geld vor dem Tod eventuell ausgezahlt werden kann. Andere knüpfen die Laufzeit an eine Zeitspanne und den Tod. In diesem Fall wird das Geld erst mit dem Tod des Versicherungsnehmers freigegeben.
  • Begünstigte – es gibt zwar unterschiedliche Regelungen, doch fließen die Gelder zumeist direkt an den Bestatter, der auch mit der Versicherung in Kontakt tritt und die Formalitäten (Totenschein, Todesurkunde) übermittelt. Etwaige Überschüsse, die nicht für die Beerdigung benötigt werden, erhält ein als Nachlassempfänger zugelassener Hinterbliebener.

Wichtig ist beim Abschluss, auf eine kurze Wartezeit oder den Wegfall der Wartezeit zu achten. Ist dies der Fall, darf der Tod auch am Tag nach dem Versicherungsschluss eintreten und die Versicherung kommt ihren Pflichten nach.

Überlegung: Wer seinen Hinterbliebenen schwierige Entscheidungen abnehmen möchte, der kann einen sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag mit dem Bestatter seiner Wahl abschließen. Der Vertrag regelt sämtliche Belange einer Beerdigung, sodass die Hinterbliebenen nicht mehr tätig werden müssen. Da die Beerdigung bei diesem Vertrag im Vorfeld bezahlt werden muss, ist es möglich, die Sterbeversicherung einzusetzen. Diese muss dem Prozedere zustimmen, was jedoch oft kein Problem ist. Auch die spätere Grabpflege kann auf diesem Wege geregelt werden, sofern ein Überschuss vorhanden ist.

Weitere Möglichkeiten

Es gibt natürlich noch weitere Möglichkeiten der Absicherung, die oft nicht direkt mit dem eigenen Tod in Verbindung stehen müssen:

  • Unfallversicherung – für Personen in gefährdeten Berufen oder mit Risikosportarten ist die Unfallversicherung ohnehin sinnvoll, da sie direkt im Unfallfall tätig wird und mitunter für den Umbau des Hauses genutzt werden kann. Wird sie zur Absicherung nach dem eigenen Tode genutzt, müssen die Formalitäten genau geklärt werden.
  • Eigene Rücklagen – mindestens zusätzlich zu den anderen Möglichkeiten sollten eigene Rücklagen aufgebaut werden. Gerade die Beerdigungskosten lassen sich so wunderbar ansparen, wobei diese Rücklage sogar an einen Auslöser geknüpft werden kann. So wie Sparbücher für die Kinder mit Stichtag der Volljährigkeit ausgezahlt werden können, lassen sich auch Konten oder Sparbücher für den Todeszeitpunkt vorbereiten.
  • Verpflichtungen tilgen – dieser Punkt ist keine echte Vorsorge, doch schützt er Hinterbliebene im Nachhinein. Es sollte immer darauf geachtet werden, möglichst keine offenen Verpflichtungen, wie zum Beispiel offene Kredite, mehr zu haben. Umso höher das Lebensalter oder je schlechter der Gesundheitszustand, desto weniger Verpflichtungen sollten noch bestehen. Gerade bei nur geringen Rücklagen sind die offenen Verpflichtungen eine große Belastung, da Hinterbliebene Vermögen und Schulden erben.
Abbildung: eigene Rücklagen helfen ebenfalls bei der Absicherung der Hinterbliebenen. Bildquelle: @ Markus Spiske / Unsplash.com

Fazit – rechtzeitig an den Tod denken

Es kann jedem nur geraten werden, sich frühzeitig mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Gerade engen Familienangehörigen kann noch zu Lebzeiten der Grundstein für ein Leben ohne den Verstorbenen gelegt werden. Risikolebensversicherungen, die Klärung der eigenen Beerdigung samt ihrer Kosten, Rücklagen und ein stets möglichst rascher Schuldenabbau sind die Säulen, die den Hinterbliebenen weiterhelfen.

Autor
Redaktion Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

Ist dieser Beitrag hilfreich?
Bitte konkretisiere:

Dein Feedback ist anonym und wird nicht veröffentlicht.