Warum eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll ist
Stürme, heftige Gewitter und Überschwemmungen. Alle Jahre wieder laufen Keller nach einem Unwetter voll, nur noch das Dach eines nicht rechtzeitig in Sicherheit gebrachten Autos blitzt aus den Fluten hervor und Ziegeln fliegen durch die Luft. Eine Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer vor den finanziellen Folgen, wenn Reparaturen fällig werden oder die Wohnqualität wieder hergestellt werden muss.
- Banken verlangen häufig bereits bei der Baufinanzierung den Nachweis, dass eine Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde.
- Bei vermieteten Objekten ersetzt die Wohngebäudeversicherung Ihren Mietausfall. Wer selbst im Haus wohnt und aufgrund des Schadens in eine Übergangswohnung ziehen muss, erhält bis zu zwölf Monate die anfallenden Mietkosten erstattet.
Unsere Empfehlung für bestehende Verträge Angesichts der kürzlich angekündigten Beitragsanpassungen im Bereich der Wohngebäudeversicherung ab April 2024 ist es ratsam, Überlegungen hinsichtlich eines Versicherungsvergleichs anzustellen.
Einige Anbieter geben an, die Preisanpassungen bis auf 30% für bestehende Tarife und ältere Tarife zu erhöhen. Diese Anpassungen sind eine direkte Antwort auf die gestiegenen Kosten durch Schäden infolge von Naturereignissen, sichtbar verstärkt durch Klimaveränderungen, und die allgemeine inflationäre Lage.
Angesichts der deutlichen Preisanpassung durch Versicherer empfehlen wir den betroffenen Versicherungsnehmern, den Vergleichsprozess so bald wie möglich zu beginnen. Dies ermöglicht eine sorgfältige Prüfung der verfügbaren Optionen und ausreichend Zeit, um fundierte Entscheidungen zu treffen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln, bevor die neuen Beiträge wirksam werden.
Vorteile und Nachteile
- Die Gebäudeversicherung zahlt schnell und unkompliziert.
- Die Wohngebäudeversicherung bietet vollen Schutz für das gesamte Gebäude.
- In die Gebäudeversicherung kann selbst eine Terrasse, die Briefkastenanlage, das Carport, die Garage oder das Gartenhaus eingeschlossen werden.
- In der Gebäudeversicherung ist alles versichert, was fest innerhalb des Gebäudes installiert ist. Somit ist automatisch eine Einbauküche.
- Die Wohngebäudeversicherung zahlt nicht für Brandschäden, die zum Beispiel durch Heizkessel, Kamine oder Schornsteine verursacht wurden.
- Wer seine Fenster nicht geschlossen hat und einen Wasserschaden durch Regen oder Schnee erleidet, muss selbst für die Kosten aufkommen.
Die Wohngebäudeversicherung einfach erklärt
Was sie leistet und welche Besonderheiten Sie als Verbraucher berücksichtigen sollten.
Wer sollte eine Gebäudeversicherung abschließen?
Die Gebäudeversicherung ist kein Muss für Eigentümer. Im Schadensfall schützt die Wohngebäudeversicherung den Immobilienbesitzer jedoch vor dem finanziellen Ruin.
- Hauseigentümer: Viele Menschen träumen vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung. Zur Umsetzung gehört meist die größte Investition des Lebens und eine Finanzierung, die viele Jahre an die Bank zurückgezahlt werden muss. Um dieses Kapital abzusichern, benötigt jeder Eigentümer eine Gebäudeversicherung.
- Eigentumswohnung: Bei Eigentumswohnungen zur Eigennutzung oder Kapitalanlage ist die Wohngebäudeversicherung über die Eigentümergemeinschaft abgeschlossen und wird über das Hausgeld finanziert. Frage ruhig nach, bei welcher Gesellschaft diese abgeschlossen wurde. Vielleicht gibt es bessere oder günstigere Angebote.
- Feuerversicherung: Viele Eigentümer haben lediglich eine Feuerversicherung abgeschlossen, die eben auch nur dann zahlt, wenn es brennt. Hier lohnt es sich, auf eine Gebäudeversicherung umzustellen. Sie haben beides? Dann können Sie die Feuerversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, um die Doppelversicherung zu sparen. Alternativ können Sie auch statt der Feuerversicherung die Gebäudeversicherung kündigen. Frage bei deinem Feuer-Versicherer nach, ob er ein interessantes Angebot unterbreitet. Am Ende entscheiden Leistung und Preis für einen der beiden Versicherer.
Welche Leistungen können Sie erwarten?
- Wann wird gezahlt? Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden, die durch die versicherten Gefahren Feuer, Sturm und austretendes Leitungswasser entstanden sind.
- Was wird gezahlt? Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Aufräumarbeiten, die Sicherung des Grundstücks oder im Extremfall den Abriss des Gebäudes. Ist das Haus zum Beispiel abgebrannt, wird es zum sogenannten Neuwertpreis wieder errichtet. Der Versicherte bekommt also ein gleichwertiges Haus finanziert, inklusive der Kosten für den Architekten und der Planungskosten. Auch wenn Löschwasser oder Ruß bei Feuer das Gebäude beschädigen, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Schadensersatz wird zum Beispiel geleistet, wenn Wasserrohre platzen.
- Wann zahlt die Hausratversicherung nicht? Die Wohngebäudeversicherung zahlt allerdings nicht automatisch bei sogenannten Elementarschäden: Elementar sind Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen, Hochwasser oder Kriegsereignisse. Elementarschäden können jedoch zusätzlich über eine Elementarversicherung abgesichert werden. Das lohnt sich vorwiegend in Risikogebieten, wenn das Haus an einem Fluss steht oder am Hang. Auch unfertige Gebäude sind nicht versichert. Dafür muss eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden. Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden werden ebenfalls nicht übernommen. Achtung ist auch geboten bei Sturmschäden: Gebäudeversicherer zahlen erst ab Windstärke 8!
Darauf sollten Sie achten
- Gefahrenerhöhung: Der Gebäudeversicherer will über Ausnahmesituationen informiert werden. Heißt: Damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden, sollten Sie Ihren Versicherer zum Beispiel darüber informieren, wenn das Haus längere Zeit nicht genutzt wird, bauliche Änderungen vorgenommen werden oder ein Gewerbe einzieht.
- Was versichert ist und was nicht: Gerade bei der Gebäudeversicherung lohnt sich eine kompetente Beratung. Für etliche Gefahren müssen teils Sondervereinbarungen getroffen werden. Diese sind manchmal sehr teuer, werden aber auch nicht von jedem Eigentümer benötigt.
- Sondervereinbarung: Nicht versichert sind Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsche Lawinen, Hochwasser oder Kriegsereignisse. Diese können gegen Aufpreis in die Police aufgenommen werden. Die Kosten der Gebäudeversicherung steigen dabei. In den zuvor genannten Beispielen sind es 40% Preisaufschlag.
- Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen: Sie gewinnen Strom aus erneuerbaren Energien? Hierfür müssen spezielle Vereinbarungen mit dem Wohngebäudeversicherer getroffen werden. Bei Photovoltaikanlagen lohnt es sich zudem den Ertragsausfall abzudecken, wenn durch einen Schaden kein Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden kann.
- Schönheitsreparatur: Sie wohnen in der Großstadt und an Ihrer Hauswand verewigen sich Graffiti-Sprayer? Auch diese Schäden können versichert werden, um die Wand wieder in seiner ursprünglichen Farbe erstrahlen zu lassen.
- Aufräumarbeiten: Umgestürzte Bäume, kaputte Ziegeln und Bretter im Garten können nach einem Sturm im Garten herumliegen. Auch diese Aufräumarbeiten können extra in der Gebäudeversicherung versichert werden.
- Nichts vergessen: Häufig werden nachträglich erbaute Garagen, Carports oder Gartenhäuser vergessen bei der Versicherung anzugeben. Bei einem Schaden wird dann auch die Gebäudeversicherung nicht tätig. Prüfen Sie daher ab und an also Ihren Versicherungsschutz!
- Kauf und Verkauf: Sie kaufen oder verkaufen eine Immobilie? Dann geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Das lohnt sich, wenn Sie gerade anderes im Kopf haben und den Abschluss auf später verschoben haben. Dennoch sollten Sie prüfen, ob es nicht eine bessere Gebäudeversicherung am Markt gibt – schließlich haben Sie bei Übernahme ein Sonderkündigungsrecht. Sicher wird Ihnen der bisherige Versicherer auf Nachfrage ein gutes Angebot machen, damit Sie sein Kunde bleiben.
- Erbschaft: Wer eine Immobilie erbt, hat kein Sonderkündigungsrecht der Gebäudeversicherung, da der Erbe in die Fußstapfen des Erblassers tritt. Will er wechseln, muss er die normale Kündigungsfrist einhalten.
- Vertrag: Erstattet Ihnen die Gebäudeversicherung den Neuwert, müssen Sie zum Beispiel nach einem Brand innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau beginnen – sonst kann die Gesellschaft Ihnen die Zahlung verweigern.
- Tiere: Auch Aquarien oder Wasserbetten können in einer Gebäudeversicherung abgedeckt werden. Fragen Sie einfach danach!
Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
In dieser Versicherung werden Schäden durch Feuer, Sturm und Leitungswasser abgesichert. Sie ist mittlerweile zum Standard geworden, wodurch nicht mehr der Abschluss mehrerer Versicherungen gegen die verschiedenen Schadensarten notwendig ist.
In diesem Fall werden die Kosten für die Gebäudeversicherung auf den Mieter einer Immobilie umgelegt. Damit zahlen die Beiträge zur Gebäudeversicherung zu den Betriebskosten. Ist die Gebäudeversicherung NICHT unter den Nebenkosten ausdrücklich aufgeführt, dann muss der Mieter sie auch nicht zahlen.
Der Beitrag für eine Gebäudeversicherung ist abhängig von zahlreichen Faktoren. Dazu zählen insbesondere die Größe des Gebäudes, die Anzahl der Geschosse, der Wert des Gebäudes, die Bauweise des Gebäudes (neu gebaute Massivhäuser mit Hartdach sind günstiger als Holzhäuser mit Reetdach), aber auch bspw. die Lage des Gebäudes (Postleitzahl und Bundesland). Grund für regional unterschiedliche Preise für vergleichbare Gebäude sind die je nach Region unterschiedlichen Risiken durch Leitungswasserhärte und Sturmhäufigkeit. Für eine gute Wohngebäudeversicherung sollte man in der Regel minimal 150 Euro jährlich einplanen.
Die Wohngebäudeversicherung sichert
das Gebäude selbst
Nebengebäude und Garagen
Einbauten wie Einbauschränke, fest verlegte Fußböden, Klimaanlagen und Zentralheizungen, Sanitärinstallationen und elektrische Anlagen
Zubehör zur Instandhaltung der Wohnung (bspw. Wandfarbe)
Optional: außen am Gebäude angebrachte Antennen, Markisen, Schilder, Überdachungen gegen folgende Risiken:
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Die durch die genannten Risiken an den versicherten Teilen entstandenen Kosten (bspw. die Miete für eine Übergangswohnung, Kosten für Abbruch- und Aufräumarbeiten am Gebäude) übernimmt die Versicherung dabei ebenfalls.
Daraus entstandene Schäden und Kosten, wie zum Beispiel die Miete für eine notwendige Übergangswohnung für bis zu zwölf Monate oder die Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten, übernimmt die Versicherung ebenfalls.
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert des Gebäudes höher ist als die Versicherungssumme. In einem solchen Fall darf der Versicherer die Kosten des Schadens lediglich anteilig begleichen, muss also nicht für alle Kosten aufkommen. Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer die entstandenen Kosten – auch bei Unterversicherung – in voller Höhe begleicht. Moderne Wohngebäudeversicherungen beinhalten einen Unterversicherungsverzicht.
Die Kündigung der Wohngebäudeversicherung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Vertragsablauf vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Erstellen einer Schadensliste (wenn möglich mit entsprechenden Originalrechnungen, Fotos und Zeugen)
KEINE Entsorgung zerstörter Gegenstände / Beweisstücke
Telefonische Meldung des Schadens (Tipp: den Namen des Sachbearbeiters notieren)
Wichtig: Als Immobilienbesitzer muss man – wenn möglich – weitere Schäden verhindern bzw. minimieren (bspw. Verständigung der Feuerwehr)
Beispiel: Ist durch einen Sturm ein Baum auf das Hausdach gefallen und hat es zerschlagen, so ist der Gebäudeeigentümer dazu angehalten, das Loch im Dach abzudichten, um Folgeschäden durch Regenwasser zu verhindern.
Schon zu Baubeginn ist der Abschluss einer Feuerrohbauversicherung möglich. Ab Bezugstermin gilt dann die umfassende Wohngebäudeversicherung.
Schätzung durch einen Gutachter: Die teuerste und nicht empfehlenswerte Methode ist die Ermittlung des Verkehrswerts durch einen von der Versicherung anerkannten Gutachter.
Umrechnung aus dem Gebäudeneuwert: Dies ist nur möglich, wenn die kompletten Unterlagen der Baukosten vorliegen.
Wertermittlung nach Größe und Ausstattung: Die Grundlage bilden hier Lage, Größe, Alter, Bauweise und Ausstattung des Gebäudes. Einfach die Fragen in unserem Rechner beantworten.
Nein. Veränderungen sollten Sie unbedingt der Versicherung melden. Tun Sie das nicht, könnte sich die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall weigern, die Kosten zu übernehmen. Auch Veränderungsmaßnahmen wie Modernisierungen oder Umbauten steigern den Wert der Immobilie. Das müssen Versicherer wissen, um eine höhere Summe im Schadenfall einzuplanen. Daher besser melden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Ja, die Beiträge für die Gebäudeversicherung können vom Vermieter in die Mietnebenkosten einberechnet werden. Bei einem Mehrfamilienhaus natürlich immer anteilig nach Quadratmeterzahl auf die Mieter gerechnet.
Die Wohngebäudeversicherung deckt zahlreiche Schäden am Gebäude ab:
Explosionen,
Sturm und Hagel,
Brand,
Blitzschlag
Leitungswasser
Flugabsturz
Im Falle, dass das Haus nicht mehr bewohnbar ist – zum Beispiel nach einem Brand – zahlt die Wohngebäudeversicherung bis zu zwölf Monate eine Ersatzunterkunft. Muss eine Firma „aufräumen“, kommt auch dafür die Gebäudeversicherung auf.
Wie meistens in den Versicherungsbedingungen, ist die grobe Fahrlässigkeit und Vorsätzlichkeit ausgeschlossen. Zudem zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht automatisch für sogenannte Elementarschäden. Das sind Schäden durch:
– Kernenergie,
– Kriege,
– Grund- und Hochwasser,
– Lawinen
– Sturmfluten
– Vulkanausbrüche
– normaler Regen!
Wichtig: Fragen Sie danach, diese Elementarschäden gegen einen Aufpreis abzudecken, wenn Sie zum Beispiel in einem Risikogebiet wohnen. Informationen erhalten Sie dazu vom Versicherer oder Makler Ihres Vertrauens.
Wer eine Immobilie erbt, erbt die Wohngebäudeversicherung gleich mit. Denn als Erbe übernimmt man vom Erblasser alle Rechte und Pflichten. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Kündigen können Sie dennoch zum Ende der Vertragslaufzeit und mit anderen Anbietern vergleichen, ob es ein günstigeres Angebot gibt.
Wer eine Immobilie kauft übernimmt automatisch auch die dazugehörige Wohngebäudeversicherung. Gut, um zumindest die Anfangszeit zu überbrücken. Es besteht zudem ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie dieses, um Ihnen ein neues Angebot machen zu lassen. Vor dem Einzug in Ihr neues Haus können Sie daher vorzeitig eine günstigere und/oder bessere Absicherung wählen.
Nein, die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung.
Fliegen bei heftigen Sturmböen Ziegel vom Dach kommt die Wohngebäudeversicherung ins Spiel. Allerdings zahlt sie erst ab der Windstärke acht und einer Windgeschwindigkeit von 63 Stundenkilometern.
Nicht immer. Lesen Sie daher genau die Versicherungsbedingungen durch. Verseucht ein auslaufender Öltank das Grundwasser, kann der Schaden in Millionenhöhe gehen.
Um sich einen Teil vom Beitrag zu sparen, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dieser Betrag wird also immer dann fällig, wenn ein Schaden auftritt. Legen Sie daher diese Summe immer auf ein Tagesgeldkonto für diesen Fall, damit Sie wegen der Selbstbeteiligung nicht in finanzielle Engpässe kommen.
Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden an Wänden, Türen, Fenstern oder Fußböden auf. Also alles das, was fest mit dem Gebäude verbunden ist. So steht es im Vertrag. Für alle weiteren Schäden an Möbeln zum Beispiel, kommt die Hausratversicherung auf.
Die Wohngebäudeversicherungen zahlen nicht für den Rohbau oder noch nicht fertig gestellte Gebäude. Daher schließt man vorab eine Feuer -Rohbauversicherung ab, um sich bei einem Feuer in einem noch nicht bezugsfertigen Haus finanziell zu schützen. Nach Fertigstellung des Wohngebäudes kann die Feuerrohbauversicherung in eine normale Wohngebäudeversicherung umgewandelt werden.
Ja, aber mit Einschränkung. Graffitis müssen unter 3,50 Metern die Hauswand beschmutzen. Alles was höher liegt, wird nicht bezahlt.
Ja, aber nur dann, wenn ein Sturm dafür verantwortlich ist. War der Baum hingegen krank und morsch, verweigert die Gebäudeversicherung die Zahlung. Hauseigentümer müssen regelmäßig ihren Baumbestand prüfen und tote Bäume fällen, bevor sie zur Gefahr werden.