Private Unfallversicherung auf einen Blick
Sie dachten, die häufigsten Unfälle passieren im Straßenverkehr? Richtig ist, dass es gerade in den zahlreichen Autobahn-Baustellen häufig knallt. Die linke Fahrspur wird stark verengt und viele Autofahrer unterschätzen die Breite ihrer Karosserie. Falsch ist, dass im Straßenverkehr die häufigsten Unfälle passieren. Denn diese ereignen sich vor allem in der Freizeit, beim Sport oder in der Natur und im Haushalt. Der Klassiker ist der Fall von der Leiter oder ein Sturz auf der Treppe.
Die private Unfallversicherung zahlt, wenn eine Verletzung dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt – wenn dies mitversichert ist. Aber auch bei Folgen eines Unfalls, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung prompt. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit.
Sie wählen selbst was drin sein soll: Von der Invaliditätsleistung über einer Unfallrente bis hin zur Auszahlung für kosmetische Operationen.
Vorteile einer privaten Unfallversicherung
- 24 Stunden weltweiter Versicherungsschutz
- Freie Gestaltungsmöglichkeiten, wie Renten- und Einmalzahlungen oder Tagegeld
- Für die Auszahlung ist keine Berufsunfähigkeit notwendig
- Zahlt auch beim Verlust von Gliedmaßen
- Günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung
- Abschluss ohne bzw. mit wenigen Gesundheitsfragen
- Zahlung auch bei Tod durch Unfall oder – je nach Vertrag – bei Tod allgemein
- Kosmetische Operationen
- Bergungskosten bei einem Unfall im Ausland oder in den Bergen
Tipp der Redaktion Die meisten Verletzungen passieren im Haushalt oder beim Freizeitsport. Unabhängig davon, ob Sie weiterhin Ihren Job ausüben können, greift Ihnen die Unfallversicherung finanziell unter die Arme.
Für wen eignet sich die private Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung zahlt für Unfälle in der Freizeit, für die es keinen gesetzlichen Ausgleich gibt – somit eignet sie sich für jeden.
- Verletzt sich ein Kind schwer, muss die finanzielle Zukunft gesichert sein.
- Familien können sich gegenseitig für den Verlust der Arbeitskraft absichern.
- Die meisten Unfälle passieren im Haushalt von Hausfrauen und Hausmännern.
- Viele Unfälle passieren beim Sport. Hier zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
- Selbstständige oder Freiberufliche müssen sich privat absichern.
Wann wird gezahlt?
Gezahlt wird bei einem Unfall. Dieser muss dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Auch im Todesfall zahlt die private Unfallversicherung aus. Vorausgesetzt Sie haben diese Leistung nicht abgewählt.
Gezahlt wird eine Invaliditätsleistung. Dieses Geld wird als Einmalzahlung überwiesen. Der ganze Körper ist mit Prozentsätzen ausgezeichnet, wie der Zeh, das Bein oder ein Arm, nach welchem die Versicherung auszahlt – sogenannte Gliedertaxe. Je nachdem, welches Körperteil vom Unfall betroffen ist. Sie bestimmen zudem mit der Versicherungssumme, wie hoch die jeweiligen Auszahlungen ausfallen sollen.
Zusätzlich können Sie eine monatliche Unfallrente wählen, die – je nach Anbieter – zum Beispiel ab 50 Prozent Invalidität zusätzlich zur Invaliditätsleistung ausgezahlt wird.
Führt ein Unfall innerhalb von 12 Monaten zum Tod, können Hinterbliebene mit einer Todesfallleistung abgesichert werden.
Tagegeld oder Krankenhaustagegeld eignet sich für Selbstständige oder Freiberufler, die keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Bis der Arzt die Höhe der Invalidität festgestellt hat, kann einige Zeit vergehen. Häufig wird für diese Zeitspanne eine Übergangsleistung gezahlt, damit Sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Häufig passieren Unfälle bereits beim leichten Wandern oder aber Bergsteigen, Mountainbiking oder bei einer Alpenüberquerung. Der Unfallversicherer übernimmt die Bergungskosten, zum Beispiel die Kosten für einen Rettungshubschrauber und den Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus.
Kosmetische Operationen: Eine Schnittwunde im Gesicht oder Verbrennungen an den Beinen und dem Rücken. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Versicherer auch kosmetische Operationen.
Wann zahlt die private Unfallversicherung nicht?
- Unfälle durch hohen Alkohol- oder Drogenkonsum
- Unfälle beim Begehen einer vorsätzlichen Straftat
- Unfälle durch Krieg oder Bürgerkrieg
- Schädigungen durch Vergiftungen, Infektionen oder psychische Reaktionen
- Die Unfallversicherung setzt, wie der Name schon sagt, einen Unfall voraus. Bei psychischen oder körperlichen Erkrankungen leistet sie nicht.
Darauf sollten Sie achten
- Invaliditätssumme: Die wichtigste Leistung aus der Unfallversicherungssumme ist die Kapitalzahlung. Achte daher auf eine ausreichende Versicherungssumme und Invaliditätssumme. Wie hoch die Vollinvaliditätssumme ist, hängt davon ab, welche Progression Sie gewählt haben. Diese sorgt dafür, dass Versicherte bei schweren Behinderungen eine höhere Leistung ausgezahlt bekommt. Beispiel: Sie haben eine Versicherungssumme von 100.000 Euro gewählt. Diese wird mit 350 Prozent multipliziert, so dass sich eine Auszahlung von 350.000 Euro ergibt.
- Leistungen: Prüfe die Versicherungsbedingungen, ob der Versicherer auch eine Sofortleistung bei schweren Verletzungen garantiert. Auch Leistungen bei Knochenbrüchen können zusätzlich abgedeckt werden.
- Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung: Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Unfallversicherung relativ günstig zu haben. Dafür zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit und nicht nur im Falle eines Unfalls. Wenn Sie sich für eine Versicherung entscheiden müssen, sollten Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung wählen. Zusätzlich kann eine günstige Unfallversicherung Ihren nötigen Versicherungsschutz vervollständigen.
- Kinder: Viele Gesellschaften bieten einen extra Kinderinvaliditätsschutz an, der besonders günstig ist. Bei der Vertragsgestaltung sind die Versicherer flexibel. Oftmals schließen auch Oma und Opa eine Unfallversicherung für die Enkel ab.
- Senioren: Ab dem 70. Lebensjahr steigt die Unfallstatistik an. Daher sind in diesem Alter Unfallversicherungen besonders teuer, wenn die Assekuranzen überhaupt noch Verträge genehmigen.
- Vergleichen: Bei den Versicherungskosten unterscheiden sich die Anbieter enorm. So zahlt ein 40 Jahre alter Handwerker für eine Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 130.000 Euro und 225 Prozent Progression 67 Euro im Jahr. Andere Anbieter wollen dafür das Dreifache.
- Unfallrente: Diese zusätzliche Leistung zahlen die Versicherer natürlich nicht besonders gerne. Daher prüfe den Invaliditätsgrad immer wieder. Die HUK24 zum Beispiel zahlt die Unfallrente erst ab 50 Prozent Invalidität. Verbessert sich Ihr Gesundheitszustand, wird die Unfallrente gestrichen.
- Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr: Hiervon ist abzuraten. Zwar hört sich die Möglichkeit, am Ende der Laufzeit Geld aus der Versicherung zurück zu bekommen verlockend an, ist aber viel zu teuer. Denn die Kombiversicherung ist mit einem Sparvertrag gekoppelt, der nur wenig Zinsen abwirft.
Die Unfallversicherung einfach erklärt
Was sie leistet und worauf Sie beim Kauf achten sollten.
Häufige Fragen zur Unfallversicherung
Eine Auswahl der häufigsten Fragen zur privaten Unfallversicherung finden Sie hier.
Die Private Unfallversicherung zahlt im Leistungfall („Unfall“) dem Versicherten eine Einmalsumme oder eine Rente. Ziel der privaten Unfallversicherung ist es, die Gesundheit nach einem Unfall wiederherzustellen bzw. eine finanzielle Absicherung im Invaliditätsfall zu gewährleisten. Außerdem kann eine Todesfallsumme für die Hinterbliebenen vereinbart werden. Hierbei ist zu unterscheiden, ob der Versicherte lediglich einen Unfalltod oder auch einen Todesfall ohne Unfall (bspw. Herzversagen) absichern will. Ggf. ist hierbei eine separate Absicherung für den Todesfall mit einer Risikolebensversicherung sinnvoller. Ebenfalls möglich ist eine zuvor vereinbarte Zahlung bei Verlust eines Gliedmaßes. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung sind nicht nur Unfälle auf der Arbeit oder dem Arbeitsweg versichert. Auch Freizeitunfälle können hier der Grund für eine Kapitalauszahlung sein. Ebenfalls wichtig ist, wie weit der Unfallbegriff gefasst ist. Ein klassischer Unfall ist durch Einwirkung von außen definiert, der erweiterte Unfallbegriff wie folgt: „Ein Unfall liegt auch vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.“ Hier kann bspw. auch eine gerissene Sehne beim Skifahren abgesichert werden. Um prinzipiell bei höherem Invaliditätsgrad – sprich Unfällen mit extremeren Folgen – auch besser abgesichert zu sein, bietet sich eine sogenannte Progression der Leistungen an, welche bei bspw. doppelter Invalidität die vierfache Summe leistet. Des Weiteren können kosmetische Operationen, Bergungskosten oder Sofortleistungen bei schweren Verletzungen – welche die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen – in den Vertrag eingeschlossen werden. Die Zahlung von Krankentagegeld, Genesungsgeld oder Unfalltagegeld kann ebenfalls vereinbart werden. Welche Fälle mit welchen Leistungen abgesichert werden sollen hängt davon ab, welchen Gefahren sich ein Versicherter ausgesetzt sieht und welche Kosten er für deren finanzielle Absicherung aufwenden will. Eine sorgfältige Prüfung und umfangreiche Beratung ist auf jeden Fall angebracht.
Jeder siebte Deutsche stirbt zwischen dem 30. und 65. Lebensjahr. Allerdings ist die Risikolebensversicherung daher noch lange kein Muss für jeden Bundesbürger. Sie ist hingegen sinnvoll, wenn die Hinterbliebenen ohne das Einkommen des Versicherten finanziell nicht abgesichert sind. Das ist in der Regel der Fall, sobald ein Paar nicht berufstätige Kinder zu versorgen hat. Daher sollte die Versicherung mindestens bis zum voraussichtlichen Ausbildungsende des Nachwuchses abgeschlossen werden. Im Falle einer Immobilienfinanzierung wird eine Todesfallabsicherung meist von Seiten der Bank empfohlen. Hier dient die Versicherungssumme der Finanzierung der Immobilie im Todesfall des Immobilienbesitzers. Dabei ist eine sogenannte „fallende Risikolebensversicherung“ meist empfehlenswert, deren Kosten geringer sind, da die Todesfallsumme parallel zu den Krediten sinkt. Damit werden sowohl die Bank, als auch die Hinterbliebenen finanziell abgesichert. Auch hier ist diese Absicherung ohne Hinterbliebene nicht unbedingt sinnvoll. Die Immobilie an sich dient bereits als Absicherung für die Bank. Ein Sonderfall liegt vor, wenn Geschäftspartner einer gemeinsamen Firma sich gegen den Todesfall absichern. Hierbei ist es möglich, die Absicherung steuerlich absetzbar über die Firma laufen zu lassen.
Grund für die Auszahlung der Versicherungssumme ist bei der Unfallversicherung der Unfall an sich, also ein unvorhergesehenes, nicht abwendbares Ereignis. Eine langwierige Erkrankung zählt hingegen nicht hierzu. Wie der Unfallbegriff dabei definiert ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Auch Unfälle durch Eigenbewegung können bspw. abgesichert werden und somit den klassischen Unfallbegriff erweitern. Dieser geht von einer von außen einwirkenden Kraft aus. Eine BU zahlt hingegen, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, seinem Beruf nachzugehen. Das kann u.a. die Folge eines Unfalls sein, jedoch auch andere Gründe wie Erkrankungen oder Stress haben. Zusammengefasst zahlt die Unfallversicherung bei allen versicherten Unfällen, auch wenn daraus keine Berufsunfähigkeit folgt, was sehr oft der Fall ist. Hier ist die Unfallversicherung die überlegene Absicherung. Wird man jedoch aus einem anderen Grund als einem Unfall berufsunfähig, dann zahlt die Unfallversicherung nicht. Hier ist daher dem entsprechend die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit die passendere Absicherung. Exkurs: Die Hauptgründe für Berufsunfähigkeit in Deutschland sind psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats (bspw. der Knie), Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf- und weitere Erkrankungen. Unfälle machen sind lediglich in 10% der Fälle der Grund für Berufsunfähigkeit.
Eine Unfallversicherung gilt weltweit, 24h am Tag, zu Hause, im Beruf und in der Freizeit.
Kinder sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung lediglich im Kindergarten bzw. der Schule und auf den entsprechenden Wegen dorthin und zurück nach Hause geschützt. Circa vier von fünf Unfällen ereignen sich jedoch nicht dort. Daher ist in der Regel eine private Unfallversicherung die einzige Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen eines Unfalles umfassend abzusichern.
Invalidität liegt vor, wenn nach einem Unfall ein Schaden zurückbleibt, der die körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft einschränkt. Wie hoch der entsprechende Invaliditätsgrad ist hängt von den betroffenen Körperteilen ab. Die sogenannte Gliedertaxe bestimmt, welches Körperteil wieviel „wert“ ist. Der Verlust eines Daumens führt zu einem Invaliditätsgrad von 20%, der eines Zeigefingers von 10%, der anderer Finger von 5%. Verliert ein Versicherter den gesamten Arm, so sind es 70%. Im Falle eines verlorenen Auges liegt der Invaliditätsgrad bei 50%. Der Invaliditätsgrad wird dabei durch ein ärztliches Gutachten bestimmt. Welche Leistungen dem Versicherten zustehen werden, wird auf Basis von Gutachten und der Gliedertaxe bestimmt. Bei festgelegter „Progression“ fällt die Versicherungssumme bei stärkeren, bleibenden Schäden überdurchschnittlich höher aus als die eigentliche Versicherungssumme. So steigt die ausgezahlte Summe bspw. um das vierfache bei doppelter Invalidität.
Ein Unfall sollte unverzüglich angezeigt werden. Wenn auf den ersten Blick der Schaden gering erscheint und sich als schwerwiegender herausstellt, dann sollte die Meldung unverzüglich nachgeholt werden. Erster Ansprechpartner ist hier meist eine entsprechende Versicherungs-Hotline.
Es erhält derjenige die Versicherungssumme, der im Versicherungsschein als Empfänger eingetragen ist. Daher ist es wichtig, dass Sie bei Bedarf – bspw. nach Scheidung, Trennung oder dem Tod des Berechtigten – den Ihre Versicherung an die neue Situation anpassen und einen neuen Empfänger eintragen.
Die Details zur Kündigung einer Unfallversicherung sind im jeweiligen Vertrag geregelt. Die meisten Unfallversicherungen können drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden. Ebenfalls möglich ist die Kündigung nach einem Leistungsfall. In diesem Fall besteht ein „außerordentliches Kündigungsrecht“. Die Versicherung kann entweder fristlos oder zum Abschluss des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens einen Monat, nachdem die Leistungen erbracht wurden, beim Versicherer vorliegen. Auch ein Versicherer kann einen Vertrag außerordentlich kündigen. Das ist bspw. dann möglich, wenn der Versicherte bei Antragstellung Fehlangaben zur Gesundheit oder im Leistungsfall zum Unfallhergang gemacht hat.
Unser Tipp: Wir empfehlen bei einer außerordentlichen Kündigung die Unfallversicherung zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Eine fristlose Kündigung hebt den Versicherungsschutz sofort auf, der Versicherer hat jedoch trotzdem Anspruch auf den Jahresbeitrag, wodurch der Versicherte keinerlei Vorteile erzielt. Es besteht außerdem ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Sie gegen den Versicherer Klage auf Zahlung einer Leistung erheben, die dieser zuvor verweigert hat.
Die gesetzliche Unfallversicherung dient der Verhütung von Arbeits- und Schulunfällen sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (bspw. Lärm am Arbeitsplatz). Des Weiteren soll sie nach Eintritt von Unfällen oder Berufskrankheiten deren Folgen begrenzen. Daher zahlt die gesetzliche Unfallversicherung umfassende Heilbehandlungen, Umschulungen oder Geldleistungen an Versicherte oder – im Todesfall – Hinterbliebene.
m Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung leistet die private in beiden Fällen. Es kann also durchaus sein, dass bei einem Arbeitsunfall die gesetzliche und die private Unfallversicherung Leistungen erbringen.
Das kommt auf den jeweiligen Vertrag an. In der Regel sind Sportverletzungen ebenfalls versichert. Ausnahmen werden oft bei Kampfsportarten oder im Motorsport gemacht. Beachten Sie hier bei der Wahl der Versicherung Ihre sportlichen Aktivitäten.
Ja. Der Versicherungsschutz entfällt jedoch in der Regel bei Alkohol oder Drogenkonsum.
Für die Anzahl an Tagen, die Sie Krankenhaustagegeld erhalten, maximal jedoch 100 Tage.
Hierbei müssen Sie das jeweilige Vertragswerk beachten. In vielen Versicherungsprodukten sind jedoch Trommelfellverletzungen oder andere tauchtypische Schädigungen abgedeckt.